Ebay - Gewährleistungsausschluss privat/gewerblich?

28. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
krischanjay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay - Gewährleistungsausschluss privat/gewerblich?

Hallo,

habe seit heute ein kleines Problem. Habe mir bei Ebay einen neuen DVD-Player ersteigert und den vorhin per Post bekommen. Leider hat dieser sofort meine DVD geschluckt und gibt sie nicht mehr raus und reagiert sonst auch auf keine Tastendrücke mehr. Ergo: Das Gerät ist defekt!

Nun möchte ich den DVD-Player natürlich am liebsten direkt wieder dem Verkäufer zurückgeben, da er mir ein defektes Gerät verkauft hat. Daraufhin kam von ihm folgende Antwort:

quote:
Guten Tag,

bei Reklamationen müßten Sie sich bitte an den Hersteller wenden, denn da haben Sie 24 Monate Herstellergarantie.
Ich persönlich gebe keine Garantie, so steht es auch in der Artikelbeschreibung.

MFG
XXX


Hier einmal dazu die Ebay-Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160052793675

Schön und gut, aber kann sich der Verkäufer einfach weigern und auf den Gewährleistungsausschluss berufen? Er hat die Ware ja als "neu" und nicht als "gebraucht" verkauft - ist der Ausschluss dann möglich? Ebenso verkauft er DVD-Player in Massen, wenn man mal seine weiteren Auktion anschaut und auch seine letzten Bewertungen. Das ist doch nach Rechtssprechung auch kein Privatverkauf mehr oder?

Bin leider nur ein Laie auf diesem Gebiet und würde gerne von Euch da eine Antwort haben, was Ihr mir raten würdet.

Danke

Gruß,
Christian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Als Privatverkäufer kann er die Gewährleistung ausschließen. Dies gilt nicht, wenn er von dem Fehler wußte (arglistige Täuschung) - allerdings müßten Sie das Nachweisen.

Wenn Sie den Kassenbeleg haben, sehe ich Ihr Problem nicht - schreiben Sie doch den Hersteller an. Ihnen kann es doch egal sein, wer das Teil repariert.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#2
 Von 
krischanjay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Verkäufer verkauft den Artikel jedoch massenhaft ohne Kassenbeleg/Rechnung und somit habe ich nichts in der Hand. Aus diesem Grund möchte ich gerne das Geld von dem Verkäufer, um evtl. Problemen mit dem Hersteller aus dem Weg zu gehen!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Der VK handelt ganz eindeutig gewerblich! Man braucht sich nur mal die aktuellen und vergangenen Verkäufe anzuschauen. AM besten macht man jetzt Screen-Copys solange er den Account noch nicht als privat maskiert hat!
Der VK verstößt gegen unzählige Paragraphen. Also, am besten nach den Bildschirmkopien den VK einmal belehren was er da so treibt und dann dem Finanzamt und der Wettbewerbszentrale dies mitteilen. Der schreit ja schon geradezu danach abgemahnt zu werden.

Und selbstverständlich muß er dir eine Gewährleistung geben. Wie solltest du denn deine Herstellergarantie in Anspruch nehmen wenn du gar keinen Beleg hast?



Viele Grüße, Michael

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