Hallo,
habe seit heute ein kleines Problem. Habe mir bei Ebay einen neuen DVD-Player ersteigert und den vorhin per Post bekommen. Leider hat dieser sofort meine DVD geschluckt und gibt sie nicht mehr raus und reagiert sonst auch auf keine Tastendrücke mehr. Ergo: Das Gerät ist defekt!
Nun möchte ich den DVD-Player natürlich am liebsten direkt wieder dem Verkäufer zurückgeben, da er mir ein defektes Gerät verkauft hat. Daraufhin kam von ihm folgende Antwort:
quote:
Guten Tag,
bei Reklamationen müßten Sie sich bitte an den Hersteller wenden, denn da haben Sie 24 Monate Herstellergarantie.
Ich persönlich gebe keine Garantie, so steht es auch in der Artikelbeschreibung.
MFG
XXX
Hier einmal dazu die Ebay-Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160052793675
Schön und gut, aber kann sich der Verkäufer einfach weigern und auf den Gewährleistungsausschluss berufen? Er hat die Ware ja als "neu" und nicht als "gebraucht" verkauft - ist der Ausschluss dann möglich? Ebenso verkauft er DVD-Player in Massen, wenn man mal seine weiteren Auktion anschaut und auch seine letzten Bewertungen. Das ist doch nach Rechtssprechung auch kein Privatverkauf mehr oder?
Bin leider nur ein Laie auf diesem Gebiet und würde gerne von Euch da eine Antwort haben, was Ihr mir raten würdet.
Danke
Gruß,
Christian