Hallo,
und zwar habe ich bei ebay ein Handy Display und ein Cover bestellt.
Das Display kostete 35 Euro und das Cover 5 Euro.
Für einen Versicherten Versand mußte ich 5 Euro + 2 für das Cover zahlen.
Als die Ware kam, war nur das Display drin. In der beigefügten Rechnung aber das Cover mit angegeben. Mail geschrieben, 24 Std abgewartet, keine Reaktion, negative Bewertung abgegeben. Danach war der Händler ausßer sich. Er schrieb mir, daß er das Cover nachgeschickt. Seit 1,5 Wochen habe ich immer noch nichts erhalten. Ich habe ihn wieder angemailt, er sagte, die Ware wäre am 01.06.2006 per Warensendung raus. Als ich mitteilte, weshalb er es denn nicht versichert schickt, weil ich bis jetzt immer noch nichts erhalten habe, seit dem meldet er sich nicht mehr.
Für 5 Euro möchte ich nicht zum Anwalt gehen. Aber ich möchte es prinzipielll auch nicht auf Ihm sitzen lassen. Ebay interessiert sich einen Dreck für meinen Fall. Ich nehme an, daß er das Cover nicht hat und versucht, Zeit zu gewinnen und die Sache auf die Post schieben will.
Was würde passieren, wenn ich eine Strafanzeige machen würde? Wegen Geringfügigkeit wird wahrscheinlich nichts rauskommen. Aber wie gesagt, mir geht es ums Prinzip und nicht um die 5 Euro.
Wie müsste die Anzeige lauten und kann der Bummerang auch auf mich zurückkommen?
Ebay Anzeige?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
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-- Editiert von TokTok am 12.06.2006 18:07:00
-- Editiert von TokTok am 12.06.2006 18:07:49
Hallo
immer diese Prinzipienreiterei..
Prinzip hin oder her - mir wäre es den Aufwand nicht wert.
Mal abgesehen davon, wenn mir jemand eine Mail schickt und ich aus irgendeinem Grund sie nicht innerhalb von 24 Stunden beantworten kann und ich erhielte anschließend eine negative Bewertung würde ich auch nicht alles daran setzen meinen Teil des Vertrages so schnell wie möglich zu erfüllen.
Vielleicht hätten Sie dem Verkäufer weitere 24 oder 48 Stunden geben können und die Sache wäre erledigt gewesen. Ein bisschen Geduld gehört schon zum Internethandel.
Wenn Sie den Sachverhalt beim Stellen der Anzeige genauso schildern wie oben, wird man dieses eventuell sogar bearbeiten, Sie aber auf jeden Fall auslachen (hinter Ihrem Rücken natürlich)...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei dem Verkäufer handelt es sich um einen Powerseller. Powerseller antworten in der Regel weniger Stunden. Bei Privatleuten hätte ich nicht gleich eine neg. Bewertung abgegeben.
Aber danke für Ihre Antwort. War zwar nicht meine Frage, aber immerhin.
Powerseller antworten in der Regel weniger Stunden.
Und wenn sie das mal nicht tun, ist das gleich Rot wert? Manchen Leuten sollte man wirklich den eBay-Führerschein entziehen...
--- editiert vom Admin
Im Übrigen gibt es bei Ebay auch automatisch Käuferschutz bis 200 Euro... Sollte man vielleicht auch nicht ganz außer Acht lassen.
@Mark
Ja, mit 25€ Selbstbeteiligung. Ob sich das bei 40€ lohnt?
Ich muß mich sogar berichtigen. es geht ja nur um die 5€ fürs cover. da kann man den käuferschutz selbst technisch nicht in anspruch nehmen.
-- Editiert von normi am 19.06.2006 19:54:10
--- editiert vom Admin
Ebay interessiert sich einen Dreck für meinen Fall.
Ja, die Erfahrung hab ich in ähnlichen Fällen auch gemacht. Sowas ist denen sch***-egal.
Hallo,
wenn du nicht das erhalten hast was du bezahlt hast,und es dafür auch Zeugen gibt, würde ich, nach angemessener Nachfrist (1 Woche) Anzeige bei der Polizei erstatten. Da wird dann schon Bewegung in die Angelegenheit kommen.
Zumindest sehr ungeschickt halte auch ich es direkt rot zu vergeben. Das der dann einen Hals auf dich hat, denke sogar zu Recht, dürfte wohl verständlich sein. Wo Menschen arbeiten passieren nun mal Fehler!!! Und Zeit überhaupt reagieren zu können muß man auch jedem zugestehen.
Aber natürlich steht dir das bezahlte zu.
Gruß
Gutschigu
menno...
was stellen sich manche Leute bleed an :-)
1. man sollte in eBay tunlichst alle Wischi-Waschi-Mails vermeiden und stattdessen immer nur das ebayeigene Formular verwenden, denn nur das hätte Rechts- und Beweiskraft, also hieße das in diesem Falle : "Unstiimigkeit wegen nicht erhaltenen Artikels melden oder wegen eines nicht der Beschreibung entsprechenden Artikels"
darauf muß das Pendant dann binnen einer Frist reagieren
passiert nichts, kann man schnurstracks den "Käuferschutz" nutzen durch einfaches Anklicken nach Ablauf einer gewissen Frist
man bekommt alles über 25 Euro erstattet und der Verkäufer wird verwarnt oder gesperrt
allerdings greift der Schutz erst ab 25 Euro, jedoch auch darunter empfiehlt sich die Nutzung, weil eBay das sehr genau registriert und im Wiederholungsfall solche Mitglieder zum Jordan schickt...:-)
recht sinnvoll, wenig aufwendig, allerdings hoch wirksam ist immer die Anzeige wegen Betrugsverdachts bei der örtlichen Polizei, das ist kein großer Akt und richtig vorbereitet (alles schön ausdrucken) dauert es nicht mal 10 Minuten
daraufhin gibt es Ermittlungen und das ist eine verdammt unangenehme Geschichte für den Geladenen...
auch die Polizei registriert sehr genau, wenn so was öfters bei einer Person vorkommt, dann ist so eine Sache (auch für "nur" 5 Euro Kaufpreis) ganz schnell beim Staatsanwalt und man hat eine Betrugsanzeige am Hals
ich habe die Erfahrung gemacht, daß es in eBay viele dumme, uninformierte Leute gibt, die stets meinen, sie würden belogen und betrogen, deshalb sollte man sich absichern und äußerst korrekt verhalten
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