ESTA Visum über Dienstleister Widerrufsrecht

1. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
matthias_m
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ESTA Visum über Dienstleister Widerrufsrecht

Hallo,

meine Schwester hat heute ihr ESTA Visum aus Versehen über einen "Dienstleister" beantragt.

Dieser Dienstleister "USA ESTA VISA Limited" berechnet 58€ statt 14$, siehe: http://usavisatravelde-px.rtrk.co.uk

Die Firma schein ihren Sitz in der UK zu haben und fällt somit unter das britische Recht.

Von einem Widerrufsrecht, wie man es in DE bei Online-Abschlüssen hat, steht dort nichts geschrieben.

Man könnte noch eine Lastschriftrückgabe bei der Kreditkarte machen, aber dann besteht das Risiko, dass irgendwann Post von einem Inkasso Unternehmen kommt, oder?

Habt ihr einen Tip, wie sie den Betrag wiederbekommen könnte auf legale Weise?

Viele Grüße

Matthias

-- Editiert matthias_m am 01.01.2013 15:37

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Das steht rechts groß und deutlich :

"Das "Department of Homeland Security" entscheidet letztendlich über alle ESTA-Anträge. Die USA Travel Visa Company ist nicht Teil der US-Regierung und hat daher nicht das Recht eigenständig ESTA-Visa zu gewähren. Sie haben die Möglichkeit für 14$ cbp.gov, ein ESTA-Visum direkt bei der US-Regierung zu erwerben. Wenn Sie allerdings diese Alternative wählen, können Sie leider nicht von den unten genannten Dienstleistungen und Angebote profitieren."
Eigentlich ganz klar und deutlich.

Der Anbieter drückt sich hier vermutlich mit der Begründung vor Widerruf:
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Man möchte ja "sofort" die Dienstleistung und die ist mit dem Support und Übertrag erbracht.

Bleibt noch Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit, Täuschung o.ä.m. Aber ob es das wert ist? Vielleicht mal bei den Seiten des US.GOV zu diesem Thema recherchieren.

-----------------
""

8x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.672 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen