Download kosten

14. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Daisuke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Download kosten

hallo,
mein problem ist dass ich auf einer internetseite eine software heruntergeladen habe, und in den agb's überlesen habe, dass die software 96€ kostet. nach 2 wochen habe ich dann eine rechnung bekommen, eben über 96€. allerdings bin ich noch unter 18, muss ich denn die rechnung jetzt zahlen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Suchfunktion. Zu den Download-Abo-Abzockern gibt es hier laaaaaange Sammelthreads, in denen alle Fragen und Antworten schon mal behandelt wurden, in wirklich *allen* Varianten (auch "minderjährig", "falsche Daten angegeben" etc.).

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daisuke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Könnt ihr mir bitte trotzdem eine antwort schreiben, wäre nett, ich stelle hier mal die e-mail rein die ich bekommen habe:
1.Sehr geehrte/r Herr/Frau

in der vorbezeichneten Angelegenheit hat mich die Firma o.l.a. Online Abrechnungen GmbH, vertreten durch Michael Hopp, Hamburg, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich aus Ihrem Vertragsschluss über die Nutzung von 99downloads.de vom 30.06.2009. Diese Forderung wurde von der Belleros Premium Media Limited, , vertreten durch Stephanie Schneider, an meine Mandatin am 03.09.2009 zediert. Gemäß den vorliegenden Unterlagen sind Sie mit Ihrer Zahlung in Verzug.

Ich fordere Sie daher auf, die Forderung in Höhe von 70,50 Euro nebst Zinsen und der Kosten meiner Inanspruchnahme von insgesamt 110,29 Euro, spätestens bis zum 21.09.2009 unter Angabe des Aktenzeichens auf mein Konto zu überweisen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der im anliegenden Schreiben befindlichen Forderungsaufstellung.

Kontoinhaber: Rechtsanwalt Sven Schulze
Geldinstitut: Sparkasse Holstein
Kontonummer: 135097897
Bankleitzahl: 21352240

Bei EU-Überweisungen:
Iban: DE58213522400135097897
Swift/Bic: NOLADE21HOL

Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung sind wir berechtigt, unverzüglich das Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten und weitere Ermittlungen hinsichtlich Ihrer Identität einzuleiten. Vor- und nach erfolgreicher Titulierung der benannten Forderung werden weitere erhebliche Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die Forderung deutlich erhöhen. Wir weisen Sie auf die im Schreiben angegebene Zahlungsfrist hin.#

2.Sehr geehrter
vielen Dank für Ihre Nachricht an die Rechtsanwaltskanzlei Schulze in Hamburg.


Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, wurden seitens unserer Mandantin schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Datenbankangebot meiner Mandantin anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.

Obwohl die Geschäftsfähigkeit eines Minderjährigen regelmäßig durch die gesetzlichen Bestimmungen des BGB beschränkt ist und die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts erst seine Wirksamkeit erfährt, wenn die Erziehungsberechtigten dem Vertragsverhältnis zustimmen, kann sich ein Minderjähriger laut aktueller Rechtssprechnung weiter in einem Haftungsverhältnis befinden, wenn dieser den vorgenannten Vertragsabschluss durch unerlaubte Handlungen erwirkt hat und es ihm nicht an einer deliktischen Einsichtsfähigkeit gemangelt hat (Bundesgerichtshof, Az. VII ZR 9/70 ). Unserer Ansicht nach ist dieser Fall hier eingetreten. In Hinblick auf das höchstrichterliche Urteil des Bundesgerichtshofes bleibt die Forderung von unserer Seite insoweit bestehen.

Wir weisen darauf hin, das diese o.g. Handlung auch strafrechtlich relevant sein kann, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB :

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar(...)"

Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - hier unserer Mandantin - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt.

Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kentnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht.

Weiterhin weisen wir Sie auf den Taschengeldparagraphen des § 110 BGB hin.

Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Forderungsservice
Rechtsanwaltskanzlei Schulze

mfg. Daisuke

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Könnt ihr mir bitte trotzdem eine antwort schreiben


Warum?! Selbst lesen macht am klügsten...

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daisuke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich habe jetzt mal im forum nachgesehen, habe aber keinen zu mir passenden fall gefunden, ich möchte euch noch mal bitte mir einfach eine kurze antwort zu geben.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

quote:
habe aber keinen zu mir passenden fall gefunden
Na ja, das hier ist ja auch keine Partnerbörse... :bang:

Mal ehrlich: Wenn Sie sich die 'Mühe' machen würden, z.b. den Namen der Firma in die Suchfunktion einzugeben, die in dem (inzwischen hundertfach mit kleinen Variationen hier im Forum gelesenen) Anwaltsschreiben zu finden ist, dann gehe ich jede Wette ein, daß Sie entsprechende Beiträge finden.

*Ironie an* Alternativ können Sie natürlich auch der Einfachheit halber zahlen und sich über die kriminelle Energie, die Sie für die Eingabe von wissentlich gefälschten Daten zur Erlangung des Downloads verwendet haben, Gedanken machen und Ihrem deplatzierten Jammern, weil Sie jetzt wegen diesem versuchten Betrug diesen bösen Anwalt am A... haben, freien Lauf lassen.. *Ironie aus*

@Tao-Jo: Tach gesagt! :cheers:


Der Ritter

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"~~~Hoyotoho!~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@Unsterblicher Ritter

Moin moin, länger nicht gesehen :cheers:

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Thread1:
http://www.123recht.net/Mahnbescheide-per-E-Mail-__f176297.html

Thread2:
http://www.123recht.net/Online-DownloadenAbzocke-__f173701.html

Eigentlich hast du, Daisuke, es zwar nicht verdient, dass ich die Threads dir raussuche, da es nichts nervigeres gibt, als Nutzer, deren einziges Talent dadrin besteht "was soll ich tun" zu fragen und irgendwelchen Schreiben von Abzockern in Foren zu kopieren. Aber bevor du auf die dumme Idee kommst zu zahlen und diese unseriösen Machenschaften zu unterstützen, tat ich es trotzdem....

online-downloaden.de ist der Nachfolger von 99downloads.de
es ist der gleiche sachverhalt...es wird nichts passieren. ignoriere den schwachsinn, mach dir keine sorgen und gut ist.




-- Editiert am 16.09.2009 03:29

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