Guten Tag,
ich habe mir 2004 einen Domainnamen gesichert der auf den Namen eines Dorfes (bzw. Ortsteil) lautet. Nun habe ich gestern mit dem Bürgermeister der Stadt gesprochen zu dem das Dorf bzw. der Ortsteil gehört. Der Bürgermeister meinte das ich den Domainnamen wohl demnächst rausrücken müsste das ich nicht das Recht habe diesen zu benutzen. Auf dieser Domain biete ich von Privat Ferienwohnungen in dem besagten Dorf an.
Kann es nun sein das die besagt Gemeinde die Domain fordern kann?
Domainname = Ortsname
6. Januar 2006
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Frage vom 6. Januar 2006 | 16:20
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 43x hilfreich)
Domainname = Ortsname
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#1
Antwort vom 6. Januar 2006 | 22:36
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Davon ist nach der bisherigen Rechtsprechung auszugehen.
#2
Antwort vom 7. Januar 2006 | 18:17
Von
Status: Schüler (282 Beiträge, 187x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 7. Januar 2006 | 18:26
Von
Status: Schüler (203 Beiträge, 61x hilfreich)
ich kann mich meinen "Vorschreibern" nur anschließen. Als Domain-Inhaber würde ich jetzt darüber nachdenken, ob es vielleicht Sinn macht, die Domain unverzüglich freizugeben ... anstatt auf eine Abmahnung zu warten (die hier m.E. faktisch bereits in Aussicht gestellt wurde).
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