Hallo liebes Forum.
ich habe da mal eine Frage bzgl. eines etwas komplizierteren Domain-Wechsels.
Firma F beauftragt ein Unternehmen U mit einem Internetprojekt, wobei U für F auch einen Server bei einer Internetfirma I anmietet und eine Domain
registriert. F bezahlt also an U monatlich für die Domain und den Server, wobei I der Hoster der Domain ist und den Server unterhält. Zwischen F und U gibt es noch weitere geschäftliche Beziehungen.
F möchte sich jetzt von U trennen, und die Domain an eine anderen Hoster überleiten. Der Domain-Wechsel soll aber vollzogen sein, bevor F sich von U trennt. F ist als Domain-Inhaber eingetragen und ein Mitarbeiter von F als Admin-C. I weigert sich jetzt aber die Domain zu übertragen, da U und nicht F Vertragspartner von I ist.
Nun meine Frage: Wer hat das Recht, einen Domain-Wechsel zu beauftragen, F als Inhaber oder U als Vertragspartner von I? Oder könnte U sogar einem Domain-Wechsel wiedersprechen?
Hinweis:
Zwischen F und U gibt es keine offenen Forderungen oder ähnliches, die U einen Grund geben könnten, einem Domain-Wechsel zu wieder sprechen. F möchte vor der Trennung von U nur einen reibungslosen Wechsel vollzogen haben.
MfG
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Domain-Wechsel
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Einem KK des Inhabers *muß* der Provider doch zustimmen, unabhängig davon, wer bei ihm die Rechnung bezahlt. So jedenfalls war immer die Regelung der DENIC und mir wäre neu, daß sich das geändert haben sollte.
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Danke für die Antwort, so habe ich das auch gesehen.
Können Sie mir evtl. noch ein paar Auskünfte zum Domain-Wechsel geben? Wie ich erfahren musste, wurde irgendwann der sogenannte Auth-Code eingeführt. Diesen Auth-Code bekommt man (bzw. kann man bekommen) vom alten Hoster (also I). Der neue Hoster braucht diesen Auth-Code, um den Domain-Wechsel vorzunehmen. Wenn ich das richtig verstanden habe, soll dieser Auth-Code auch dazu beitragen, den Domain-Wechsel für den Domain-Inhaber (also F) sicherer zu machen. Viele kennen sicher Berichte, dass jemand seine Domain verloren hat, weil beim Domain-Wechsel (altem Hoster kündigen, neuen Hoster beauftragen) irgendwas schief gegangen ist (schief gehen sollte).
Wie mir nun mitgeteilt wurde, erhalte ich diesen Auth-Code aber nur, wenn ich die Domain beim alten Hoster (also I) kündige. Damit würde ich ja aber wieder Gefahr laufen, die Domain zu verlieren. Außerdem teilte man mir mit, dass es den KK-Antrag gar nicht mehr gibt.
MfG
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quote:
Wie mir nun mitgeteilt wurde, erhalte ich diesen Auth-Code aber nur, wenn ich die Domain beim alten Hoster (also I) kündige.
Das wäre mir neu.
quote:
Außerdem teilte man mir mit, dass es den KK-Antrag gar nicht mehr gibt.
Ja, jetzt gibt es AuthInfo, das hast du ja selbst schon beschrieben.
Das Prinzip, daß so ein Antrag lt. DENIC nicht verweigert werden darf, hat sich aber nicht geändert.
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Da frag ich doch gleich nochmal nach der rechtlichen Grundlage Kannst du mir sagen, welche Stelle ich zitieren kann, um den Auth-Code vom Hoster zu bekommen?
MfG
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Da das eher ein praktisches Problem ist, lies mal den letzten Absatz für die Lösung:
http://www.denic.de/domains/providerwechsel/providerwechsel-mit-authinfo/erzeugung-und-hinterlegung-der-authinfo.html
Ob ein Rechtsanspruch besteht, ist zumindest unklar, außerdem würde man einen sturen Provider langwierig verklagen müssen, das ist alles nicht brauchbar, wenn es doch einen leichten Weg gibt.
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Das Problem an der Sache ist nur, dass es sich um eine .com Domain handelt. Da kann die Denic nichts machen.
Ich hatte ja eigentlich auch zwei Fragen:
1. Kann der Hoster uns als Domaininhaber aber nicht Vertragspartner den Wechsel verweigern und
2. Müssen wir zuerst der Vertrag beim Hoster kündigen (lassen), damit wir den Auth-Code bekommen
MfG
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