Domain Unterschlagung?

20. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
media2611
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Domain Unterschlagung?

Hallo,

habe eine Domain im Januar 2010 privat registriert und diese dann im Mai meiner Firma, deren Mitgesellschafter ich bin, zur Verfügung gestellt. Es wurde daraufhin ein Internetportal online gestellt. Nun gab es Streit und ich habe mich von dem anderen Gesellschafter getrennt. Nun verlangt der die Übertragung der Domain. Da ich nicht darauf reagiert habe hat er eine Strafanzeige wegen "Unterschlagung einer Domain" gestellt.

Gibt es sowas überhaupt... Unterschlagung einer Domain?
Und laut StGB heißt es Unterschlagung: Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet....



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119577 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
und diese dann im Mai meiner Firma, deren Mitgesellschafter ich bin, zur Verfügung gestellt.

Vertragliche Regelung dazu?


quote:
Nun gab es Streit und ich habe mich von dem anderen Gesellschafter getrennt.

Von dem Gesellschafter oder von der ganzen Firma?



quote:
hat er eine Strafanzeige wegen "Unterschlagung einer Domain" gestellt.

Hat er wohl nur behauptet...?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Wer als wichtiges Kapital seine Domain in eine Firma einbringt, wird dies Kapital nicht ohne Weiteres wieder mitnehmen können anlässlich eines Streits.

Zumal möglicherweise die Domain mittels sonstigen Kapitals erheblich an Reichweite und Wertschätzung gewonnen haben könnte - hier wäre sicherlich ein "Zugewinnausgleich" fällig analog zu anderen Scheidungen ...

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

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#3
 Von 
media2611
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten.

Um die Frage von Harry zu beantworten: Es gab keine Regelung bezüglich der Domain. Ich habe die Domain nach meinem Ausscheiden deaktiviert.

Und ich bin aus der Firma ausgetreten. Gesellschafter bin ich immer noch.

Aber das war keine Behauptung vom anderen Gesellschafter wegen der Anzeige, sondern die Polizei stand bei mir vor dem Haus wegen der Anzeige!

Deswegen war ich ja erstaunt das es sowas überhaupt gibt: Unterschlagung einer Domain, da es sich weder um eine bewegliche Sache noch eine fremde Sache handelt.


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-- Editiert am 22.11.2010 08:42

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#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>die Polizei stand bei mir vor dem Haus wegen der Anzeige!
Deswegen war ich ja erstaunt das es sowas überhaupt gibt: Unterschlagung einer Domain <hr size=1 noshade>


Nur weil die Polizei bei dir vor dem Haus stand, bedeutet das ja nicht, daß die angezeigte Straftat auch eine Unterschlagung war. Die Staatsanwaltschaft kennt schon die richtigen Straftatbestände für einen geschilderten Sachverhalt; ich kann also auch einen Gelddiebstahl als "Entführung von Geldscheinen" anzeigen und trotzdem wird der StA dann alles richtig machen. :)

Vielleicht wird hier ein §263a StGB oder ein §266 StGB oder ein §303a StGB bejaht.

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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du hast die reserviert, die laufenden Rechnungen bezahlt und stehst bei Denic. Dann wird es die Firma schwer haben etwas anderes zu behaupten.

quote:
Gesellschafter, getrennt, ich bin noch Gesellschafter.....



Lass dich beraten, Augen zu und ich bin dann mal weg. Das kann schwere Haftungsfolgen haben. Einfach "ich gehe" reicht nicht aus.

Uwe

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#6
 Von 
media2611
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Anwalt sagt das "...wenn eine Doamin ausschließlich für einen gewerblichen zweck genutzt und sie einer Gesellschaft für ausschließlichen diesen Zweck zur Verfügung gestellt wurde, kann man davon ausgehen das die Domain in einem Rechtsstreit der Gesellschaft zugesprochen wird, da diese sich oder ihre Geschäftstätigkeit über die Domain nach außen difiniert"

So etwas habe ich auch schon in anderen Foren gelesen.

Unabhängig davon geht es ja darum um eine Anzeige überhaupt Bestand hat mit der Begründung: Unterschlagung!

Was mich gewundert hat das die Polizei wegen der Anzeige überhaupt tätig wurde. Wie Snoop Pooper schon geschrieben hat: Entführung von Geldscheinen... ist ja auch kein Straftatbestand, da das Gesetz diese Bezeichnung überhaupt nicht kennt.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Hast du an meinem Posting auch nur ein Wort verstanden?

Ich habe doch gerade geschrieben, daß die *Bezeichnung* der Straftat beim Erstatten einer Anzeige völlig hupe ist. *duh*

Oder was meinst du, was die Polizei macht? "Tja, Sie haben uns zwar die Tötung eines Menschen angezeigt, aber leider den falschen Begriff verwendet. Deswegen haben wir uns gedacht, lassen wir das mal auf sich beruhen. Schönen Tag noch."?

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#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
"...wenn eine Privatauto ausschließlich für einen gewerblichen Zweck genutzt und sie einer Gesellschaft für ausschließlichen diesen Zweck zur Verfügung gestellt wurde, kann man davon ausgehen das die Privatauto in einem Rechtsstreit der Gesellschaft zugesprochen wird, da diese sich oder ihre Geschäftstätigkeit über die Privatauto nach außen definiert"


Wohl kaum, warum sollte das bei einer Domain anders sein. Ich denke mal da kommt es schon auf einiges mehr an.

Uwe

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#9
 Von 
media2611
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gerade bei einer Domain ist das anders (Wortlaut Anwalt). Über diese Domain fimiert sich die Gesellschaft und deren Produkt.

Beispiel: Ich habe privat die Domain z.B. Himbereis.de. Jetzt gründe ich zusammen mit jemand anders eine Eisgesellschaft und unser Produkt ist "Himbereis". Dieses Produkt wird beworben und nach 2 Jahren kennt jeder Himbereis.de und weiß was es dort gibt. Es werden Umsätze gemacht und Kunden angelegt, immer mit dem Hinweis das man unter "Himbereis.de" und deren E-Mail "verkauf@himbereis.de" erreichbar ist.

Nun trenne ich mich und deaktiviere die Domain, da ich ja der private Rechteinhaber bin und die Verfügungsgewalt habe. Das Geschäft kommt zu erliegen für die Gesellschaft, da die Kunden die Seite nicht mehr aufrufen können.

Nun sagt mein Anwalt: Das darf ich nicht machen, da ich den Geschäftsbetrieb störe, egal ob ich der private Rechteinhaber der Domain bin. Klagt die Gesellschaft auf Übertragung hätte sie gute Chancen die Domain zugesprochen zu bekommen.

Ich persönlich dachte immer: Wer die registriert hat der ist auch Rechteinhaber. Muss dabei sagen das es sich hier nicht um Markenrecht handelt!



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#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Es ist das Risiko eines Unternehmens wenn er sich einen Namen aufbaut ohne die Domain zu besitzen.
Ich besitze eine Domain für die ein anderer eine eingetragen Marke aufgebaut hat und kräftig wirbt. Ist doch sein Problem, sein Angebot waren bisher nur 10000 €

Kennt dein Anwalt auch ein Urteil das so eine Rechtsauffassung stützt. Eigentlich wird "Eigentum" doch gerade bei uns als sooo wichtig bewertet

Uwe

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Ich würde die übrigens einfach an meine Mutti verkaufen - HAHHA - weg ist sie.
Vorher prüfen ob keine Denic Sperre drauf ist

-- Editiert am 22.11.2010 14:49

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