Darf man Youtube nutzen , ist das legal ?

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
christina7
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)
Darf man Youtube nutzen , ist das legal ?

Hallo,
darf man inzwischen Youtube legal nutzen ?
Ich meide Youtube seid langem, weil ich gehört habe, daß sie Inhalte ohne Rechte zu haben anbieten.
Ich hatte immer den Eindruck, Youtube zeigt Videos die gerade noch nicht von der Gema gesperrt wurden,
solange bis die Gema sie sperrt.
Also das Youtube nur ausnutzt, daß die Gema mit dem Sperren so schnell nicht hinterherkommt, umgangssprachlich ausgedrückt.
Oder hat sich das inzwischen geändert und gibt es irgendeine Einigung zwischen Youtube und der Gema ?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Christina

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wieviele Verfahren gegen Youtube-Nutzer kennen Sie denn?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
christina7
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Keines, aber ich lebe auch ziemlich isoliert von der Welt und lese selten Zeitung muß ich gestehen.
Ein Bekannter behauptete neulich man dürfe Youtube in Deutschland nicht nutzen, weil sie Gesetze mißachten.
Das stimmt also nicht ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nein, das stimmt nicht.
lese selten Zeitung muß ich gestehen. Internetzugang haben Sie doch aber - auch da finden Sie jede Information, die in der Zeitung steht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Ich meide Youtube seid langem, weil ich gehört habe, daß sie Inhalte ohne Rechte zu haben anbieten.


Selbst wenn dem so wäre, wäre das nur dann für den Nutzer ein UrhG-Verstoß, wenn es sich um eine "offensichtlich illegal hergestellte/veröffentlichte Quelle" handelt, §53 UrhG . Die Hürden an "offensichtlich" sind hoch, d.h. es muß für den Nutzer klar erkennbar sein (Beispiel: aktueller Kinofilm).
Und selbst dann ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob Streaming überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.

0x Hilfreiche Antwort

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