Copyright - Datenbank

2. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
werbi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Copyright - Datenbank

Hallo,
ich betreibe eine eigene Internetseite, mit einem online Wörterbuch. Meine Übersetzungen stehen im Impressum unter Copyright. Am gestrigen Abend hat ein Benutzer ca. 100.000 Abfragen getätigt, womit er alle Übersetzungen gespeichert, und ausgewertet hat. Diese wird er sicherlich weiterverwenden oder sogar verkaufen.

Meine Frage lautet:
Neben der Strafanzeige bei der Polizei würde ich gerne einen Anwalt zu rate ziehen.
Was für einen Anwalt brauche ich und wie stehen überhaupt die Chancen das ist gewinne, bzw. was könnte ich überhaupt vor Gericht gewinnen?
Die Daten sind schließlich weg, und wie sieht es mit Schadensersatz aus?
mfg

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Diese wird er sicherlich weiterverwenden oder sogar verkaufen.

Wenn Sie keinen konkreten Rechtsverletzungstatbestand nachweisen können, macht eine Klage genau Null Sinn. Das bloße Herunterladen ist ja wohl offensichtlich zulässig, sonst hätten Sie das Zeug ja nicht ins Internet gestellt, oder?

Die Daten sind schließlich weg

Wieso? Haben Sie die Daten nicht mehr?

wie stehen überhaupt die Chancen das ist gewinne

Wenn Sie erst mal einen konkreten Tatbestand vorliegen haben, können Sie auch realistischer die Chancen beurteilen.
Mit Ihrem derzeitigen Kenntnisstand sind die Chancen genau maximal Null.

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#3
 Von 
werbi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
ich habe des Weiteren folgendes im BGB gefunden.

§ 823 BGB (Schadensersatz wegen widerrechtlicher Verletzung eines sonstigen Rechts)

§ 280 BGB (vertraglicher Schadensersatzanspruch).

Im Impressum ist angegeben, das das Benutzen des Wörterbuchs auf Eigenbedarf ausgelegt ist. Kein Mensch kann über 100.000 Abfragen in wenigen Stunden tätigen und noch weniger im sekunden Takt.
Es ist davon auszugehen, das von einem Programm alle Datensätze kopiert worden sind, und für den Weitervertrieb bestimmt sind.!

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Im Impressum ist angegeben, das das Benutzen des Wörterbuchs auf Eigenbedarf ausgelegt ist.

Und wo können Sie nachweisen, daß das nicht erfolgt?

Kein Mensch kann über 100.000 Abfragen in wenigen Stunden tätigen und noch weniger im sekunden Takt.

'Nur zum Eigenbedarf' != 'nur für manuellen Abruf'.

Es ist davon auszugehen, das von einem Programm alle Datensätze kopiert worden sind,

Ja.

und für den Weitervertrieb bestimmt sind.

Möglicherweise. Aber ohne das nachweisen zu können, können Sie auf gar nichts klagen.

§280 BGB auf Grundlage welches Vertrages denn?

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#5
 Von 
werbi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

D.h. wenn ich ein komplettes Lexikon wie z.B. den Bertelsmann mir von vorne bis hinten kopiere, innerhalb von wenigen Stunden (Lexikon ca. 2000 Seiten, für einen Mensch unmöglich) dürfte ich das als Eigenbedarf ansehen?

Wir wollen realistisch bleiben

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

dürfte ich das als Eigenbedarf ansehen?

Wieso denn nicht?
Kennen Sie den Begriff 'Offline-Kopie'? Vielleicht möchte der Sauger sich die Daten nur schön am Laptop ohne Netzverbindung ansehen können.
Programme wie Adobe Acrobat machen sowas auf Knopfdruck.

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#7
 Von 
werbi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn aber im Impressum geschrieben steht.
Kopieren jeglicher Art Verbot, tja dann stoßen wir aber auf ein Problem

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#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ja, nämlich auf das, daß bereits das Ansehen ein Kopieren in den Arbeitsspeicher bzw. den Cache-Speicher auf der Platte darstellt und folglich eine solche Klausel sinnfrei ist.

Wenn sie denn überhaupt wirksamer Bestandteil irgendeines Nutzungsvertrages mit dem Nutzer geworden ist - im Impressum ist dafür jedenfalls der falsche Platz.

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

PS. Wenn im Impressum von 123recht.net stünde 'mit dem Lesen eines Beitrags von Mareike akzeptieren ein Honorar von 250 EUR an die Autorin', wäre das wirksam? Und wenn ja, wohin möchten Sie gerne überweisen? :grins:

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#10
 Von 
werbi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Tja,
dann bin ich jetzt aber gespannt, wie der perfekte Impressumssatz lautet, den du zu bieten hast. :neck:

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#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Was sollte ich denn bieten müssen?

Sie können nicht verhindern, daß jemand sämtliche Seiten, die Sie ins Internet stellen, manuell oder automatisiert abfragt (jedenfalls nicht rechtlich, möglicherweise technisch).

Ich habe folglich gar kein Interesse daran, Ihnen irgendeine Formulierung zu bauen, mit der Sie das erreichen können.
Wenn Sie meinen, so etwas brauchen zu müssen, gehen Sie zu einem Anwalt und bezahlen Sie den für seine Leistung.

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#12
 Von 
werbi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

:cheers:

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