Buttonklick als verbindliche Anmeldung möglich?

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mobby_x
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
Buttonklick als verbindliche Anmeldung möglich?

Hallo,

ein Download-Unternehmen unterstellt mir, aufgrund der Nachweisbarkeit meiner IP-Adresse, dass ich durch Klickens des Anmeldebuttons einen Vertrag abgeschlossen habe. Somit soll ich Geldforderungen für zwei Jahre begleichen. Man droht mir z.Z. mit rechtlichen Schritten.

Muss ich haften, wenn ich zwar die Anmeldedaten ausgefüllt und das AGB-Häkchen gesetzt habe, aber den vom Download-Unternehmen heiß ersehnten Buttonklick einer meiner beiden Kinder (2 und 6 Jahre alt) in meiner Abwesenheit (Toilette, Telefon, Postbote o.ä.) getätigt haben?

Reicht die Adresse des Anschlussinhabers wirklich aus? Missbrauch ist doch da nicht auszuschließen. Wenn mir jemand die Rechtslage erklären könnte, wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Mobby_xx

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120015 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:
Buttonklick als verbindliche Anmeldung möglich

Ja. Wahlweise kann man seine Vertragserklärungen auch singen oder tanzen. Es gibt nur für wenige Vertragsarten ein Schriftformerfordernis.



Tipp: gib mal den Namen des Unternehmens in der Suchfunktion hier ein. Wetten das er dort in begleitung von Wörtern wie 'Abzocke' und 'nicht zahlen' auftaucht?
Klick auf einen der Links und du wirst Antworten zur Rechtslage finden ;-)



quote:
aufgrund der Nachweisbarkeit meiner IP-Adresse,

Welche Nachweisbarkeit bitte? Es gibt keine für Privatunternehmen, Strafverfolgungsbehörden haben andere Mittel zur Verfügung und selbst dort ist ide IP keine Nachweis dafür WER vor dem PC saß bzw. WESSEN PC an der IP hing.


Und die Adresse in den Anmeldedaten kann ja jeder dort eingegeben haben ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Muss ich haften, wenn ich zwar die Anmeldedaten ausgefüllt und das AGB-Häkchen gesetzt habe, aber den vom Download-Unternehmen heiß ersehnten Buttonklick einer meiner beiden Kinder (2 und 6 Jahre alt) in meiner Abwesenheit (Toilette, Telefon, Postbote o.ä.) getätigt haben?


Solltest du dich dort nicht angemeldet haben, dann gib nicht reflexartig deinen Kindern die Schuld.

Erstens: Sofern es sich um Abzocke/Abofalle handelt, sollte man so oder so nicht zahlen, selbst wenn man drauf reingefallen ist und sich dort anmeldete.
Wie Harry schon sagte, Google einfach mal nach der Seite oder der Briefkastenfirma die die Seite betreibt oder nenne sie hier mal und du weisst mehr.

Zweitens: Bei diesen Abzockerseiten ist es vielfach so, dass Datensätze aufgekauft werden und den Personen eine Anmeldung unterstellt wird.
Solltest du dich also nicht angemeldet haben, gib deinen Kindern nicht gleich 2 Wochen Fernsehverbot, nur weil du der Ansicht bist, sie wären es gewesen.


Mit deiner IP-Adresse können sie nicht viel, bzw gar nichts anfangen. Sollte es sich um ein Abzockerunternehmen handeln, dann sind sämtliche Drohungen mit rechtlichen Schritten noch weniger als heisse Luft.

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