Hallo,
und zwar spiele ich seit langer Zeit ein Browsergame.
In den AGB's steht folgender Absatz:
9.3.7 Der Nutzer verpflichtet sich, unter keinen Umständen den Account, den Anmeldenamen oder das Kennwort eines anderen Nutzers zu verwenden.
Meine frage dazu ist: kann man wirklich verbeiten das ich z.b. den Account meiner Freundinn nutze?
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"NICHTS BEZAHLEN WO MAN VON ABZOCKE AUSGEHEN KANN"
Browsergame AGB
17. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 17. Mai 2010 | 15:04
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 22x hilfreich)
Browsergame AGB
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#1
Antwort vom 17. Mai 2010 | 17:08
Von
Status: Praktikant (900 Beiträge, 298x hilfreich)
quote:
kann man wirklich verbeiten das ich z.b. den Account meiner Freundinn nutze
Deine Freundin hat doch bei Registrierung den AGB zugestimmt. Und du stimmst ihnen vermutlich durch Nutzung konkludent zu (lassen wir die Frage der wirksamen Einbeziehung im Einzelfall mal außen vor, das ist ja nicht deine Frage).
Privatrechtlich kann man sich zu fast allem verpflichten, auch daß man das Spiel nur mit rotem Hut und in Unterwäsche spielen wird.
Es ist also nicht so, daß dir (oder sonstwem) etwas - aus heiterem Himmel - *verboten* wird, sondern es wurde etwas *vereinbart*.
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#2
Antwort vom 17. Mai 2010 | 19:32
Von
Status: Schüler (283 Beiträge, 207x hilfreich)
Es ist eine Regel und die macht schon Sinn, da man sich dadurch häufig Spielvorteile "erschleichen" kann und das ist gegenüber anderen Mitspielern unfair.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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