Hallo zusammen,
ein Winzer möchte eine Bestell-Liste auf seiner Internetseite platzieren. Es handelt sich dabei um ein Formular in dem der Kunde die Anzahl Weinflaschen einträgt und mit samt seiner Adresse per E-Mail an den Winzer übermittelt. Die Lieferung erfolgt durch den Winzer - nach telefonischer Rücksprache - per LKW.
Hat dies schon Charakter von einem Onlinekauf, so dass das ganze Geraffel mit AGB, 40 Euro und tragen der Rücksendekosten usw. beachtet werden müssen?
Oder kann man das Kind anders nennen, so dass man sich das erspart. Bei einigen wenigen Bestellungen wird sich das nicht lohnen.
Viele Grüße
Michael
Bestell-Liste vs. Shop - Online-AGB notwendig
22. Oktober 2006
Thema abonnieren
Frage vom 22. Oktober 2006 | 17:33
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 7x hilfreich)
Bestell-Liste vs. Shop - Online-AGB notwendig
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2006 | 21:04
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Hat dies schon Charakter von einem Onlinekauf
Würde ich vermuten. Ein Shop ist nichts anderes, und ob man nun eine technisch primitive oder eine aufwendige Lösung einsetzt, ändert nichts an der Natur des Rechtsgeschäftes.
#2
Antwort vom 24. Oktober 2006 | 22:25
Von
Status: Schüler (281 Beiträge, 52x hilfreich)
Ich denke auch, dass es egal ist, ob man etwas hin und her faxt oder einen Onlineshop betreibt-das Zauberwort heisst "Fernabsatz".
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Oktober 2006 | 20:54
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Ergänzend: AGB muß man nicht haben, wohl aber Impressum und Widerrufsbelehrung (und noch einiges anderes).
#4
Antwort vom 26. Oktober 2006 | 09:24
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 7x hilfreich)
Hi Mareike,
was meinst du mit noch einiges mehr?
Gruß Michael
#5
Antwort vom 26. Oktober 2006 | 09:24
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 7x hilfreich)
Hi Mareike,
was meinst du mit noch einiges mehr?
Gruß Michael
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