Hallo,
ich habe bei dem online-shop 3pagen.de einen Artikel für 3,99 bestellt. Da es 3 Wochen gedauert hat bis er gekommen ist, hab ich mir das Teil zwischenzeitlich in einen Laden gekauft und dem Shop ne Mail geschrieben das ich es nicht mehr brauch. Antwort bekam ich nie die Ware kam aber trotzdem. Hab das Teil dann wenige Tage später originalverpackt zurückgeschickt. Nach nun knapp 4 Monaten kommt eine Zahlungserinnerung für Versandkosten und eine Bearbeitungsgebühr.
Es sind zwar nur Peanuts aber mich würde es trotzdem interessieren ob eine Bearbeitungsgebühr rechtens ist. In den AGBs steht nix davon. Wäre nett wenn mir jemand ne einfache Antwort geben kann und ein § nennen kann auf den ich mich stützen kann.
Danke
Bearbeitungsgebühr für Warenrückgabe
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Bei einem Rücktritt im Versandhandel sind lediglich
die Portokosten für die Rücksendung zu erstatten, soweit
der Kaufpreis unter 40.00 Euro liegt.
Steht im Fernabsatzgesetz
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Ist inzwischen Verzug eingetreten, dann kann auch noch eine Mahngebühr dazu kommen.
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
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Hallo,
1. Die Bearbeitungsgebühr ist nicht rechtens, würde ich auf keinen Fall zahlen.
2. Wenn der gesamte Kauf durch Widerruf rückgängig gemacht wurde sind KEINE Versandkosten zu zahlen.
Das Einzige worauf man sitzen bleibt sind die eigenen Rückversandkosten bei einem Rücksendewarenwert von unter EUR 40,-.
Im Allgemeinen geht man im Versandhandel davon aus, dass - wenn nicht anders angegeben - die Waren den Kunden innerhalb von 14 Tagen erreichen. Da dies hier nicht der Fall ist und darüber hinaus auch noch schon vor dem Versand der Widerruf eingereicht wurde, ist dies eher eine Falschlieferung. Für eine Falschlieferung müssen weder Hin- noch Rückversandkosten bezahlt werden.
Aber wer will für diese Minisummen einen Finger krumm machen. Das lohnt sich für den Anbieter doch gar nicht, da das Risiko kein Geld zu bekommen viel zu hoch ist.
MfG Thomas
-- Editiert am 15.02.2011 19:22
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