Abmahnung bei Wohnort im Ausland

7. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)
Abmahnung bei Wohnort im Ausland

Das Thema würde in verschiedene Bereiche passen. Ich habe mich für Internetrecht entschieden.

Ein Freiberufler hat eine HP (.com) in Englisch und Deutsch und war auch schon in Deutschland tätig, wohnt allerdings in den USA. Nach deutschem Recht ist seine HP abmahnwürdig.
Theoretisch wäre es also möglich ihn abzumahnen, da sie ja für den deutschen Markt bestimmt ist.
Wäre es eigentlich möglich zum einen das in den USA durchzusetzen und zum anderen die Kosten dort einzutreiben?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

-- Editiert Shihaya am 07.02.2013 10:24

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

wieso weisst du denjenigen nicht einfach auf seine Fehler hin? Muss man ihm eine Abmahnung zukommen lassen? kan nman das nicht mal auch ohne sowas machen?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Mich interessiert das Rechtsproblem, bzw. die Durchsetzbarkeit.
Das ganze hat zwar einen konkreten Fall zum Hintergrund, aber da ich kein Mitbewerber bin, habe ich gar keinen Grund jemanden abzumahnen.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Würde mich auch interessieren.

Wenn der abgemahnte einfach nicht reagiert, was dann die Konsequenzen wären. Evtl. noch zusätzlich, wenn er sich dann eben vom Deutschen Markt verabschiedet...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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