Abmahnung - Unterlassungserklärung unterschreiben und auf die Rechnung warten?

6. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
hermann12345
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung - Unterlassungserklärung unterschreiben und auf die Rechnung warten?

Hallo,

leider habe ich seit 2 Tagen einen Brief der Waldorf-Kanzlei in München vorliegen. Darin wird mir das Angebot von verbotener Software zur Last gelegt.

Auf meiner vor 5 Jahren erstellten und bis dato in Vergessenheit geratenen Homepage konnte man tatsächlich 2 der verbotenenen Programmen downloaden.

Nach einigen Recherchen im Internet bin ich mittlerweile auf dem Stand, dass mir wohl früher oder später eine deftige Rechnung ins Haus flattert. Wie aber soll ich mich jetzt am Besten verhalten?

Die Unterlassungserklärung mit der festgelegten Vertragsverletzungssumme unterschreiben, auf die Rechnung warten und hoffen, dass diese nicht allzu hoch ausfällt?
Oder sollte ich von Anfang an auf anwaltlichen Rat bauen? Meine Schuld (auch wenn natürlich grob fahrlässig) dürfte wohl bewiesen sein, deswegen habe ich mich mit einer Geldzahlung wohl bereits abgefunden. Was ist aber der kostengünstigste Weg?

Oft habe ich auch schon gelesen, dass man als Beklagter selber versuchen kann die Kosten zu senken. Da brauch ich doch keinen Anwalt für, oder? Eine Gerichtsverhandlung wäre wohl auch keine gute Lösung, oder?

Danke im Voraus!

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Da würde ich zum Anwalt gehen. Forenbeiträge werden dich nicht viel weiterbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Eine Gerichtsverhandlung wäre wohl auch keine gute Lösung, oder?

Kein Alkohol ist auch keine Lösung. ;)
Nein, teurer als es zum Prozeß kommen zu lassen geht es in der Regel kaum.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
patma55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Am billigsten kommt es Dich wahrscheinlich, das ganze ohne Anwalt zu machen. Wenn Du sowieso weisst, dass Du nicht im Recht bist, dann würde ich an Deiner Stelle kein Gerichtsverfahren anstreben.

Ich würde auf jeden Fall erstmal die Unterlassungserklärung ab geben und dann vielleicht noch schauen, ob sich mit den Gebühren was machen lässt. Aber das kannst Du auch ohne Anwalt machen.

Vor allem nicht zu lange warten wegen der Fristen.

Viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen