Ab wann ist ein Influencer ein Influencer?

29. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
susimanta
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Ab wann ist ein Influencer ein Influencer?

Hallo,

Hauptfrage steht ja oben?

Woran erkennt man das?

Worann erkennt man, dass man vielleicht schon selbst einer ist?

Muss man dafür eine gewisse Anzahl von Followern haben?

Muss man eigentlich erst als Influencer seine Bilder und Videos als Werbung deklarieren, wenn Markennamen darauf und darin zu sehen sind oder schon als der normale kleine Instrgrammer, der mal ein paar Fotos und Videos für seine Freunde und Verwandte postet?

Oder ist es darüber hinaus entscheidend, obwohl man kein Influencer ist, aber dennoch Hersteller hashtagt, die auf Fotos und Videos zu sehen sind? Ist das dann schon Werbung, obwohl man mit diesen Herstellern keinen Vertrag hat?

LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119444 Beiträge, 39726x hilfreich)

Beeinflusser sind Leute die mit ihren Aktionen die Meinung von Dritten zu einem bestimmten Thema positiv oder negativ beeinflussen.



Zitat (von susimanta):
Muss man eigentlich erst als Influencer seine Bilder und Videos als Werbung deklarieren, wenn Markennamen darauf und darin zu sehen sind

Das vorhandensein von Marken, Logos und Produkten alleine löst noch keine Kennzeichnungspflicht als "Werbung" aus.
Das kommt erst zum tragen, wenn andere Faktoren zum tragen kommen (Regeln der Plattform, Intensionen von Firma und Beeinflusser, Gesetze, ...)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ab wann ist ein Influencer ein Influencer?
Imho ab da wo er für seine Werbung entlohnt wird (direkt oder indirekt).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von susimanta):
Ab wann ist ein Influencer ein Influencer?


Jeder, der von seinem Grundrecht auf freie Äußerung und Verbreitung seiner Meinung Gebrauch macht, beeinflußt die Meinungsbildung derjenigen, auf die seine Meinungsäußerung einwirkt.

Zitat:
Worann erkennt man, dass man vielleicht schon selbst einer ist?


Hast Du eine Meinung, und äußerst und verbreitest sie, vielleicht sogar übers Internet? Ab der Sekunde der Meinungsäußerung/-verbreitung bis Du "Influencer".

Zitat:
Muss man dafür eine gewisse Anzahl von Followern haben?


Wenn Du mit jemandem einen Vertrag schließt, in dem vereinbart ist, daß Dir erst ab einer gewissen Follower-Anzahl Vergünstigungen als "Influencer" zustehen sollen, dann ja.

Sonst nein.

Zitat:
Muss man eigentlich erst als Influencer seine Bilder und Videos als Werbung deklarieren, wenn Markennamen darauf und darin zu sehen sind oder schon als der normale kleine Instrgrammer, der mal ein paar Fotos und Videos für seine Freunde und Verwandte postet?


A) Der Markeninhaber,
b) jemand der ein wettbewerbsrechtliches Fehlverhalten beanstanden darf (Konkurrenten, Wettbewerbsverbände ),
c) der Vertragspartner, der vertraglich die Nutzung einer Onlineplattform zur Verfügung stellt,
d) die Steurbehörden

können unterschiedliche Rechtsansprüche geltend machen:

a) Der Markeninhaber kann verbieten, seine Marke im geschäftlichen Verkehr für gleiUn-)Zulässigkeit einer Verwendung/Benutzung von Markenprodukten mit dem "Influencer" vereinbart haben - dann wären diese zu beachten.

d) Die Steuerbehörden könnten sich für die Eigenschaft als "Influencer" insoweit interessieren, wie damit Einnahmen erzielt werden.

RK

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von susimanta):
Ab wann ist ein Influencer ein Influencer?

Dafür gibt es keine verbindliche Definition.
Wer sollte die auch machen?
Zitat:
Muss man eigentlich erst als Influencer seine Bilder und Videos als Werbung deklarieren, wenn Markennamen darauf und darin zu sehen sind oder schon als der normale kleine Instrgrammer, der mal ein paar Fotos und Videos für seine Freunde und Verwandte postet?

Man muss Werbung als Werbung kennzeichnen.
Das muss man auch, wenn man gar keinen Follower hat...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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