Hallo zusammen,
angenommen, Person X betreibt eine Webseite, auf der er Dienstleistungen anbietet (Webdesign, Webhosting etc.). Auf der Webseite gibt es keine Möglichkeit, diese Produkte automatisiert zu bestellen. Jede Bestellung läuft über eine Anfrage an X per Mailformular und persönlichen Kontakt zwischen Kunden und X.
Die Webseite beinhaltet eine Datenschutzerklärung und ein Impressum gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Wäre X verpflichtet, zusätzlich seine AGB
und eine Belehrung zum Rückgaberecht auf die Webseite zu stellen? Kann X abgemahnt werden, wenn er das nicht tut oder gilt das nur bei automatisierten Verkäufen?
Danke im Voraus
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AGB und Belehrung zum Rückgaberecht nötig?
29. Juni 2010
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Frage vom 29. Juni 2010 | 10:25
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 17x hilfreich)
AGB und Belehrung zum Rückgaberecht nötig?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 29. Juni 2010 | 11:21
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
quote:
Jede Bestellung läuft über eine Anfrage an X per Mailformular
Das dürfte dann ein "für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem" i.S.d BGB sein. Dazu ist kein vollständig automatisiertes Verfahren notwendig; auch ein Call-Center oder schon die regelmäßige Bearbeitung von Email-Bestellungen würde die Definition erfüllen.
Damit wäre dann auch eine entsprechende Belehrung verpflichtend.
AGB "muß" man ja noch nicht mal haben, also "muß" man auch nicht auf sie hinweisen. Es könnte allerdings sein bzw. ist sehr wahrscheinlich, daß sie nicht wirksam in den Vertrag einbezogen werden, wenn man das unterläßt.
-- Editiert am 29.06.2010 11:22
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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