AGB

13. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
kaeferfuß
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
AGB

Hallo,

ich habe gerade bei einem Online-Shop folgendes Passus in den AGB gefunden:

"... Um sogenannte Spass-Bestellungen auszuschließen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine Bestellung ein rechtsverbindlicher Vertrag ist und der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Erhalt der Rechnung oder der Vorabrechnung zur Zahlung fällig ist. Bei Rücktritt von der verbindlichen Bestellung oder bei Nichtzahlung behalten wir uns Rechtsmittel vor. In jedem Fall wird aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages erhoben. ..."

Mich interessiert, ob das wirklich rechtens ist? Wenn ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache, muss ich 10% des Rechnungsbetrags zahlen? Finde ich kurios...

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Probleme mit dem Gewerbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Das ist natürlich nicht rechtens und höchst abmahngefährdet.

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Erheben und fordern können die Jungs viel, jedoch ist dies rechtlich nicht immer haltbar.
Das Widerrufsrecht gilt nur in eng begrenzten Fällen nicht. Dann könnte eine solche Forderung durchsetzbar sein.

Deshalb die Frage: was verkauft der Online-Shop??




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kaeferfuß
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten :)

Es ist ein Shop für Kosmetikartikel.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

In diesem Falle kann ich Borst Mahlzahlt zustimmen.

Unwirksam, da nicht mit dem Recht auf Widerruf vereinbar.


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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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