Hallo,
habe vor 7 Monaten bei 1 und 1 einen DSL Vertrag
geschlossen, via Internet. War bisher auch zufrieden.
Jetzt erscheint auf meiner Rechnung eine Option "Internet Security für 4,99 Euro im Monat".
Diese Option habe ich nicht bestellt, da ich selber ein Abo laufen habe mit Internet Security.
Ich habe Einspruch eingelegt. Als Antwort kam, ich hätte das bestellt, haber einen Beleg gäbe es nicht dafür.
Als Erläuterung:
Eine Vertragskopie können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen, da der Vertragsabschluss
"Konkludent" erfolgt ist.Konkludent":
Nicht ausdrücklich, sondern durch ein In-sich-schlüssiges-Verhalten, wird eine bestimmte Haltung
oder Handlung erkennbar gemacht. Dieses Verhalten stellt dann eine Willenserklärung dar.
Ich verstehe nur Bahnhof !!!!
Kann mir das jemand verdeutschen ???? Muss ich das zahlen???
Bitte um Hilfe, wie soll ich mich verhalten???
1und1 DSL
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Man hat Dir ein Bundle untergejubelt. Das geht so:
Du klickst auf DSL bestellen, dann geht eine weitere Seite auf mit Hinweis auf Sicherheitsgefahren und das du 3 oder 6 Monate das Sicherheitspaket kostenlos bekommst. Dann auf weiter klicken und du hast es bestellt (Varianten möglich).
Wenn dieses Paket nicht gekündigt wird, dann hast du es durch Annahme und Nutzung -also konkludentes Handeln- als Vertrag.
Das passiert, wenn man nicht alles liest und nur WEITER klickt und die Bestellungsseiten nicht ausdruckt.
Sehr anrüchig und auch angreifbar. Dazu brächtest du nur Belege für die Bestellabwickung.
Wenn es ein Trost sein sollte, diese Abzocke findet überall statt: bei Mobilfunk werden angeblich kostenlose OPtionen wie SMS plötzlich kostenpflichtig, usw.
Nur lesen und dokumentieren schützt!
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
-- Editiert von mr.cool am 11.06.2007 22:22:52
Danke für die nicht aufmundernden Worte.
Müsste aber nicht für diese Zusatzoptionen eine Wiederufsbelehrung oder eine Kündbarkeit in den AGB´s festgelegt sein????
Diese habe ich ausgedruckt. Da steht nur DSL Vertrag Wiederruf innerhalb 2 Wochen und Kündbarkeit nach 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit.
Da steht nichts von innerhalb der ersten 6 Monate Zusatzoptionen kündigen.
Ich habe nochmal Einspruch eingelegt und mich auf §355 BGB
berufen: Wenn Verbraucher gar nicht belehrt wurde, steht ihm ein zeitlich unbegrentes Wiederrufsrecht zu.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Antwort weiß meine Glaskugel jetzt schon: Der DSL-Vertrag enthält die Sicherheitsfunktion und die Widerrufsfrist ist abgelaufen.
Versuche lieber den Bestellvorgang zu reproduzieren und entweder
a) deinen Fehler einzusehen
oder
b) eine arglistige Täuschung nachzuweisen bzw. das hier der Bestelldialog nicht eindeutig ist (vorgelegte Option, fehlende Aufklärung)
good luck
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
quote:<hr size=1 noshade>...und mich auf §355 BGB berufen: Wenn Verbraucher gar nicht belehrt wurde, steht ihm ein zeitlich unbegrentes Wiederrufsrecht zu. <hr size=1 noshade>
Haben Sie sich den §355 mal richtig durchgelesen? Auch Absatz 3?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo Jotrocken,
ich habe es mir durchgelesen gerade Abs. 3. Da steht genau das, was wie ich finde auf mich zutrifft.
Ich hoffe zumindest.
Jo hat sicher die 6-Monatsfrist gemeint und ich bin mir sicher, das du über das Widerrufsrecht korrekt infomiert wurdest. Allerdings bist du vermutlich durch Unaufmerksamkeit auf die Falle mit dem Zusatzpaket reingefallen.
Du müßtest nachweisen, das die Option gegen deinen Willen vorbelegt war und das kein Hinweis auf die Kosten erfolgt ist.
Du könntest auch versuchen 1-1 dazu zu bringen ihrerseits den Vertragsabschluß nachzuweisen(Vertragsabschluß leugnen). Das wäre aber die härtere Tour und kann bös nach hinten losgehen.
Grundsätzlich muß dir der Unternehmer beweisen, das der Vertragsabschluß so erfolgt ist. Da sollte man aber gut vorbereitet sein und ohne Belege sieht es meist schlecht aus.
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
Genau die 6-Monatsfrist habe ich gemeint. Aber die scheint mir bei näherem Hinsehen auch irrelevant, da 1&1 mit Sicherheit über das Widerrufsrecht belehrt hat (wie Mr. Cool schon sagt).
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo,
wollte nur mal mitteilen, das 1und1 meinen Wiederruf anerkannt hat.
Manchmal bewirken ein wenig fachliche Infos und freundliche Schreiben Wunder.
Na fein, schönes Ergebnis!
Aber man macht sich schon so seine Gedanken, auf welche heimtückische Weise hier versucht wird oder wurde, den User in Verträge zu zwingen!
Und jetzt?
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