hallo,
wenn man die ebay agb's durchliest, dann stellt man fest, dass unter
http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html
§ 9 Vertragsschluss
"...verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab..." für den verkäufer vermerkt ist.
wenn man in einer auktion eines gewerblichen Händlers "nur" ein link zu desn agb's findet, in dem steht, dass die gebote nur "eine unverbindliche Aufforderung " darstellt artikel zu bestellen, dieser vermerk aber nicht in der artikelbeschreibung auftaucht, ist das Angebot seitens des gewerblichen verkäufers auf ebay verbindlich (, da sowohl, der vk, als auch der k. die agb's ebay akzeptiert haben und eine unverbindliche-aufforderung-zum-kaufs-klausel
nicht in der artikelbeschreibung auftaucht ?
mfg
who am i
welche agb''s gelten ?
18. Januar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 18. Januar 2004 | 13:31
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
welche agb''s gelten ?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 18. Januar 2004 | 13:43
Von
Status: Lehrling (1706 Beiträge, 154x hilfreich)
Richtig, die Grundlegenden AGBs sind in der Artikelbeschreibung einzubringen. Ausnahme (und das geht bei ebay nicht), dass du gesondert die AGBs aktzeptieren musst (also z.B. ein Häckchen machst, dass du die AGBs gelesen und aktzeptiert hast).
Im beschriebenen Fall ist ein gebot deinerseits für beide Seiten bindend. Du erhälst ja auch mit Abschluss der Auktion (sofern Höchstbieter oder Sofort Kauf) eine Kaufbestätigung von eBay - und das macht eBy i.A. des VK (nachdem er den AGBs von eBay zugestimmt hat).
Gruss
MichiM
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