versicherter Versand vereinbart doch unversichert

8. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bernd00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
versicherter Versand vereinbart doch unversichert

Hallo ich habe bei eBay folgenden Artikel ersteigert: Ebay Link wie man sehen kann steht der Versand für 55cent drin. Nach der Auktion habe ich dem VK angeschrieben und nach dem versicherten Versand gefragt. Der VK hat mir daraufhin geschrieben das er das Handy versichert Verschickt. Dann geht man auch davon aus und extra kosten wurden seinerseits auch nicht gestellt. Nun meint der VK das Handy am 03.08 verschickt zu haben. Was im normalfall dann spät nach 3 tagen dann bei mir sein müsste jedoch bis heute ich nichts erhalten habe. Habe dann den VK angeschrieben zum verbleib der Ware, und nach der Sendungsnummer gefragt. Er darauf geantwortet das er die Ware nun versehentlich unversichert Verschickt hat und somit keine Senungsnummer vorhanden ist. Nach mehreren hin und her Schreiben, meint der VK nun das er zu entscheiden hat wie er die Ware verschickt ob versicher oder nicht. Und meint nun ich hätte für den versicherten Versand extra bezahlen müssen, er hat es aber in der mail nicht gefordert sondern nur gesagt das die Ware versichert Verschickt wird. Ich habe ihm nun gesagt das falls bis zum 10.08 nichts bei mir eintrifft weil dann ne Woche vergangen ist. Ich mein Geld zurück haben will, weil er nicht dem nachgegangen ist was wir vereinbart haben. Der VK jedoch will ersteinmal einen Nachforschungsantrag stellen was wie ich denke bei einem unversicherten päckchen keinen erfolg erzielen wird. Was denkt ihr wer ist im Recht wie sollte ich vorgehen?

Lg.

Bernd

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Nach mehreren hin und her Schreiben, meint der VK nun das er zu entscheiden hat wie er die Ware verschickt ob versicher oder nicht.


Das ist nicht zutreffend, der Käufer hat ein Mitspracherecht, wenn er versicherten Versand anordnet, hat der Verkäufer dem Folge zu leisten. Dass der Käufer hierfür die Mehrkosten zu tragen hat, ist selbstverständlich.

Wenn der Verkäufer keine (oder noch keine) geltend gemacht hat, ist das zunächst einmal seine Sache. Er hat versicherten Versand zugesagt, daran muss er sich festhalten lassen.

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


Geht die Sendung verloren, wird der Verkäufer haften müssen.

quote:
Der VK jedoch will ersteinmal einen Nachforschungsantrag stellen was wie ich denke bei einem unversicherten päckchen keinen erfolg erzielen wird.



Ein Nachforschungsauftrag ist nicht prinzipiell aussichtslos, hier und da werden noch Sendungen aufgefunden und zugeordnet werden können, dafür gibt es bei der Deutschen Post und DHL Sammelstellen.

Dennoch braucht man das Ergebnis nicht abzuwarten, das kann viele Wochen dauern. Insofern sollte man eine angemesse Frist setzen, was schon geschehen ist, trudelt die Sendung bis dahin nicht ein, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Der Rücktritt muss aber nach Fristablauf explizit erklärt werden, am besten per Einwurfeinschreiben, der Zugang muss beweisbar sein.

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-- Editiert am 09.08.2010 08:43

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