rechnung

10. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
:-)
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
rechnung

hallo ich wollte Sie einmal fragn ob ich das darf:

das ich auf einer Rechnung nur den bruttobetrag angebe damit ich die mwst nicht jedesmal ausrechnen muss..

danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo :-)

Bist du ein gewerblicher oder privater Vk?

Als privater Vk z. B.DARFST du gar keine MwST angeben und als gewerblicher, soweit ich weiss, z. B. auch nicht, wenn du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist (was immer das bedeutet).

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#2
 Von 
:-)
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

ich verkaufe gewerblich und muss die ust ans fa abführen.. es geht nur darum weil ich auch auf flohmakten verkaufen will und dann schnell rechnung ausstellen muss..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

warum willst du auf Flohmärkten eine Rechnung ausstellen?
Ich verkaufe auch gewerblich, unter anderem auch auf Trödelmärkten und nehme meinen Warenbestand vor und nach dem Verkaufstag auf und erstelle dann für das Buchhaltungsprogramm eine Gesamtrechnung mit den verkauften Artikeln und setze die kompletten Einnahmen dann als Gesamtbetrag ein.
Spart unheimlich Zeit und wenn doch ein Kunde zwecks Garantie einen Beleg haben will, bekommt er von mir eine einfache Quittung.

Viele Grüsse

Jan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Schreib doch auf die Quittung einfach "16%" . Bei einem Warenwert unter 100 ¤ kann dies der Kunde,falls er die Ware steuerlich absetzen kann, doch selbst ausrechnen.
MfG

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
:-)
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Also einfach so:


Bruttobetrag (incl. 16% mwst) ???????

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