Hallo,
ich habe bei eBay ein paar Skier ersteigert. Als ich diese zum Einstellen in ein Sportgeschaeft brachte, teilte man mir mit, dass die Bindung defekt sei und sich nicht mehr korrekt einstellen liesse, d. h. sie loeste zwar noch aus, aber sie liess sich nicht auf meine Werte einstellen. Das Sportgeschaeft riet mir davon ab, mit dieser Bindung zu fahren und bestaetigte mir das auch auf meiner Quittung. Da ich am naechsten Tag in den Skiurlaub wollte liess ich die Bindung auswechseln (100Euro). Der Verkaeufer, den ich kontaktiert hatte (er hatte es zudem unter dem Namen Dritter verkauft), weigerte sich, sich im Guten zu einigen und sich z. B. an den Kosten fuer die Bindung zu beteiligen.
Wie sieht die Rechtslage aus?
mangelhafter Artikel?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
War es eine private Auktion? Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Wenn "Nein", dann haben sie wohl Gewährleistungsansprüche - versuchen Sie es mal mit 50,-€ Beteiligung.
Viel Erfolg
MCNeubert
Vielen Dank fuer die prompte Antwort! Mit Selbstbeteiligung habe ich es auch schon versucht. Leider stellt sich der Verkäufer auf stur. Da wuerde wohl nur der Weg zum Anwalt bleiben und der lohnt sich bei so einer Summe wohl nicht....
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Hallo,
mir ist nicht klar, ob die Bindung defekt ist (d.h. sich auf die Zielgruppe in der Ausschreibung bzw. entsprechend den Herstellerangaben zum Typ grundsätzlich nicht mehr einstellen lässt) oder sich die Bindung eben auf Ihre (möglicherweise besondere Schienbeinkopfgeometrie etc.) nicht einstellen lässt.
Ersteres wäre m.E. ein Mangel, letzteres nicht - das hätten Sie dann vor dem Bieten klären müssen.
Da Sie allerdings in die Beschaffenheit der Ware eingegriffen haben ist das ohnehin rein akademisch und m.E. auf dem Rechtsweg nicht zu gewinnen.
Gruß,
Wolfgang
Ich hätte zumindest vor dem Urlaub die ersten Fristen für den Käuferschutz gestellt ,da es jetzt wohl bereits zuspät ist . Sie haben etwas aus Ihrer Sicht nicht der Artikelbeschreibung entsprchendes erhalten ,was für die Beanspruchung desKäuferschutzes ausreicht .
Vielend Dank Wolfgang und Psst!
Zu Wolfgang: Die Bindung, die ich mir habe draufmachen lassen, war ganz genau die gleiche und konnte problemlos auf meine Werte eingestellt werden.
Zu Psst: Der Käuferschutz gilt wohl 40 Tage. Mir ist nicht ganz klar, wie der ablaeuft und, ob er in diesem Fall zu empfehlen waere. An anderer Stelle habe ich schon gelesen, dass er 25 Euro Gebuehren kostet. Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?
Und jetzt?
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