mangelhafter Artikel?

24. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
pi-mal-daumen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
mangelhafter Artikel?

Hallo,
ich habe bei eBay ein paar Skier ersteigert. Als ich diese zum Einstellen in ein Sportgeschaeft brachte, teilte man mir mit, dass die Bindung defekt sei und sich nicht mehr korrekt einstellen liesse, d. h. sie loeste zwar noch aus, aber sie liess sich nicht auf meine Werte einstellen. Das Sportgeschaeft riet mir davon ab, mit dieser Bindung zu fahren und bestaetigte mir das auch auf meiner Quittung. Da ich am naechsten Tag in den Skiurlaub wollte liess ich die Bindung auswechseln (100Euro). Der Verkaeufer, den ich kontaktiert hatte (er hatte es zudem unter dem Namen Dritter verkauft), weigerte sich, sich im Guten zu einigen und sich z. B. an den Kosten fuer die Bindung zu beteiligen.
Wie sieht die Rechtslage aus?

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

War es eine private Auktion? Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

Wenn "Nein", dann haben sie wohl Gewährleistungsansprüche - versuchen Sie es mal mit 50,-€ Beteiligung.

Viel Erfolg
MCNeubert

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#2
 Von 
pi-mal-daumen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank fuer die prompte Antwort! Mit Selbstbeteiligung habe ich es auch schon versucht. Leider stellt sich der Verkäufer auf stur. Da wuerde wohl nur der Weg zum Anwalt bleiben und der lohnt sich bei so einer Summe wohl nicht....

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#3
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

mir ist nicht klar, ob die Bindung defekt ist (d.h. sich auf die Zielgruppe in der Ausschreibung bzw. entsprechend den Herstellerangaben zum Typ grundsätzlich nicht mehr einstellen lässt) oder sich die Bindung eben auf Ihre (möglicherweise besondere Schienbeinkopfgeometrie etc.) nicht einstellen lässt.

Ersteres wäre m.E. ein Mangel, letzteres nicht - das hätten Sie dann vor dem Bieten klären müssen.

Da Sie allerdings in die Beschaffenheit der Ware eingegriffen haben ist das ohnehin rein akademisch und m.E. auf dem Rechtsweg nicht zu gewinnen.

Gruß,

Wolfgang

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#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Ich hätte zumindest vor dem Urlaub die ersten Fristen für den Käuferschutz gestellt ,da es jetzt wohl bereits zuspät ist . Sie haben etwas aus Ihrer Sicht nicht der Artikelbeschreibung entsprchendes erhalten ,was für die Beanspruchung desKäuferschutzes ausreicht .

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#5
 Von 
pi-mal-daumen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielend Dank Wolfgang und Psst!
Zu Wolfgang: Die Bindung, die ich mir habe draufmachen lassen, war ganz genau die gleiche und konnte problemlos auf meine Werte eingestellt werden.

Zu Psst: Der Käuferschutz gilt wohl 40 Tage. Mir ist nicht ganz klar, wie der ablaeuft und, ob er in diesem Fall zu empfehlen waere. An anderer Stelle habe ich schon gelesen, dass er 25 Euro Gebuehren kostet. Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?

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