käufer verweigert rückgabe

14. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
kolaluna
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
käufer verweigert rückgabe

guten abend,

folgender vorgang. ich habe bei ebay 2 artikel eingestellt, ohne nennung einer marke. also die artikel hat man lediglich über die von ebay vorgegebenen suchbegriffe gefunden (z. b. jeans/ replay.. etc. ich habe nur eine beschreibung des artikels und ein foto eingestellt.

die artikel gingen beide an den gleichen käufer.

mit ankunft des paketes nahm die eskalation ihren lauf. der käufer möchte sein geld zurück, bedrohte und beschimpfte mich über eine woche , will strafanzeige erstatten etc.

ich habe die rücknahme trotz hinweis in der auktion (privatverkauf etc) angeboten.nachnahme, die rückabwicklung über ebay lehnte er ab. bei nichts willigte er ein. ohne geld keine ware, die "dient" zu beweiszwecken und bleiben so lange im besitz des käufers. man sicherte mir die rücksendung zu, sobald das geld auf dem konto eingegangen ist.

tja... nun hat der käufer das geld und meine artikel. mit dem nachtrag " die artikel werden von mir (also in dem fall der käufer) zerstört, mit dem geldeingang ist der fall für mich erledigt und ich erstatte keine strafanzeige gegen sie (zitatende)

geht das hier noch mit rechten dingen zu? welche möglichkeiten habe ich?

danke







Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

der käufer möchte sein geld zurück, bedrohte und beschimpfte mich über eine woche , will strafanzeige erstatten

Warum denn das ganze?
Was gefällt ihm nicht an der Ware?
Und warum bist du seinem Wunsch nachgekommen?
:???:

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#2
 Von 
kolaluna
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich möchte den fall nicht zu sehr ausbreiten. es handelte sich nicht um originalware, daher war auch in der gesamten auktion kein label genannt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Sei froh und lächele. Der Handel mit gefälschten Waren ist verboten. Wenn der K die Ware nicht zerstört sondern dem Rechteinhaben mitteilt, daß du damit handelst, dann wird es für dich noch viel teurer. Sei froh, daß es so glimpflich abgelaufen ist.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Wow, ein waschechter ebay-Käufer. Der Affe der Woche. Ist die geilste Drohung, die ich diese Woche gelesen habe.

Hat er nicht angegeben, warum er das Theater veranstalten will?

Sollten es Beschimpfungen etc. sein, die unter die Gürtellinie gehen, solltest du auf jeden Fall Anzeige wegen Beleidigung und ggf. Nötigung erstatten.

Wie lautet sein ebayname? Den setze ich gleich in die Blacklist.

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