käufer möchte auktion rückgängig machen obwohl gerät OK

15. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Christian Jacobsen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
käufer möchte auktion rückgängig machen obwohl gerät OK

Hallo,

ich habe einen gebrauchten Beamer bei eBay verkauft für 1460 Euro. Der Beamer wurde ersteigert, das Geld wurde überwiesen und ich habe den Beamer versandt. Der Beamer ist Heute beim käufer angekommen und funktioniert ordnungsgemäß.

Jetzt ist der Käufer aber die Meinung das es das Falsche gerät ist was sie bekommen hat. Ich habe einen Beamer der Marke Compaq Modell 1800 FL verkauft. Leider habe ich vergessen den zusatz FL in der Artikelüberschrift zu erwähnen. Es gibt ein Modell 1800 mit FL und einen ohne FL. In der Beschreibung der Artikel ist es aber ersichtlich das es ein FL ist weil die eigenschaften von diesem gerät beschreiben werden. Es ist sogar ein bild dabei wo man sehen kann das es sich um das Modell 1800 FL handelt.

Der käufer hat scheinbar (jetzt) den Beamer im Internet für 1709 Euro gefunden. Er behauptet das er den Preis da schon vorher gesehen hatte, er aber von der Überschrift ausgegangen ist und deshalb den preis für das Modell 1800 als basis genommen hat.Und der wird auf der selben Internet Seite für 3965 verkauft.

Ich habe selber bevor ich den Beamer bei eBay reingestellt habe im Internet gesucht was so ein beamer kostet. Zu dem Zeitpunkt habe ich mehrere angebote für 3500 aufwäts gefunden. Dieser anbieter war meines wissens nicht dabei. Deshalb fand ich den Preis auch angemessen.

Sie besteht darauf das der kauf rückgängig gemacht wird weil sie die meinung ist das der Überschrift falsch ist und somit mangelhaft.
Die restliche Beschreibung und das Bild zeigt aber das es ein 1800FL ist. Dazu muß ich sagen das es nur ganz wenig unterschiede gibt. Die Linse beim 1800 hat so weit ich weis einen zoom und evt. hat er noch 1-2 ausgänge die der 1800FL nicht hat.

Sie ist auch der Meinung das der Käufer bei eine Privat Auktion (ich bin kein Händler) innerhalb einer Woche den kauf rückgängig machen kann. Stimmt das ?

Hier die Auktion : http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1377149171

Vielen dank im vorraus :) )

Mit freundlichen Grüssen
Christian Jacobsen

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Piechotta
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

hi,
darum gehts ja nicht.
tatsache ist wohl dass der von Dir verkaufte Artikel wohl andere Eigenschaft hat als beschrieben.
So würde ich es einfach rückgängig machen, kannst ihn ja nochmal reinsetzen.
Aber ich würd mir erstmal das Gerät zuschciken lassen und dann das Geld rücküberweisen. Und wenn er das nicht will, dann allerhöchsten über ein TreuhandKonto(anwalt, ebay etc.)
Gruß Piechotta

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Christian Jacobsen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Piechotta,

das ist ja nicht so. Der Beamer ist genau der der im Text beschrieben wird.

Zurücknehmen ist ein grosses risiko !
Es geht hier um ein Empfindliches Gerät für 1500 Euro. Wenn ich es zurücknehme muß es ja noch Zwei mal mit der Post versendet werden. Ein mal zu mir und ein mal zum neuen eigentümer.
Desweiteren weiss ich nicht ob evt. die Lampe getauscht wurde. So eine Lampe kostet 400 Euro, es würde sich also lohnen ihn zu tauschen bevor er versendet wird.

Christian Jacobsen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Christian Jacobsen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

WICHTIGE NEUE INFOS

was mir noch aufgefallen ist.

Derjenige der sich beschwehrt ist gar nicht der eBay käufer !!!!

Ich sollte den Beamer an eine Andere Adresse senden als der Käufer. Was ich auch nach rückmeldung an den Käufer getaen habe.

Der Käufer hat ihn scheinbar für einen Bekannten Ersteigert.

Das bedeuet doch das der richtige Käufer ihn weiter verkauft hat, oder ?

Mit freundlichen Grüssen
Christian Jacobsen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tanja S.
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallöchen,

ob der Käufer ihn weiterverkauft hat, kann so natürlich nicht nachgeprüft werden.

Von wem hast Du denn Dein Geld überwiesen bekommen ?

Gruß
Tanja

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Christian Jacobsen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


von derjenigen zu dem ich das Gerät gesendet habe.

Mit freundlichen Grüssen
Christian Jacobsen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen