Hallo zusammen,
ich glaube, dieses Thema ist schon mehrfach hier diskutiert worden, aber ich wollte nochmal zu meiner speziellen Frage Eure Meinung hören.
Durch die Geschäftsauflösung eines guten Bekannten konnte ich ca. 20 nagelneue Elektroartikel (zumeist Handys) relativ günstig erwerben. Diese würde ich nun gerne bei ebay versteigern. Muss ich für diesen einmaligen Verkauf ein Gewerbe anmelden?
Hintergrund ist, dass wenn das Geschäft gut laufen sollte, ich zukünftig versuchen möchte, Ware einkaufen, um diese dann bei ebay zu versteigern. Und wie sieht es aus, wenn man Ware im Ausland einkauft und nur 12 Monate intern. Garantie gewährt werden? Kann ich dann bei einem Verkauf in Deutschland die Garantie ebenfalls auf 12 Monate verkürzen (auch als gewerblich Handelnder?).
Schon mal besten Dank für Eure Antworten.
Gruß
Jochen
gewerblicher Verkauf?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Nein, zum einmaligen Verkauf von 20 Handys müssen Sie kein Gewerbe anmelden.
Sie müssen nur darauf achten, dass ein Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften von mehr als 512,- EUR im Jahr steuerpflichtig ist.
Wenn Sie die Handys privat verkaufen möchten, dann wollen Sie ja sicherlich die Gewährleistung ausschließen. Hier könnte eventuell ein Käufer schon bei 20 gleichartigen Transaktionen mit ähnlichen Artikeln ein gewerbliches Handeln vermuten und auf seine Gewährleistung bestehen.
Bei den späteren Verkäufen müssen sie Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Grantie ist eine freiwillige Leistung - die Gewährleistung ist gesetzlich festgeschrieben. Sie können daher schon nur 12 Monate Garantie geben - aber die Gewährleistung muss 24 Monate betragen.
Gruß
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