falscher Artikel

29. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
WoMo
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
falscher Artikel

Hallo,

am 03.06.2004 hatte ich für mein Laptop ein 8XDVD/24xCDROM-Laufwerk ersteigert. Nach Lieferung baute ich das Gerät ein und benutzte es bis gestern ausschließlich mit CDs. Als ich nun gestern nachmittag erstmals eine DVD auslesen wollte, sagte das Gerät keinen Mucks. Langer Rede kurzer Sinn: geliefert wurde ein Gerät, das keine DVDs lesen kann. Als ich den Käufer per mail darauf hinwies, meinte er nur, ich hätte diesen Mangel gleich melden müssen und nicht erst drei Wochen später. Ich habe es aber nun mal erst jetzt gemerkt, da ich vorwiegend mit CDs arbeite und nur ganz selten mit DVDs. Ich habe dem Verkäufer zwar rechtliche Schritte angedroht, falls er das Gerät nicht zurücknimmt und ein gerät liefert, das die versprochenen Eigenschaften auch hat. Aber haben die Eurer Meinung nach auch Erfolg? In der Kaufbeschreibung war übrigens die jetzt oft zu findende Gewährleistungsausschlußklausel nicht drin.

Viele Grüße

womo

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn die Klausel nicht drin war, haftet der VK für die zugesicherten Eigenschaften 12 Monate (gehe mal davon aus, dass es Privat-VK war).

Ansprüche können also 12 Monate lang geltend gemacht werden - und innerhlab der ersten 6 Monate ist der VK in der Beweispflicht, dass "bei Übergabe" DVDs gelesen werden konnten.

Erfolgversprechend wahrscheinlich ja - es kommt aber immer drauf an, ob sich der ganze Aufwand lohnt...

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Also im Recht sind sie (§ 437 BGB ), ob sie Erfolg haben hängt von mehreren Faktoren ab... wie weit sie gehen würden, wie weit der VK gehen würde etc.

Aber sie könnten den VK ja mal darauf hinweisen das er laut Gesetz (§ 433 BGB ) verpflichtet ist die Ware frei von (unvereinbarten) Mängeln auszuhändigen.

Wenn ein CD/DVD Lw nur ein CD Lw ist, würd ich mal sagen ist das eine arglistige Täuschung, da kann er sich Verjährung und Gewährleistung eh in die Haare schmieren. Da kann er sich auf gar nichts stützen. Auch wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hätte.

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