Hallo zusammmen,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe bei einer eBay Auktion als Meistbietender einen Kommunaltraktor ersteigert. Die Auktion endete gg. 23.00 Uhr am Abend. In der Artikelbeschreibung war vermerkt, daß der Traktor 3 Tage nach Auktionsende vom Käufer beim Verkäufer gegen Barzahlung abgeholt werden muß. Um die Einzelheiten der Abholung (genauer Ort, Zeit, Abmessungen, Gewicht der Gerätes etc.) zu besprechen, setzte ich mich am Morgen nach der Auktion gg. 9.30 Uhr telefonisch mit dem Verkäufer in Verbindung. Er teilete mir mit, daß er gerade keine Zeit habe, mich aber umgehend zurückrufen wolle. Da dies nicht geschah, rief ich ihn gg. 13.30 Uhr nochmals an. Bei diesem Telefonat teilte er mir mit, daß der Traktor bereits am Morgen gg. 7.00 uhr von jemanden bei Ihm in der Firma gegen Barzahlung abgeholt worden sei, er aber nicht wisse von wem. Er wolle sichaller dings mal drum kümmern usw. Das war am Freitag, bis jetzt habe ich nichts mehr von ihm gehört. Da ich schon seit Monaten auf der Suche nach einem solchen Traktor bin, habe ich natürlich auch großes Interesse daran diesen zu bekommen. Habe ich ein Recht auf Lieferung? Ich habe leider den Verdacht, daß dem Verkäufer nur der Gebotsbetrag zu gering war und er deshalb nicht liefern (verkaufen) will. Wer verkauft schon einen Traktor für über 7000 € incl. Fahrzeugbrief etc. ohne schriftlichen Kaufvertrag und/ oder Quittung/ Rechnung ohne zu wissen an wen? Vielleicht könnt Ihr mir ja ein paar Tips geben.
Gruß T.H.
ersteigerten Artikel jemand anderem verkauft
28. Juni 2004
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Frage vom 28. Juni 2004 | 13:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
ersteigerten Artikel jemand anderem verkauft
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 28. Juni 2004 | 15:48
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Es besteht ein gültiger Kaufvertrag, den der Verkäufer erfüllen muß. Bestehen Sie also auf Lieferung.
Sollte der Verkäufer darauf beharren, daß er das Fahrzeug nicht mehr hat, können Sie gegebenenfalls Schadensersatz verlangen (z.B. Mehrpreis für Ersatzbeschaffung).
Bear
#2
Antwort vom 28. Juni 2004 | 16:03
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Habe ich ein Recht auf Lieferung?
Kurz und knapp: Ja.
Ausnahme: der VK hat sich in der Auktionsbeschreibung ausdrücklich vorbehalten, nicht an den Höchstbietenden zu verkaufen.
Und jetzt?
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