Hallo.
ich habe mich nun gewerblich angemeldet und möchte meine artikel bei ebay verkaufen.
ich habe eigene agb´s.
muss ich die in die auktionen reinschreiben oder verlinken?
gibt es ein gesetz dazu?
danke
eigene agb´s
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Müssen müssen Sie gar nichts.
Wenn die AGB aber wirksamer Vertragsbestandteil werden sollen, muß deutlich (!) darauf hingewiesen werden.
Die Agbs müssen für den Kunden einfach und ohne klickerei oder grosse Scollerei ersichtlich sein.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
also reicht nicht wenn ich in die auktion reinschreibe:
- Mit Ihrem Gebot erkennen Sie unsere AGBs an.
das reicht dann wohl nicht?
Um die AGBS anzuerkennen müssen Sie dem Kunden schon die Gelegenheit geben Diese auch zu lesen.
Das sollte sich allerdings von selbst verstehen.
d.h. ich müsste sie komplett reinschreiben oder verlinke und auf den link hinweisen.
wenn du gewerblich bei ebay verkaufst, muss ein hinweis auf deine agb's enthalten sein und die müssen vor vertragsabschluss für den interessenten einsehbar sein. also entweder komplett mit einstelllen oder verlinken.
verlinken bedeutet dann auf meiner MICH-Seite?
das müsste m.e. reichen.
aber am besten einen deutlichen hinweis im angebot, dass ein link zu deinen agb's auf deiner mich-seite vorhanden ist.
also nicht so wie diese auktion:
http://cgi.ebay.de/Tuningchip-VW-Golf-4-1-8T-40PS-70NM-Chiptuning-OBD_W0QQitemZ8017170741QQcategoryZ40187QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
steht zwar drinn aber kein hinweis wo sie sind.
ich würde das so nicht machen.
damit die agb's vertragsbestandteil werden, müssen die ohne grosse suche und detektivische fähigkeiten einsehbar sein.
also das bedeutet so wie er es macht sind sie nicht bestandteil und gelten nicht.
also m.m.n. werden seine agb's hier nicht vertragsbestandteil. einfach zu schreiben mit dem gebot werden die agb's anerkannt, reicht nicht.
§ 305
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(3) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 2 bezeichneten Erfordernisse im Voraus vereinbaren.
da hast du dir deine frage ja selbst beantwortet. allerdings gilt hier das fernabsatzgesetz. schau doch nochmal, ob du da was entsprechendes findest.
Alleine die Fragestellung wirft Zweifel an Ihrem Geschäftsplan auf,wie soll ich etwas anerkennen von dem ich den Inhalt nicht kenne.
Sie könnten ja etwas ganz Arges in den AGBS haben,z.B.
schauen sie sich mal diese auktion an.
denke so sollte man es NICHT machen.Hier gelten sie nicht.
http://cgi.ebay.de/Tuningchip-Audi-A4-2-5-TDI-35PS-80Nm-Chiptuning-OBD_W0QQitemZ8017011462QQcategoryZ40182QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
.................?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten