ebay und Warensendung

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
john_aj
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay und Warensendung

Hallo zusammen,
dies ist mein erstes Posting und ich hoffe ich find hier Hilfe.

Ich habe folgenes Problem:

Über ebay habe ich eine DVD Box versteigert. In meiner Auktion wird immer auf folgendes hingewiesen:
"Artikel wird auf günstigste Weise über die Deutsche Post versendet. Versicherter Versand ist bei Übernahme der Mehrkosten möglich. Versandkosten übernimmt Käufer, Ebay-Gebühren übernehme natürlich ich."
Zusätzlich auch noch:
"Hinweis: Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie/Du sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen/Dir gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung zu verzichten."

Nach Überweisung des Geldes habe ich die DVD als Warensendung sofort verschickt und die Käuferin benachrichtigt das die DVD unterwegs sei. Gleich am nächsten Tag bekam ich eine mail von Ihr mit der Ausage "Die Sachen sind noch nicht da". Das geht jetzt schon 4 Tage so. Und sie droht jetzt schon mit Rechtschutz.

Ich habe die Bedenken das die Käuferin die Ware bekommen hat und jetzt nur Ihr Geld wieder bekommen möchte.

Jetzt zu meiner Frage: Wer übernimmt rechtlich Das Risiko für die Warensendung? Ich hatte ja einen versicherten Versand angeboten der nicht in Anpruch genommen wurde.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe und Tips!!

MfG John


PS: Ich bin schon seit über 4 Jahren bei ebay registriert und habe über 200 positive Bewertungen. Die Käuferin ist neues Mitglied.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Rechtlich gesehen sind Sie solange auf der sicheren Seite, solange Sie als privater Verkäufer durchgehen, und eine ordentliche Versendung nachweisen können:

z.B. durch einen Zeugen, oder durch einen Beleg auf dem Gewicht, Datum und Empfänger eingetragen ist.

Laut herrschender Meinung ist ein eBay-Geschäft zwischen Privat-Peronen ein Versendungskauf, gemäß § 447 BGB . Danach erfüllt der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen bereits mit der Übergabe der Kaufsache an den Transporteur (z.B. die Post).

Anders sieht es wiederrum aus, wenn Sie entweder:

1., die Versendung nicht nachweisen können
2., die Gegenpartei Ihnen gewerblichen Handel unterstellt, was zu prüfen wäre

-----------------
"Nützliche Infos auch <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.steigern-sie-mit.de/html/ebayhilfe.html" target="FAQs">hier"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.649 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen