[ebay-kleinanzige] Teil für das Motorrad gekauft, verschwiegene Schäden.

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
zabuza_tr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
[ebay-kleinanzige] Teil für das Motorrad gekauft, verschwiegene Schäden.

Hallo zusammen,

ich habe bei ebay-kleinanzeige Vierkleidungsteile für meine Motorrad gekauft für 260 €. In der Anzeige wurde die Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen.

In der Anzeige wurde nicht von irgendwelchen Rissen, oder gebrochenen Haltern erwähnt. Auch als ich explizit in eine Email nachgefragt habe, ich zitiere

"Wie ist den der Zustand? Irgendwelche Schäden, Dellen, Kratzer auf dem Scheinwerfer oder so?"

Antwort: Hallo, alles i.O., sämtliche Halter i.O., Scheinwerfer i.O.

Ich habe die 260 € überwiesen. Die Ware habe ich 2 Tage später erhalten. War sehr gut verpackt, so das die Schäden nicht beim Transport passiert seien können. Ich stellte sofort eine Riss in der Verkleidung fest. Habe ich dem Verkäufer mitgeteilt. Keine Reaktion. Als ich das Teil dann noch genauer begutachtet habe, sind mir gebrochene Halter und einige Steinschläge auf dem Scheinwerfer aufgefallen. Dem Verkäufer mitgeteilt. Keine Reaktion. Ich würde das als arglistige Täuschung sehen.

Verkäufer seine Adresse ist mir, durch das DHL Paket bekannt. Eine Brief mit Aufforderung zur Nachbesserung, Lieferung einwandfreier Ware oder Rücknahme der Ware und Geldzurück habe ich ihm als Einschreiben-Einwurf mit Frist (8 Arbeitstage) zugesendet. Strafanzeige bei der Polizei habe ich gestellt.

Leider habe ich keinen Rechtsschutz. Würde es sich in diesem Fall lohnen, sich einen Anwalt zu nehmen. Welche Chancen habe ich meine Geld inkl. Auslagen für Anwalt (falls ich einen nehme) und z.B. das Einschreiben zurück zu bekommen. Wie sollte ich in diesem Fall weiter vorgehen?

Ich bedanke mich vielmals für jede Antwort und Hilfe.

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie sollte ich in diesem Fall weiter vorgehen?
Erstmal eine ordentliche Frist setzen, die von dir gesetzte Frist ist zu kurtz! Diese sollte MINDESTENS 14 Kalendertage betragen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Darween-1991
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Zunächst eine 14 Tage Frist ist vorgeschrieben.

Falls du einen Anwalt in der Sache beauftragen müsstest (nach der Frist, Nachweisbahr zugestellt) hättest du voraussichtlich keine kosten, da du eine Forderung gegen eine andere Person hast, muss der die Kosten tragen (je nach Anwalt können allerdings beratungsgebühren anfallen). Alternativ wäre eine Anzeige wegen Betrugs kostenlos, und könnte den Verkäufer für eine Rücknahme „wachrütteln".


-- Editiert von Darween-1991 am 15.06.2018 16:01

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zabuza_tr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Tipps.

Er hat jetzt auf mein Mahnschreiben reagiert. Er behauptet die Schäden wäre bei ihm nicht vorhanden gewessen. Schiebt es also auf den Paketdienst (DHL). Gleichzeitig sagt er, dass das Paket ordnungsgemäss und sauber verpackt war. Behauptet auch das ich ein Gebrauchtteil gekauft habe und dadurch mit Gebrauchspuren rechnen muss. Wie der Steinschlag im Karton zustande kommen soll, ist mir natürlich auch eine Rätsel. Also prinzipiell gibt er zu, dass das Teil nicht korrekt beschrieben hat und mich getäuscht hat.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von zabuza_tr):
Welche Chancen habe ich meine Geld inkl. Auslagen für Anwalt (falls ich einen nehme) und z.B. das Einschreiben zurück zu bekommen.

Kommt darauf an, ob bei dem was zu holen ist und ob man taktisch korrekt vorgeht.



Zitat (von zabuza_tr):
Wie sollte ich in diesem Fall weiter vorgehen?

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
- Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels (diesen genau bezeichnen)
- Kopie der Bestätigung der Strafanzeige beilegen
- Fristsetzung nach Datum (14 Tage)
- Zustellnachweis
- Ankündigung das nach Fristablauf das ganze an einen Anwalt geht und man Schadenersatz fordert


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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