ebay felgen verkauft verkäufer will ersatz

20. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
goofy16m
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
ebay felgen verkauft verkäufer will ersatz

hallo leute.
ich hab vor kurzem ein satz felgen bei eBay verkauft.
hab bei ebay geschrieben:

verkaufe hier mein satz Interlagos orginal von Volkswagen auch genannt als Tubinfelgen . Diese Felgen habe ich von einem Freund abgekauft, habe sie für kurze Zeit gefahren und anschließend wieder abgebaut, weil sie meiner Meinung nach zu klein für meinen Passat waren. Die Felgen sind im guten gebrauchten Zustand und haben keinerlei Bordsteinschäden, jedoch haben sie leichte Gebrauchspuren, die man aber noch leicht raus polieren kann. Die Felgen stammen von einem Passat cc. Reifen wurden schon verkauft, es halndelt sich hierbei nur um die Felgen. Die Teilenummer ist vorhanden. Narbendeckel ist nicht Bestandteil der Auktion ich hatte einfach die von mein alten felgen reingemacht passte perfekt rein. Die Felgen passen auf einen Passat 3c, cc und auf den Scirocco und evtl. auch andere Volkswagenmodelle mit Lochkreis 5x112. Bitte vorher bei einem Volkswagenhändler informieren.
Ich persöhnlich Bevorzuge Abholen oder Überweisen.
bei Abholen sparen sie die 60 euro versand.


Da es eine Privatauktion ist, gibt es keine Garantie und auch keine Rückgabe.

Viel Spaß beim bieten, es lohnt sich wirklich!!

Mit freundlichen Grüßen

jetzt meldet sich der käufer das dort 3 stellen gäbe die nicht raus zu polieren ist
und repariert werden muss. jetzt soll ich das geld für die reparatur erstatten.
was soll ich machen?!
ich hab die felgen vor versandt gründlich untersucht.
hab meine freundin und einem kumpel dazu geholt damit ich ja auch nichts übersehe.
jetzt sowas.

was sagt ihr dazu?!
muss ich das geld erstatten?!
oder droht mir viel anwaltkosten?!
weis leider nicht mehr weiter.



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
goofy16m
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

hab hier noch die ArtNr.:160452487970

hoffe mir kann einer helfen
hab ich vll doch als beschreibung mich geirrt?!

ich will nicht als betrüger abgestempelt werden.
verkauf schließlich auch nicht jedentag dort was.
aber wo sollte man heut zu tage sowas noch rein stellen...

und mit dem gesetz in konflikt zu kommen hätt ich auch nicht so lust,
da ich noch nicht mal ein rechtschutz versicherung habe. währe sowas bestimmt teuer.

soll ich die felgen vll zurück nehmen?!

um weitere ärgernis zu sparen?!

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich will nicht als betrüger abgestempelt werden <hr size=1 noshade>


Das wird ja auch nicht passieren, nur weil deine Artikelbeschreibung möglicherweise (!) nicht ganz korrekt war. Der Weg zum Nachweis einer vorsätzlichen Täuschung ist weit.

quote:<hr size=1 noshade>haben sie leichte Gebrauchspuren, die man aber noch leicht raus polieren kann <hr size=1 noshade>


Wenn dies als ausdrückliche Zusicherung i.S.d. §444 BGB zu verstehen wäre, müßtest du dafür auch haften, d.h. ggfs. diesen Mangel beheben.

quote:<hr size=1 noshade>hab meine freundin und einem kumpel dazu geholt damit ich ja auch nichts übersehe.
jetzt sowas. <hr size=1 noshade>


Deswegen sollte man auch nie etwas ins Blaue hinein zusichern à la "geht nicht mehr an, da muß aber nur mal ne neue Batterie rein" und in Wahrheit ist es völlig kaputt.

quote:<hr size=1 noshade>da ich noch nicht mal ein rechtschutz versicherung habe. währe sowas bestimmt teuer. <hr size=1 noshade>


Mal abgesehen davon, daß hier sowieso kein Strafverfahren eröffnet würde, ist sowas auch nicht so extrem teuer, da man auch nicht zwingend einen Anwalt braucht. Und eine RSV zahlt bei nur vorsätzlich begehbaren Straftaten (wie Betrug) sowieso nicht.

Spannender würde es ja im Zivilverfahren werden.

Wenn du dir keinen Ärger leisten kannst und willst, solltest du dich mit deinem K einigen. Wenn er einer Rückgabe zustimmt, dann würde ich das machen und beim nächsten Verkauf die Zusage mit dem Rauspolieren weglassen. Und dem K keine Steine mehr in den Weg legen à la "die Rücksendekosten trage ich aber nicht".

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
goofy16m
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

er hat mir die fotos geschickt,
und es sind tatsächlich 3 riesen großen dellen drinne.
aber ich bin mir sicher das die nicht dawaren und auf dem original foto sowas auch nicht zu sehen ist.die spuren sind so groß das kann man garnicht übersehen.
ich schätze es ist was passiert in der versand abteilung.
wenn ich es auf den foto nachweisen kann das ich es nicht war?!
und ich dafür nichts kann?!
muss ich trotsdem bezahlen?!


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
wenn ich es auf den foto nachweisen kann das ich es nicht war


*Wenn* dir das gelingt, könntest du natürlich jeden Anspruch abwehren, weil dann der Mangel nachweislich bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

Die Frage ist, *ob* dir das gelingt. Allein mit Fotos sicherlich nicht, weil die auch 4 Wochen vor dem Verkauf aufgenommen worden sein können und eine Woche später die Schäden an den Felgen eingetreten sein können. (Außer du hättest die Fotos mit einem professionellen Signaturzusatzgerät - erhältlich etwa von Canon - gemacht, das unentdeckbare Manipulationen an Inhalt und Metadaten der Fotos unmöglich macht.)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

PS. Falls du, wie dein Nick suggeriert, noch minderjährig bist, könnte der Vertrag allerdings unwirksam sein. Dann wäre rückabzuwickeln und gut ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
goofy16m
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

und wie sieht es aus mit zeugen das ich es ohne schaden abgegeben habe,
jmd der mir sogar beim einpacken geholfen hat?!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
und wie sieht es aus mit zeugen das ich es ohne schaden abgegeben habe,
jmd der mir sogar beim einpacken geholfen hat?!


Natürlich zählt der, wenn dieser Zeuge bestätigen kann, dass diese 3 Dellen nicht vorhanden waren, als die Felgen verpackt wurden und wenn er jetzt noch bestätigen könnte, dass die Felgen angemessen verpackt wurden, d. h. sorgfältig und ausreichend gepolstert, dürfte es der Käufer ausgesprochen schwer haben, das Gegenteil zu beweisen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo,
bitte mal ein paar Infos.
- Wann und wie haben Sie die Felgen versendet?
- Wann hat der Käufer sich wegen der Schäden gemeldet?
- Haben Sie bereits den Schaden bei dem Logistikunternehmen gemeldet?
- Falls diese Felgen eine Seriennummer haben, ist diese notiert worden?
- Hat der Käufer Ihnen einen Kostenvoranschlag incl. Seriennummer der Felgen gesendet?

Denn es gibt neben der Möglichkeit das die Felgen während des Transports beschädigt wurden ja noch weitere Aspekte die man betrachten könnte.

Gruss
Fulgora

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallöchen,

..wie der/die User(in) ? Fulgora es mit der fragestellung
bereits angedeutet hat; Es KÖNNTE sich durchaus
um einen Betrug handeln, aber natürlich auch
um einen Transportschaden.

Sollte es ein TRANSPORTschaden sein, so muss der Käufer
"mitarbeiten". Der KÄUFER kann es sich da NICHT einfach machen, und
sich schadlos an SIE halten.

In der Regel hat man bezüglich Meldefrist bei einem bei Lieferung NICHT
sichtbaren Schaden 7-10 Tage zeit.

Bei der DHL (z.B) muss der KÄUFER hierbei die beschädigte Sendung
KOMPLETT mit "Original"verpackung bei der nächsten DHL-Poststelle
abgeben, und entsprechende Dokumente ausfüllen.

Ist der KÄUFER nicht zur entsprechenden, rechzeitigen Mitarbeit bereit, so
hat DER KÄUFER HALT "Pech gehabt"..siehe oben....

Gruss

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