ebay abzocke nach dem anbieten von plagiaten

23. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.01.2011 12:31:10
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Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)
ebay abzocke nach dem anbieten von plagiaten

guten tag

habe meiner freundin vom wochenmarkt ein louis vuitton portmanie mitgebracht. Sie war total begeistert und auf einmal wollte jeder in ihrem freundeskreis eins haben.

als ich dann noch ein paar geholt habe wollte sie auf einmal keiner mehr. Habe dann ab und an mal welche bei ebay verkauft so um die 4 stück. habe dann weitere 4 stück bei ebay inseriert.

Nachdem ich sie verkauft habe schrieb mir eine ebayerin dass sie mit meiner auktionsbeschreibung und den bildern ins fachgeschäft geht und das prüfen lässt . 12 stunden später bekam ich folgende email von ihr. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll.

Bei ebay sind im moment 98 von 100 artikel nur "im stil von " . ich weiß dass das keine entschuldigung ist. ich weiß auch das es falsch gewesen ist. Mir ist auch klar dass es ne menge ärger geben wird

habe das portmanie auch extra nur " im stil von " inseriert und habe nirgendswo dsa wort original benutzt. das war ihre email. wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen würde. Der Artikel wurde am Mittwoch ersteigert und am Donnerstag hatte ich diese Mail im postfach. Die Frist läuft heute abend ab.




das war die mail :


in vorbezeichneter Angelegenheit beziehe ich mich im Nachfolgenden auf die erst kürzlich gewonnene Ebay-Auktion.

Die Auktionsunterlagen wurden zwischenzeitlich ausgedruckt und dem Geschäftsführer meiner Vuitton Filiale zur Ansicht vorgelegt (natürlich wurden Ihre persönlichen Daten geschwärzt), welcher den Artikel unmissverständlich als PLAGIAT identifiziert hat. Die Symmetrie der LV-Zeichen sei untypisch, die Farbe derer ebenfalls Es handelt sich demnach um KEIN Original.
Ich muss gestehen, dass ich über jene Aussage und den daraus resultierenden Konsequenzen mehr als empört bin.

Mit dem Einstellen von Auktionen in Ebay erklären Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma einverstanden. Ich verweise hier insbesondere auf §7 ff. "Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften [...], gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster)verstoßen."

Demnach versichern Sie implizit mit der Akzeptanz der ABG, sich vor Einstellen der Auktion über die Eigenschaft, sprich die Authentizität, der einzustellenden Artikel, informiert zu haben (direkt vor Einstellen der Auktion wird nochmals explizit darauf hingewiesen, dass das Einstellen von Plagiaten in Ebay untersagt ist). Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist der Verkauf von Plagiaten/Falsifikaten nach Deutschem Recht verboten und kann strafrechtlich geahndet werden (s. StGB). Der potentielle Käufer darf demnach stets davon ausgehen, dass er auf ein Original bietet, wenngleich dies so nicht zwingend direkt aus der Artikelbeschreibung durch einen Zusatz "original" hervorgeht (§157 BGB : "Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern).

Nachforschungen führten mich zu weiteren "Louis Vuitton"-Auktionen, in welchen Sie nachweislich ebenfalls Plagiate anbieten:


http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?xxx

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?xxx

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?xxx


Weitere Artikel werden geprüft.


Sehr geehrter Herr xxx , ich bin äußerst verärgert und werde jene Dreistigkeit Ihrerseits weder tolerieren noch akzeptieren. Falls Sie meinen Worten keinen Glauben schenken möchten, darf ich Sie bitten, eine offizielle Boutique aufzusuchen und die Geldbörse dort überprüfen zu lassen, was Sie ohnehin bereits vor Einstellen hätten tun müssten.

Es gibt nun drei Möglichkeiten, wie wir weiter verfahren können:

1. Möglichkeit:
Ich werde Ihnen den fälligen Gesamtbetrag überweisen (gem. §433 Abs. 2, BGB ). Sie liefern die Ware, die in der Artikelbeschreibung beschrieben und abgebildet wurde (gem. $433 Abs. 1, BGB). Da es sich um ein Plagiat handelt, haben Sie den Kaufvertrag nicht erfüllt. Da eine Nacherfüllung (i.S.d. $439, Abs. 1, BGB) nicht möglich ist, werde ich auf Erfüllung klagen. Sie werden aufgefordert, ein Original zu liefern und haben die entsprechende Kostennote des Rechtsanwalts zu tragen. Falls Sie sich weigern sollten, wird ein gerichtliches Verfahren oder eine Pfändung eingeleitet werden.

2. Möglichkeit:
Gemäß §324,BGB werde ich vom Kaufvertrag auf grund einer Verletzung Ihrerseits nach §241 Abs., BGB zurücktreten. Auf Grund einem grob fahrlässigen Täuschungsversuch werde ich zudem Schadensersatz (gem. §325 BGB ) fordern. Auch würden die Behörden wie der Bundesgrenzschutz informiert werden.

3.Möglichkeit:
Sie überweisen mir die Differenz des zu bezahlenden Betrages zum derzeit offiziellen Verkaufspreis eines Originals, (Zuzahlung zum Ersteigerungspreis 190EUR). Sodann werde ich in der offiziellen Boutique in xxx das Original erwerben, das mir nach jenem Vertrag eigentlich zugestanden hätte. Mit jener Zahlung entbinden Sie sich zeitgleich von weiteren rechtlichen Schritten meinerseits. Ich werde die Angelegenheit in diesem Fall nach Zahlungseingang nicht weiter verfolgen. Deutsche Bank xxx, Konto: xxx; BLZ xxx ; Kontoinhaber: xxx Auch akzeptiere ich selbstverständlich die ORIGINAL Ware, von der man im guten Glauben ausgegangen sein durfte.

Es bleibt nun Ihnen überlassen, welche Möglichkeit Sie wählen. Um Ihnen unnötige Bemühungen u. Unannehmlichkeiten zu ersparen, schlage ich vor, mir den Differenzbetrag zu überweisen. Gerne können Sie mir aber auch ein Original zusenden. Bei Zahlung werde ich das eigentlich zustehende Original in der Boutique vor Ort erwerben. Sie haben damit den Vertrag zwar nicht direkt erfüllt, doch ich würde (ausnahmsweise) auf weitere rechtliche Schritte verzichten.

Da Sie die Auktion (wie auch alle anderen Auktionen) bewusst eingestellt haben, obwohl es sich dabei um eine Fälschung handelt, können wir hier von einem bewussten Täuschungsversuch sprechen, da Sie jenen Umstand hätten kennen müssen. Selbst wenn es ein Geschenk gewesen wäre, hätten Sie die Echtheit vorher überprüfen müssen. Für die bereits genannten anderen Auktionen gilt dies ebenso.

Ich schätze, es wird nicht vonnöten sein weitere Paragraphenhinweise anzuführen. Sollte Sie jene Thematik dermaßen faszinieren, so darf ich Sie bitten einen Rechtsbeistand zu konsultieren.
Ich hege demnach die Hoffnung, einstweilen mit Ihrer Einsicht rechnen zu dürfen und würde mich - sicherlich auch in Ihrem Sinne - freuen, den Rechtsanwalt bei jener Angelegenheit außen vor lassen zu können.

Mithin darf Sie um eine schriftliche Rückmeldung unter einer Frist bis zum 23.05.2004 bitten, in welcher Sie mir Ihre weitere Vorgehensweise bestätigen mögen.

Sollten Sie gleichwohl wider Erwarten o.g. Frist wirkungslos verstreichen lassen, teile ich Ihnen bereits heute mit, dass ich Weiterungen einleiten werde. Neben einer Strafanzeige wegen Betruges und der Information des Bundesgrenzschutzes/Zollbehörde werde ich sodann meinem Rechtsanwalt die Angelegenheit übergeben. Ein sofortiger Ausschluss aus der Internetplattform Ebay würde ebenfalls erwirkt werden. Ich behalte mir vor über meinen Rechtsanwalt den Hersteller und weitere betrogene Kunden mit einzubeziehen.

Hochachtungsvoll



Meiner meinung nach sieht das ziemlcih nach abzocke aus. ausserdem erpresst und nötigt sie mich doch regelrecht oder? Sie hat diesen Text niemals in bezug auf meine auktion geschrieben. ich bin mir 100% sicher dass sie diesen text schon öfters verwendet hat!

Kann ich mich damit an meine Rechtschutzversicherung wenden?

gruß mike

Problem bei eBay und Co?

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103 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-49
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, ich würde einfach meinerseits die Einschaltung eines Rechtsanwaltes und Prüfung auch strafrechtlicher Schritte ankündigen.

Natürlich nur, wenn man nicht im großen Stil mit gefälschten Sachen handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mavina
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

url zur auktion wäre ganz hilfreich ;)

aber laut ebay hast du im moment nur den markennamen missbraucht, da du "im stil von.." geschrieben hast. ich müsste aber mal das bild der artikel sehen, denn wenn das logo nun aussieht wie das lv-logo, dann ist es eine tasche, die wie lv aussieht, aber nicht von lv hergestellt wurde (->fälschung), wenn aber das logo anders ist und nur dem von lv ähnelt, dann ist die situation eine andere, denn diese taschen werden auch in geschäften verkauft, also muss es ja rechtlich zugelassen sein.. aber das "im stil von.." ist halt nicht zugelassen.. aber poste erst einmal den link zur auktion

-- Editiert von mavina am 23.05.2004 19:44:38

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mavina
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

ich denke auch, dass der käufer das nicht das erste mal macht, aber da man das nicht beweisen kann, spielt das auch eigentlich keine rolle ;)

habe im internet was gefunden:

"Du stellst eine Menge Fragen, auf die ich nicht alle eingehen kann. Das für Dich wichtigste wird sein, zwischen Zivilrechtlichen Folgen (Vertragsbruch, Schadensersatz) und Strafrechtlichen Folgen zu unterscheiden:

a) Wenn Du "Louis Vouitton" Ware anbietest, aber nur eine "LV"-Nachbildung lieferst, hast Du (zivilrechtlich) den Vertrag nicht erfüllt! Der Käufer hat Anspruch suf Lieferung einer echten Tasche, zum Ersteigerungspreis. Er kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das kann teuer für Dich werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du von der Unechtheit gewusst hast.

Tip: Entschuldige Dich beim Käufer und biete ihm an, den Vertrag rückgängig zu machen und ihm die Kosten zu erstatten. Dann lohnt sich eine Zivilklage für den Käufer nicht so und er ist vielleicht beruhigt.

b) Eine Anzeige wegen Betrug kann er trotzdem abgeben. Dann übernimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen und leitet ein Strafverfahren ein. Das kostet den Käufer keinen Pfennig. Wenn der Richter der Meinung ist, dass Du von der "Unechtheit" wusstest, kann er schon zu einer Bestrafung wegen Betrug (§263 StGB ) kommen. Wenn Du dann den Schaden erstetzt hast (d.h. dem Käufer sein Geld zurückgegeben hast), wird das in dem Strafmass berücksichtigt, vielleicht sogar das Verfahren eingestellt."

das gibts hier:
http://www.recht-in.de/forum/beitrag.php?nr=10093502&site=20

also heute kannst du ihr ja noch das angebot mit dem rückgängigmachen des vertrages machen. das auch am besten den anderen käufern.. (und auktionen sofort rausnehmen, falls sie noch laufen)

dann würde ich von der rs-versicherung gebrauch machen und zu einem anwalt gehen und fragen wie die situation aussieht. druck dazu am besten alle mails vom käufer aus und auch die artikelbeschreibung.

aber.. : ich bin immer noch am überlegen ob das alles nicht eher als missbrauch eines markennames zu sehen ist und wie es da aussieht hab ich keine ahnung...

also ich glaube ein nettes angebot den vertrag rückgängig zu machen, solltest du heute noch machen. natürlich würdest du auch alle anfallenden versandkosten übernehmen. ansonsten rücksprache mit deinem anwalt halten..

ich bin aber selbst kein anwalt und das hier sind bloß meine persönlichen empfehlungen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.01.2011 12:31:10
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

guten abend

schonmal danke für die tips.

der hammer ist ja , sie hat ja keine Ware erhalten !!! Sie ist mit den Fotos und meiner Artikelbeschreibung direkt nach Auktionsende "angeblich" in Ihre Filliale gegangen und bekam anhand der fotos bestätigt dass es sich um ein plagiat handelt.

Sie hat niemals Ware von mir erhalten. Sollte sie ware erhalten haben und ärgert sich dann so wäre ich der letze der dass dann nicht rückgängig machen würde. ich versuche immer das beide parteien nach einem deal zufrieden sind

Zudem kommt ; wenn eine Ware die normalerweise 230 Euro kostet im Stil von für nur 43 Euro SOFORTKAUF angeboten wird sollte man eigentlich wissen dass es eine Nachmachung ist.

Wenn man dann noch "ernsthaft " vom original ausgeht sollte man sich mal gedanken machen ob man da nicht evt. Hehlerware kauft, das wäre ja anscheinend ok für sie gewesen !!

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mavina
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

poste trotzdem bitte einmal die url der auktion

laut ebay ist es aber leider so, dass die kunden selbst für 1 € originale erwarten können sollten (oder so ähnlich formuliert ;) )

also schreib ihr eine nette mails, die sind wichtig, falls es wirklich zur anklage kommen sollte..

habe gerade noch was entdeckt:

es ist doch sicher verboten jemandem einen deal vorzuschlagen wie der käufer es in möglichkeit 3 tut oder? also ein deal á la "geld oder anzeige"? wäre das erpressung?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Mike,

sie hat keine Ware erhalten und eröffnet die Mail wie folgt an Dich?

...in vorbezeichneter Angelegenheit beziehe ich mich im Nachfolgenden auf die erst kürzlich gewonnene Ebay-Auktion...
und weiter unten im Text heisst es:
1. Möglichkeit:
"Ich werde Ihnen den fälligen Gesamtbetrag überweisen (gem. §433 Abs. 2, BGB ). Sie liefern die Ware, die in der Artikelbeschreibung beschrieben und abgebildet wurde (gem. $433 Abs. 1, BGB). Da es sich um ein Plagiat handelt, haben Sie den Kaufvertrag nicht erfüllt."

Hat Sie nun oder hat Sie nicht??
Falls nicht......ich wüde alle Mails ignorieren.
Anhand von Fotos...etc...blabla....
Wer sagt eigentlich das es deine eigenen Fotos sind und dir nicht die Bilder "ausgeliehen" hast, Mangels eignen Digi? ;-)


Gruß Campa


-- Editiert von campagnolo am 23.05.2004 21:32:01

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.01.2011 12:31:10
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

hi

mir kommt es wie professionelle Abzocke vor. Sie hat niemals irgendetwas von mir erhalten !!! Auch wenn sie im recht ist.

Sie stützt ihre behauptungen nur auf die Bilder und den auktionstext.

Das mit dem einen euro stimmt dennoch war es ein sechstel vom normalen vk.

Wenn ich ein nagelneues auto für 4000 Euro anstatt für 24000 euro anbieten würde könnte man doch auch von ausgehen dass da sehr wahrscheinlich irgendwetwas nicht ok ist oder?

Was mir auch noch einfällt, der Name der bieterin ist nicht identisch mit dem Namen der mir die mails schickt. Auch das Geld soll ich auf ein Konto in einer anderen stadt überweisen, ebenfalls auf anderem namen wie die eigentlcihe bieterin hat. Ist ne schwer durchschaubare sache



Das war der auktionstext, den ich mir teilweise von anderen kopiert habe. URL würde ich ungerne angeben , hoffe ihr habt verständnis dafür:
..................................................................

Das absolute MUST HAVE für die modebewusste Frau von heute.

Mit diesem Portmanie macht das Bezahlen Spass, ganz abgesehen von all den neidischen Blicken die Sie damit garantiert auf sich ziehen.....


Sie bieten auf ein wunderschönes Portmanie im Stil von Louis Vuitton.


Das Portmanie hat ein

großes Münzfach
zwei Einschubfächer für Scheine und persönliches
6 Kartenfächer
eine Stifthalterung
alle Ecken vergoldet mit LV Logo

Fotos sagen mehr als tausend Worte...

Die Maße dieses Deluxe Portmanies sind geschlossen ca.

Länge 19cm

Breite 10cm

Selbstverständlich sind Dust Bag und Geschenkkarton mit dabei

Ebay geht auf mich, käufer trägt 3,50 für den unversicherten Versand, versicherter Versand kostet 6 Euro

Viel Spass beim bieten

-----------------------------------------------------

Da es sich hierbei um ein Angebot von privater Natur handelt kann kein Umtausch, Wandlung, Minderung oder ähnliches geltend gemacht werden. Bitte berücksichtigen Sie das. Falls Sie damit nicht einverstanden sind bitte ich Sie von einem Gebot ggf. Kauf abzusehen.



1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mavina
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

wie gesagt, wenn ich für 1 € einen porsche bei ebay kaufe und in der auktion steht, dass er völlig in ordnung ist, dann muss er das auch sein.. so ist es ;)

dass 3 unterschiedliche namen auftauschen ist ja auch seltsam. geh doch mal auf http://www.vuitton.com/ und schau nach ob es in dem von ihr angegebenem ort überhaupt eine filiale gibt ;)

falls du zum anwalt gehst, druck ihre mails aus und mach ihn auf die erpressung aufmerksam, aber das fällt auch so beim durchlesen auf ;)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.01.2011 12:31:10
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

ja da hast du natürlich recht mit dem porsche. aber ich glaub du weißt was ich meinte oder ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

>Was mir auch noch einfällt, der Name der bieterin ist nicht identisch mit dem Namen der mir die mails schickt. Auch das Geld soll ich auf ein Konto in einer anderen stadt überweisen, ebenfalls auf anderem namen wie die eigentlcihe bieterin hat. Ist ne schwer durchschaubare sache <

@mike24

Abgesehen davon, dass ich das Bild der
Auktion mit einem Originalfabrikat nicht
vergleichen kann, die Formulierung im Stil
von....., für unglücklich halte, ist meine
Meinung, dass die Mailverfasserin "auf diese
Tour" reist.
Egal, ob Du ihr den Differenzbetrag oder ein
Original schickst, welches sie wieder
verkaufen könnte..............

Oben habe ich noch einmal die Auffälligkeit
zitiert. Mit dieser Person hast Du doch gar
keinen Vertrag geschlossen oder !?

Wie würdest Du verfahren, wenn ich Dir
diese Mail geschickt hätte ? :-))
Du würdest mich fragen, wie ich dazu käme,
ob ich eine Vollmacht hätte pp

Fazit: Spiel auf Zeit mit dieser Klärung, zwischenzeitlich weitere Tips von hier, die echte Vertragspartnerin meldet sich nicht (?), aber ein wichtiger Punkt fehlt noch, ändere die Verkaufsbeschreibung.

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

Nachtrag:

Habe mich mal bei ebay die Artikel von "LV" durchgeschaut. Die Verfasserin der Mail hätte hier sicherlich ein lukratives "Abgrasungsgeschäft" auf die Art u. Weise.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Also m.E. ist die Sache doch klar:
Sie verkaufen bei Ebay Plagiate von Louis-Vuitton Geldbörsen und verstossen damit gegen das Markengesetz.
(Sie sind da natürlich nicht der einzige. Warum Ebay zwar in den allgemeinen Geschäftsbedingungen dies verbietet, aber gleichzeitig solche Geschäfte in dem Umfang zuläßt, ist ja auch klar.)
Der Mailschreiber ist natürlich in keiner Weise an der Geldbörse, sei es an dem Plagiat, sei es an dem Original interessiert. Es handelt sich um einen Juristen oder um jemand, der sich die Mail von einem Juristen hat entwerfen lassen. Das ist vermutlich eine Abzocke im größeren Stil, mit dem er wahrscheinlich auch Erfolg hat.
Die Sache hat allerdings einen Haken. Der Kaufvertrag kommt nur über die angebotene Ware zustande, die durch die Beschreibung und das Bild bestimmt wird. Und das ist eindeutig kein Original. Da er danach kein Anspruch auf ein Original hat, sondern nur auf die von Ihnen angebotene Ware, ist die Erklärung durchaus unter dem Gesichtspunkt der Erpressung zu würdigen. Also letzlich ist der Schreiber in der gleichen Position wie Sie und hat eine Strafanzeige genauso zu fürchten wie Sie.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.01.2011 12:31:10
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

diese mail mit den vielen paragraphen usw kam von einem mann ,auktionsgewinner war eine frau , hinzu kommt das der nachnamne NICHT identisch ist.

denke mal das es ein anwalt ist welcher sich auf dieser tour versucht geld zu verdienen. war auch noch interessant ist dass derjenige ebayer seit über zwei monaten mitglied ist und noch keine bewertung hat. ein anderer ebayer hat mich 2 wochen vorher vor genau dieser person gewarnt

meint ihr also auch , abgesehen dass ich mich strafbar gemacht habe, dass das Verhalten von ihr nicht so ohne ist ??

Viele Grüße und schonmal vielen Dank für eure hilfe.

Konnte die letzten Tage wirklich schlecht schlafen wegen dieser Geschichte. für mich wäre es auch sehr schwer gewesen diese 190 Euro aufzutreiben da ich noch schüler bin. ich habe auf jeden fall was draus gelernt ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die Tante hat doch einen Schuß in der Socke. Was ist ein "grob fahrlässiger Täuschungsversuch". Und was soll der Bundesgrenzschutz? Sie ausweisen?

Ich würde ihr eine freundliche Mail schreiben und ihr eine Frist setzen für die Überweisung des Geldes. Sie bekommt ja dafür, was in der Auktion beschrieben und auf dem Foto abgebildet wurde (vorausgesetzt, Sie haben nicht durch weiteren Text oder die Kategorie den Eindruck erweckt, es sei eine Original-Markentasche).

Gleichzeitig würde ich ihr schreiben, daß Sie sich vorbehalten, anhand ihrer E-mail wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung (Juristen vor, ob das ungefähr korrekt ist) Anzeige zu erstatten.

Gruß
Bear

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

"Erpressung" würde ich das nicht nennen; der K ist offensichtlich nicht ganz im Bilde über die Rechtslage und stellt lediglich Forderungen so, wie er die Rechtslage versteht.

Anspruch auf ein Original hat er nach der Artikelbeschreibung nicht, er kann jedoch vom Kauf zurücktreten.

Der VK wiederum sollte sich überlegen, ob er eine Schadensersatzklage von LV wegen Markenverletzung riskieren will, zumal man ihm anhand des Umfangs möglicherweise gewerbliches Handeln und Vorsatz konstruieren kann, was den Streitwert in astronomische Höhen treiben kann.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12330.01.2011 12:31:10
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

@mareike

wieso hat er kein anspruch auf ein originales laut artikelbeschreibung ?

Ich habe gelesen dass LV Unterlassungserklärungen verschickt hat welche mit 1300 Euro Anwaltskosten verbunden sind.

Letztendlich bin ich doch jetzt in der Situation irgendwie die 190 Euro aufzutreiben dass der K ruhig ist, dafür kann er mir aber auch in einer woche wieder eine email schreiben in der er mich unter druck setzt und erneut geld forder, das wäre ja dann erpressung oder?

Mal abgesehen davon kann er so oder so LV informieren egal ob ich ihm das Geld zahle oder nicht.

Dann wird es wohl das kleinere Übel sein die 190 Euro zu bezahlen und zu hoffen....

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12330.01.2011 12:31:10
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

@mareike

wieso hat er kein anspruch auf ein originales laut artikelbeschreibung ?

Ich habe gelesen dass LV Unterlassungserklärungen verschickt hat welche mit 1300 Euro Anwaltskosten verbunden sind.

Letztendlich bin ich doch jetzt in der Situation irgendwie die 190 Euro aufzutreiben dass der K ruhig ist, dafür kann er mir aber auch in einer woche wieder eine email schreiben in der er mich unter druck setzt und erneut geld forder, das wäre ja dann erpressung oder?

Mal abgesehen davon kann er so oder so LV informieren egal ob ich ihm das Geld zahle oder nicht.

Dann wird es wohl das kleinere Übel sein die 190 Euro zu bezahlen und zu hoffen....

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Erpressung deswegen, weil der Käufer unverhohlen damit droht, den Verkäufer anzuzeigen, wenn er nicht eine bestimmte Summe bezahlt.

@Mike: In der Artikelbeschreibung und auf dem Foto ist kein Original angeboten. Daher hat der Käufer keinen Anspruch daraul. Anders wäre es, wenn Sie ein Original angeboten haben, aber eine Fälschung liefern wollten.

@Mareike: Inwieweit dadurch Markenrechte verletzt sind, wenn das Logo nicht das des Originals ist und auch niemand behauptet hat, es wäre ein Original, das würde mich jetzt mal interessieren.

Gruß
Bear

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12330.01.2011 12:31:10
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

@bear

Und was soll der Bundesgrenzschutz? Sie ausweisen? hihihi

bist du dir sicher wegen der erpressung ??

Mit dem Logo auch wenn es nicht original ist würde ich gegen geschützte markenmuster, gebrauchsmuster usw verstoßen


viele grüße

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12330.01.2011 12:31:10
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

macht man sich nicht eigentlich auch selber strafbar wenn man was von einer straftat mitbekommt und diese nicht zur anzeige bringt?

Vor allem doch dann noch wenn man über das nicht anzeigen noch eine "zweifelhafte" Forderung durchbringen möchte...

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Erpressung deswegen, weil der Käufer unverhohlen damit droht, den Verkäufer anzuzeigen, wenn er nicht eine bestimmte Summe bezahlt.

Eine *berechtigte* Anzeige wäre aber kaum die im Erpressungsparagraphen geforderte "Drohung mit einem empfindlichen Übel", ansonsten wäre jeder Käufer, der seinem VK schreibt "geben Sie mir meine Gewährleistungsrechte oder ich verklage Sie" ein Erpresser. :)

So wie ich die Aussagen des K hier verstehe, ist er der festen Überzeugung, Anspruch auf diesen Ausgleich zu haben, damit scheidet Erpressung aus.

Inwieweit dadurch Markenrechte verletzt sind, wenn das Logo nicht das des Originals ist und auch niemand behauptet hat, es wäre ein Original, das würde mich jetzt mal interessieren.

Der Vergleich "wie Louis Vuitton" in der Auktionsbeschreibung (oder gar im Titel) stellt bereits eine Markenrechtsverletzung dar, denn genau vor solchen Vergleichen (evtl. minderwertiger Ware mit der eigenen hochwertigen) soll eine Marke auch schützen.

Es wäre ja auch schlimm, wenn ich jeden Fusel als "wie Moet & Chandon" verkaufen dürfte. ;)

Ausnahmen nur dann, wenn es sich um verkehrsübliche Vergleiche handelt (gab mal ein Urteil zu einem Juwelier, der "Schliff wie Blablub" bei einem Edelstein angegeben hatte).

macht man sich nicht eigentlich auch selber strafbar wenn man was von einer straftat mitbekommt und diese nicht zur anzeige bringt?

Nein, nur wenn durch die Anzeige eine Straftat erst verhindert würde.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich bin nicht sicher wegen Erpressung oder Nötigung, dafür bräuchte man anwaltlichen Rat. Ich habe ja auch nur vorgeschlagen, sich eine solche Strafanzeige vorzubehalten, was die Schnepfe, die ja nichtmal zwischen BGS und Zoll unterscheiden kann, eventuell beeindrucken könnte. Mein Eindruck ist, daß sie es einfach mal bei vielen versucht, und wenn die Hälfte zahlt, lohnt sich die Sache auch schon.

Mit dem Markenrecht, das kann natürlich sein, vielleicht kann man eine Abmahnung verhindern durch eine eigene schriftliche Erklärung an den Rechteinhaber, nicht wieder mit solchen Plagiaten zu handeln? (Natürlich auch alle derartige Auktionen stoppen).

Ich würde sie außerdem an ebay melden, weil sie offensichtlich mitsteigert, ohne wirklich kaufen zu wollen, sondern nur um Geld vom Verkäufer zu erpressen.

Gruß
Bernhard

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Wenn ich das lese

"habe meiner freundin vom wochenmarkt ein louis vuitton portmanie mitgebracht. Sie war total begeistert und auf einmal wollte jeder in ihrem freundeskreis eins haben.

als ich dann noch ein paar geholt habe wollte sie auf einmal keiner mehr. Habe dann ab und an mal welche bei ebay verkauft so um die 4 stück. habe dann weitere 4 stück bei ebay inseriert."

so bedeutet das wohl, dass hier zwischen 4 und 8 Artikel verkauft wurden und obwohl als "Louis Vuitton" gekauft dann "im Stil ..." angepriesen.

Ich kann diese Story nicht als Handeln eines unbedarften Verkäufers erkennen, schon beim Einkaufspreis hätte man erkennen könne, dass das keine Originale sind (entsprechend wurde dann vermeintlich sicherheitshalber mit "im Stil" ausgeschrieben).

Und dass dann plötzlich keine mehr das gute Stück haben will ...

Es sieht hier eher so aus, als hätte hier der Verkäufer das mehrfach gute Geschäft gewittert und das in Kenntnis des Plagiats.

Wenn hier der Hersteller handeln würde, würde schon längst ein deutliches Schreiben deren Rechtsanwälte beim Verkäufer auf dem Tisch liegen.

Dass die Käufern angesichts ihrer Ausführungen noch keinen anwaltlichen Rat eingeholt hat, liegt auf der Hand.

Gruß,
Wolfgang

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Beispiele dazu

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=37015&item=8107454586&rd=1

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=37014&item=3482761860&rd=1

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=12113&item=8107629780&rd=1

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12330.01.2011 12:31:10
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

@wolfgang

ich weiß dass es nicht ok war.

Ich empfinde das nicht als Abzocke meinerseits, wenn ich jemanden abzocken wollte dann hätte ich es als original verkauft, dann hätte ich wahrscheinlich das 5 fache von dem VK bekommen oder?



gruß

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
peterpan
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 35x hilfreich)

hi
das bückstück ;) will dich nur abzocken!!
und wenn du ihr noch nichts geschickt hast ist das doch nur zu deinem vorteil.
Ich würde sie ignorieren und nicht mehr auf mails reagieren und ihr auch nichts mehr schicken (ware) damit sie keinen beweis hat.
und wenn sie das geld überweist überweist du zurück
ich glaube nicht das sie auf vertragserfüllung besteht
schließlich leben bei dir mehrere personen im haushalt wer nun die artikel da eingestellt hat das kann ich nicht sagen (zeugenverweigerunsrecht bei familen angehörigen)
es gab mal so ein urteil das der ebay account nicht einer bestimmten person im haushalt zugeordet werden kann auch wenn der account auf deinen daten läuft es kann jeder das password haben.
Sie muss beweisen mit wem sie ein geschäft abgeschlossen hat und das kann sie nicht den person X kann es abstreiten da alle im haushalt das password kennen.

-- Editiert von peterpan am 24.05.2004 18:45:05

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#27
 Von 
Vienna_Mike
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt langsam kenn ich mich hier gar nicht mehr aus!

Ist es jetzt OK was er gemacht hat (wenn er nie was von Original geschrieben hat und mit "im Stil von" sowieso darauf hinweist dass es nicht echt ist)

oder

hat er gegen alle möglichen Paragrafen verstossen? Wie ist das mit Markenschutz usw? Wenn ich auf Ebay schaue finde ich allein mit dem Suchbegriff LV oder "Vuitton" hunderte Angebote....

Was ist mit all denen?

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12330.01.2011 12:31:10
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

ach ich weiß es langsam auch nicht mehr , wer recht hat und wer nicht :(


irritierte grüße

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#29
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Im Stil von <Markenname> ist m.E. generell ein Verstoss gegen Markenrecht, soweit es sich nicht um ein Original handelt.

1. wird dem unbedarften Käufer suggeriert,
er würde ein der Markenware weitgehend
vergleichbares Produkt erhalten,

2. wird der nach dem Markenname suchende
mit Müll im Stil von ... verschaukelt

eBay ist eine Schlafmütze, es wäre ein
leichtes, Auktionen mit "Im Stil von <Markenname>" zu stoppen .... aber eBay
verdient ja auch daran.

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#30
 Von 
charlybbb
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

also wenn ich eine auktion lese wo steht " im stil " dann weiß ich das es ähnlich dem original ist aber nicht gleich .versteh nicht was daran falsch sein sollte da zumindestens für mich erkennbar ist das es kein original ist.
hm interessant diese frage bin gespannt wie die sache ausgeht.
gruß

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