ebay- Verkäufer schickt beschädigten Artikel

20. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.08.2011 19:23:01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
ebay- Verkäufer schickt beschädigten Artikel

Hallo,

also, wir haben folgendes Problem - vielleicht hat jmd. eine Lösung.
Bei ebay haben wir einen Sattel gekauft -"Artikelbeschreibung guter Zustand mit den üblichen Gebrauchsspuren" Geliefert wurde ein Sattel mit zwei deutlichen Macken/Einkerbungen/Löcher und mehreren offenen Nähten, sowie einer Sitzfläche die mit dem ursprunglichen Zustand (wildlederartig) nichts mehr zu tun hat (blank). Wir haben den Verkäufer per mail und dann telef. kontaktiert - sie schalten auf stur (das war nicht so, beim Transport passiert) angeboten hat man uns den Sattel auf unsere Kosten zurück zu schicken, dann würden sie ihn reparieren lassen - Fakt ist, daß man die Macken und die Sitzfläche nicht reparieren kann (haben es einem fachhändler gezeigt). Wir haben Sie gebenten uns das Geld zurück zu geben, wir dann den Sattel. Der VK schaltet auf stur - ebay hat uns zur Negativbewertung geraten und einen Fall zu eröffnen, ggf. noch Anzeige wg. Betrugs zu erstatten. Das haben wir dem VK mitgeteilt und auch gemacht (neg. Bewertung)
Nun bietet der VK uns an, bei unserer Sattlerein einen Kostenvosranschlag machen zu lassen und den Sattel wenn der Preis stimmt,dort reapieren zu lassen UNTER DER VORAUSSETZUNG, daß wir ZUERST/VORHER die neg. Bewertung zurückziehen, den FAll bei ebay schließen lassen und von einer Anzeige absehen - sonst würde er nichts machen.
Was können wir jetzt tun? Uns weiter erpressen lassen? Damit hat er doch schon eingestanden, daß bei ihm was nicht in Ornung war. Wir haben alles bildlich dokumentiert und auch Zeugen dafür, daß der Sattel defekt angekommen ist - wenn ein Gutachter ihn sehen würde, könnte er auch sehen, daß die defekte schon älter sind (staub, Dreckspuren, etc.)

Ich freue mich auf anregende Meinungen!

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Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

dass musst doch ganz alleine du entscheiden, was du machen willst, die Entscheidung kann dir keiner abnehmen.

Entweder über rechtliche Mittel dein recht einfordern, dabei aber evtl deutlich draufzahlen, oder aber einen Reparatur durchführen lassen, ohne langes "rumgekämpfe". Allerdings bei letzterem alles vertraglich fessthalten...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.08.2011 19:23:01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, aber der Sattel kann definitiv NICHT so repariert werden, daß er in einem solchen Zustand ist, wie er angeblich verkauft werden sollte - also bleibt mir ja nur der rechtliche Weg, wenn er nicht einlenkt ,- ich weiß nur, daß wir zukünftig OHNE ebay leben werden - da hilft einem niemand, nur blabla

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
daß er in einem solchen Zustand ist, wie er angeblich verkauft werden sollte
Also Guter Zustand mit den üblichen Gebrauchsspuren, naja was soll man dazu nopch sagen, dies ist ein sehr dehnbarer Begriff! Solche Dinge sind auch eher persöhnlcihe Ansichtssache. Die genannten Macken können beim VK durchaus übliche Gebrauchsspuren sein.

Deswegen jetzt sich bei EBAY gleich komplett zurückzuiehen, naja, einfach ehrlich gesagt nicht mehr dran glauben alles unter Preis dort zu bekommen, dann klappts meisst auch...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Gab es Fotos anhand derer sich irgendetwas bezüglich der Schäden erkennbar/erahnbar war?



quote:
UNTER DER VORAUSSETZUNG, daß wir ZUERST/VORHER

DAS ist ja nun gar keine Diskussionsgrundlage ...



quote:
ich weiß nur, daß wir zukünftig OHNE ebay leben werden - da hilft einem niemand, nur blabla

Was erwartest du?
eBay ist ein Marktplatz und kein Rundum-Sorglos-Laden.
Verbotenen Rechtsberatung bzw. die verbotene Besorgung solcher fremden Rechtsgeschäfte werden die garantiert nicht machen.
Per Gesetz ist geregelt das solches ausdrücklich Rechtsanwälten vorbehalten sei ...



Wenn der Verkäufer also nicht willig ist, musst du dich schon selbst darum kümmern - bist ja erwachsen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.08.2011 19:23:01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

also, auf den bei ebay eingestellten Fotos war von Mängeln nichts erkennbar!

richtig - der VK fängt an unter der Voraussetzung,....klar ist das keine Diskussionsgrundlage, werde wohl morgen zum RA gehen, soll der sich drum kümmern, auch wenn wir lieber den einfachen weg gewählt hätten


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