ebay Rückabwicklung Zug um Zug / Käufer weigert sich

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
M.Wallace
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Rückabwicklung Zug um Zug / Käufer weigert sich

Folgendes Problem:
Ich habe bei ebay eine neue Jacke verkauft, die ich dem Käufer nachdem er den Kaufpreis und Portogebühren bezahlt hat zugeschickt habe. Nachdem er die Jacke erhalten hat, kontaktierte er mich per Email und wollte die Jacke zurückgeben, da ich mich angeblich bei der Armlänge um 10 cm vermessen habe. Am Rande sei erwähnt, dass ich in der Artikelbeschreibung keine genauen Angaben von Arm- und Schulterlänge, sondern nur ca.-Angaben gemacht habe, da die Jacke keine Schulternaht hat, an der man einen bestimmten Punkt zum Messen festmachen kann. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass ich etwaige Gewährleistungs- und Garantieansprüche ablehne, da ich als Privatperson bei ebay handle. Nachdem ich ihn darum gebeten habe mir ein Foto der Jacke samt Zollstock zu senden,um den Fehler nachzuvollziehen, betrug die fehlerhafte Messung nur noch 7 cm, wobei nicht eindeutig zu erkennen war, ob korrekt gemessen wurde. Nach einigen weiteren Emails habe ich ihm dann angeboten die Jacke zurückzunehmen, mit der Bitte er solle mir die Jacke schicken, damit ich den angeblichen Fehler selbst überprüfen kann, um ihm dann im Falle einer tatsächlich Fehlerhaftigkeit das Geld zu erstatten. Ich habe ihm zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich die Jacke nicht per Nachname annehmen wolle, da er bei ebay schon öfters als betrügerischer Verkäufer aufgefallen ist und ich mir deshalb nicht sicher sein kann, ob sich die Jacke noch in einem Neuzustand befindet und ob sich die Jacke überhaupt in dem Paket befindet. Der Käufer behauptet zudem, er hätte grundsätzlich ein 14tägiges Rückgaberecht, da es sich um Neuware handelt. Da er mir die Jacke trotzdem per Nachname geschickt hat, bin ich nun nicht bereit diese anzunehmen und lasse sie nun für eine Woche bei der Post liegen, bevor sie dann zurück geschickt wird. Hat mein Vorgehen bei einer eventuellen Klage, die mir vom Käufer bereits mehrfach angedroht wurde, vor Gericht Aussicht auf Erfolg, oder muss ich die Jacke per Nachname annehmen? Wie gesagt, ich habe ihm angeboten das Geschäft Zug um Zug rückabzuwickeln, jedoch nur, wenn ich den Fehler selbst bestätigen kann.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ein 14 tägiges Widerrufsrecht bei Neuware gibt es nicht. Das hätte der VK wohl gerne.
Wenn die Rückabwicklung angeboten wurde, besteht meines Erachtens keine Notwendigkeit, die Nachnahmesendung zu akzeptieren.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.648 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen