ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten

6. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
adapter.kauf
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
ebay-Kleinanzeigen: Handy gekauft, nie erhalten

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ende April bin ich bei ebay Kleinanzeigen auf ein Smartphone aufmerksam geworden. Ich habe den Verkäufer sofort telefonisch kontaktiert, einen Preis ausgehandelt und mit ihm abgesprochen, dass er mir das Gerät sofort nach Bezahlung zuschickt. Am Telefon klang er sehr seriös und nach dem Telefonat hatten wir regen E-Mail-Kontakt in dem Adresse und Bankverbindung ausgetauscht wurden. Ich habe sofort online das Geld überwiesen.

Nach einer Woche hatte ich weder Gerät noch Versandbestätigung erhalten, deshalb habe ich beim Verkäufer nachgefragt. Er war telefonisch nicht erreichbar, antwortete aber per SMS, dass er auf Montage sei und das Geld leider zu spät gebucht wurde, so dass er erst nach seiner Rückkehr am nächsten Samstag versenden könnte.

Die nächsten zwei Wochen vergingen ohne jeglichen Erfolg bei der Kontaktaufnahme, das Handy habe ich natürlich auch nicht erhalten. Ich habe unzählige Male versucht den Verkäufer telefonisch zu erreichen - vergeblich. Durch Recherche im Telefonbuch hatte ich mittlerweile herausgefunden, dass die von ihm angegebene Adresse falsch war - kein gutes Zeichen.

Nach 4 Wochen hat er sich dann wieder bei mir gemeldet und zuerst eine abenteuerliche Geschichte über Krankenhausaufenthalte etc. aufgetischt. Später hat er das dann aber revidiert und selbst zugegeben, dass er das Handy nicht hat, weil er das Gerät von o2 noch gar nicht erhalten hat. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass er mir mein Geld sofort zurück überweist und hat sich vielmals entschuldigt. Er hat per SMS zweimal bestätigt, dass das Geld überwiesen ist, allerdings kam auch nach nun fast 2 Wochen kein Geld an und nun reagiert er wieder nicht auf Anrufe.

Wie kann ich nun vorgehen? Anwalt? Polizei? Ich habe leider keine Erfahrung in solchen Dingen - ich möchte nur mein Geld zurück, da es sich um mehrere hundert Euro handelt...

Herzlichen Dank für Infos!

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
adapter.kauf
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Den anderen Thread hatte ich bereits selber gesehen, leider nicht das gleiche Thema (beim anderen Thread geht es ja wohl um einen Verlust der Sendung). Mein Handy wurde nie versendet, das hat der Verkäufer so mehrmals angegeben und jetzt meldet er sich einfach nicht mehr.

Es geht auch nicht - wie beim anderen Thread - nur um 10 Euro, sondern um ein Vielfaches mehr. Und der andere Thread bietet auch keine Lösung für das Problem...

Sehr schade, dass hier im Rechtsforum nicht ein einziger einen Tipp hat wie man vorgehen kann... :(


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wie kann ich nun vorgehen? Anwalt? Polizei? Ich habe leider keine Erfahrung in solchen Dingen - ich möchte nur mein Geld zurück, da es sich um mehrere hundert Euro handelt...


Das ist ja nun immer dasselbe.

Bei dir ist bloß die Besonderheit, dass VK zugegeben hat, daß er gar nicht im Besitz des Handys ist. Das kann, muss aber kein Betrug sein.

Erst mal musst du den Rücktritt erklären und ihn in Verzug mit der Rückzahlung setzen. Einwurf-Einschr., taggenaue Frist setzen, Kto. Nr. nicht vergessen.

Dabei kannst du ruhig mit der Betrugsanzeige und dem RA drohen, falls das Geld nicht fristgerecht überwiesen wird.

Dann erst mal abwarten ob/was passiert.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
powerbrauer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 14x hilfreich)

ja und was wenn die frist die man gestellt hat abgelaufen ist? wie weiter druck ausüben ?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Sofern die Fristsetzung juristisch einwandfrei war bzw. die Einigung bezüglich der Erstattung und des Termines gerichtsfest nachweisbar ist:
- Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragen
Hier besteht jedoch die Gefahr, das man auf den Kosten sitzen bleibt, wenn der Gegner mittellos ist. Dafür kann man dann aber 30Jahre lang versuchen das Geld einzutreiben

- Strafanzeige stellen





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Voß
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielleicht sollte erst geprüft werden , ob der Käufer über eine gültige Meldeadresse verfügt.

Vergessen werden sollte auch hierbei nicht, die Frist zur Anzeigenaufgabe bei der Polizei. Je mehr Tage dazwischen liegen, um so mehr Fragen wirft das ganze auf.

Vielleicht möchte der VK nur Zeit gewinnen.
Für was auch immer.

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"»Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: Halt du sie dumm, ich halt sie arm!« R.M."

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#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Bei mir hat eine Strafanzeige vor Jahren dazu geführt, daß sich der vorher nicht mehr erreichbare ebay-Verkäufer mit einiger Verzögerung plötzlich wieder materialisierte und mir das Geld zurücküberwies.

Eine feierliche Fristsetzung per reitendem Boten war gar nicht mehr nötig, weil er mein Geld längst hatte (jedenfalls hat die Polizei keinen Nachweis einer Fristsetzung von mir verlangt, das ist wohl eher im Zivilrecht wichtig).

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wegen Meldeadresse: Die Polizei findet durchaus den Inhaber eines existierenden Kontos (auf das überwiesen wurde).

Eine Frist zur Anzeigeaufgabe bei der Polizei gibt es meines Wissens nicht. Man darf und soll sogar erst alles versuchen, die Ware zu bekommen oder das Geld zurück. Geduld dabei wird einem nicht negativ ausgelegt von der Polizei.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
powerbrauer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 14x hilfreich)

ist so eine strafanzeige nicht bissl arg rabiat?
und wenn, kann man diese auch wieder fallen lassen sollte er doch noch mein geld zurückzahlen?
und kostet mich das ganze was?

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Voß
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Aus meiner Sicht wurde hier genug Zeit zur Rückzahlung eingeräumt.

Sämtliche Versprechen des Verkäufers wurde nicht eingehalten. Es wurden Abenteuerliche Geschichten aufgetischt, zwischenzeitlich hat man Urlaubstage genossen.

Es mag richtig sein, dass die Polizei der Auffassung sein mag. Erst mal selbst versuchen an seine Ware o an sein Geld zu kommen. Doch sollte man die Realität nicht aus den Augen verlieren.

Vielleicht ist es jemand, der mit dieser Masche bereits etliche Menschen betrogen hat.

Wie in Österreich der Fall eines 17 jährigen zeigt.

Übrigens! Eine Strafanzeige lässt sich auch zurücknehmen. Von der Anzeigenaufgabe bis zur Anzeigenrücknahme entstehen ihnen keine Kosten. Allerdings sollte der Fall die Wahrheit entsprechen. Also, nicht schon Geld auf dem PayPal Konto eingegangen sein, oder Paket beim Nachbarn gelandet.

Meine Vorgehensweise würde wie folgt aussehen.

1.) Letztes Anschreiben per Einschreiben u Rückschein mit Frist von 1 Woche inkl der angefallenen Kosten. (Einschreibebriefe bisher u aktuell)

2.) Direkt eine SMS Nachricht mit Hinweis auf Einschreiben mit letzter Fristsetzung u Androhung der zu Zuhilfenahme von Strafverfolgungsbehörden. Im Klartext STRAFANZEIGE!


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"»Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: Halt du sie dumm, ich halt sie arm!« R.M."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
ist so eine strafanzeige nicht bissl arg rabiat?

Nun, bitte-bitte-machenwar nicht erfolgreich.

Entweder selbst klagen (Kostenrisiko, siehe oben) oder Strafanzeige.




quote:
Übrigens! Eine Strafanzeige lässt sich auch zurücknehmen.

Das ist falsch.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Voß
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Mein Fehler!

Strafantrag sollte es heißen.
Obwohl, hier im Vorfeld zu überprüfen ist, ob noch ein Strafantrag zum tragen kommen könnte, oder direkt eine Strafanzeige gestellt werden muss.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
powerbrauer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 14x hilfreich)

was geschieht bei so einer strafanzeige, kommen da kosten auf mich zu?

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Man geht zur Polizei oder erstattet die Anzeige online, wo möglich. Keine Kosten für Dich.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
powerbrauer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 14x hilfreich)

und was passiert mit ihm?

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Voß
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Der Beschuldigte bekommt eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.

Öfters auch schriftlich ein Beschuldigtenformular.
In dem er sich zur Sache äußern kann, muss es aber nicht.





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-- Editiert Voß am 10.08.2012 16:31

-- Editiert Moderator am 13.08.2012 09:30

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ein Strafantrag ist bei geringwertigen Gegenständen notwendig - bis 50 Euro. Die dürften hier überschritten sein. Es ist also kein Strafantrag notwendig, folglich kann auch keiner zurückgenommen werden. Was straftechnisch mit dem Betrüger passiert, kann Ihnen hier keiner sagen: Der kann 10 Vorstrafen haben oder keine, der kann die gleiche Nummer mit 50 anderen Käufern abgezogen haben oder eben nicht - abhängig davon ist von der Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit bis zu einer Haftstrafe alles drin.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Aber man wird ihm wahrscheinlich stecken, daß es für den Ausgang des Verfahrens günstig ist, wenn er den Schaden wiedergutmacht. Dann wird er sich melden.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
powerbrauer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 14x hilfreich)

hm,

naja also ich weis das die rechtslage wahrscheinlich ziemlich schwierig ist und ich wohl keine chance habe irgendwie an mein geld zukommen. Immerhin handelt es sich ja eigentlich um eine dummheit meinerseits das ich über ebay kleinanzeigen ihn vertraut habe...
was ich eigentlich will ist ihn noch irgendwie unter druck zu setzten, so das er vll. einknickt und mir das geld zurücküberweist... was kann ich noch machen ausser einen strafantrag?

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