ebay Kleinanzeige - versehentlich Fehler in Anzeige (Retourekosten?)

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Saul84
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
ebay Kleinanzeige - versehentlich Fehler in Anzeige (Retourekosten?)

Hallo,

ich habe bei Ebay Kleinanzeige eine Ware verkauft (Versand per Post, Zahlung per PayPal). Leider hatte ich in der Anzeige einen Fehler - Buchstabentausch. Ich wusste nicht, dass dieser Fehler ein anderes Modell der Marke bedeutet. Ich hatte in der Anzeige ein Bild von der Ware mit Originalpreis etc. Jetzt will der Käufer die Ware nicht. Ich würde die Ware zurücknehmen, möchte aber nicht die Versandkosten bezahlen. Muss ich die Versandkosten der Retoure tragen? Wenn man jetzt ganz kleinlich ist, könnte man sagen, das man an dem Bild hätte sehen können, um welches Modell es sich wirklich handelt (auf dem Bild sah man- zwar sehr schwierig- die richtige Bezeichnung und das Modell hat ein Extra, dass das andere Modell nicht bietet).

Ich freue mich auf Antwort.

Grüße
Saul

Problem bei eBay und Co?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Sie machen einen Fehler und der K soll die Versandkosten übernehmen!? Überlegen Sie mal!!!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Öhm,

Zitat:
Wenn man jetzt ganz kleinlich ist, könnte man sagen....


Sie können froh sein, dass der Käufer die Ware nur zurückgeben möchte, er könnte auch anders.
Zahlen Sie den Rückversand und gut ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Saul84
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Zitat:Sie können froh sein, dass der Käufer die Ware nur zurückgeben möchte, er könnte auch anders.
quote]

Aha, was könnte er denn anders? "Nur zurückgeben" ist doch der normalste Weg.


-- Editiert von Saul84 am 12.01.2016 13:37

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Saul84):
Aha, was könnte er denn anders? "Nur zurückgeben" ist doch der normalste Weg.

Du schuldest das ausgebotene Gerät. Wenn du das X45 verkaufen willst und es X54 nennst, dann schuldest du dem Käufer das X54... Der Käufer hat demnach nicht bekommen, was vertraglich vereinbart war. er könnte es zur Abholung bereit legen und du müsstest es bei ihm holen (lassen) UND ihm das X54 schicken!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Saul84):
Aha, was könnte er denn anders? "Nur zurückgeben" ist doch der normalste Weg.


Nur zurückgeben ist der netteste Weg!

Was er könnte?

Auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen = Lieferung der beschriebenen Ware.
Sollte Ihnen dieses nicht möglich sein, einen Deckungskauf vornehmen, Mehrkosten die er dann eventuell bezahlen muss, von Ihnen als Schadenersatz fordern.
Bei einer Verweigerung Ihrerseits seine Rechte mit Hilfe eines Anwalts geltend machen, dessen Kosten Sie dann ebenfalls tragen dürfen.....

Zahlen Sie ihm das Porto!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Saul84
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Deckungskauf - bei einem versehentlichen Buchstabendreher, aber mit richtigem Bild für eine Plattform für Privatperson?
Ich bin mit mehreren Optionen bereits endgegeben gekommen und wir werden uns bestimmt hier auch freundlich einigen - kein Problem. Ich habe das ja nicht vorsätzlich gemacht und das ist mir auch unangenehm und bedeutet für mich ja extra Aufwand.

Trotzdem finde ich die hier genannte Wege recht aggressiv-mit derartigen Geschäftspartnern möchte man nicht in Kontakt kommen. :schock:


1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Saul84):
Ich habe das ja nicht vorsätzlich gemacht und das ist mir auch unangenehm und bedeutet für mich ja extra Aufwand.


Das unterstellt Ihnen hier niemand und der Käufer ja wohl auch nicht, allerdings liegt der Fehler ja eindeutig auf Ihrer Seite,
aus welchem Grund sollte der Käufer für Ihren Fehler zahlen sollen?

Zitat (von Saul84):
Trotzdem finde ich die hier genannte Wege recht aggressiv


Na ja sie spiegeln lediglich das Recht wieder, welches Verbrauchern im BGB zugesprochen wird.
Das man nicht für jeden begangenen Fehler das komplette Repertoire ausschöpft ist auch völlig normal, denn wie Sie schon sagten ist der normale Weg einfach die Rücknahme der falschen Ware (unter Erstattung der Kosten!).
Das der Käufer hier nicht die Lieferung der von Ihnen beschriebenen Ware verlangt, ist ein großes Glück für Sie.

Oben genanntes kommt halt dann zur Anwendung, wenn keine Einigung zu finden ist.

Von daher würde ich es mir gut überlegen, den bisher sehr kulanten Käufer irgendwie verärgern zu wollen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Deckungskauf - bei einem versehentlichen Buchstabendreher, aber mit richtigem Bild für eine Plattform für Privatperson?
Wir sind hier aber nicht bei such dir irgendwas aus, sondern bei so ist es! Das was du beschriben hast zählt! Dein K muss nicht noch lange schauen was stimmen kann und was nicht.

Zitat:
Trotzdem finde ich die hier genannte Wege recht aggressiv-mit derartigen Geschäftspartnern möchte man nicht in Kontakt kommen. :schock:
Wieso aggressiv? Das wäre doch absolut ok, wenn Jemand so handelt!

Nehmen wir mal an, X45 würde 50Euro kosten, X54 würde 500Euro kosten. Dann stell dir mal vor, DU kaufst X54 für 50Euro, bekommst dann aber nur X45 zugesendet. Dir würde aber von dem VK X54 zum Preis von 50Euro zustehen. Würdest du jetzt einfach nur zurücksenden und müsstest X54 wo anders für 500Euro kaufen, würdest du als Käufer einen Verlust von 450Euro machen, würdest du das dann immer noch so shenen wie jetzt?

Klar aus sicht des VK ist das nicht so schön, aber auch der VK muss sich mal in den K reinversetzen.

Daher, ist es nur OK, wenn du die Rücksendekosten auch trägst, ganz einfach. Wäre ich dein K,würde ich darauf bestehen und würde ich von dir nur ein einziges Aber hören,würde ich das mit dem Deckungskauf durchziehen...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Saul84):
Trotzdem finde ich die hier genannte Wege recht aggressiv-mit derartigen Geschäftspartnern möchte man nicht in Kontakt kommen. :schock:

Das ist doch nicht aggressiv


Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wäre ich dein K,würde ich darauf bestehen und würde ich von dir nur ein einziges Aber hören,würde ich das mit dem Deckungskauf durchziehen...

DAS ist aggressiv
Nichts für ungut, ldh - passt nur irgendwie :love:

-- Editiert von radfahrer999 am 12.01.2016 14:43

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Saul84
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Rein aus Interesse:

Aber der Deckungskauf gilt doch eigentlich bei nicht rechtzeitig gelieferter Ware?
Der Käufer hat die Ware aber in diesem Fall sehr zeitig bekommen und der Preisunterschied ist - abgesehen davon, dass es so oder so ein Schnäppchen ist, nicht so hoch wie in dem oben aufgeführten Bsp.



1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Saul84):
der Preisunterschied ist - abgesehen davon, dass es so oder so ein Schnäppchen ist, nicht so hoch wie in dem oben aufgeführten Bsp.

Dafür ist es auch nur ein Beispiel zur Verdeutlichung!

Zitat (von Saul84):
Aber der Deckungskauf gilt doch eigentlich bei nicht rechtzeitig gelieferter Ware?

Wie du gerade festgestellt hast, oder auch nicht, ist dies nicht der einzige Fall

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Aber der Deckungskauf gilt doch eigentlich bei nicht rechtzeitig gelieferter Ware?
Das ist korrekt, jedoch zählt allein nur dann die Lieferung des korrekten Artikels!

AUch wenn du den falschen Artikel äusserst zuügig versendet hast, gilt der eigentlich cerkaufte ARtikel dann immer noch als nicht angekommen! K müsste dan eine Frist von 14 Tagen setzen zur lieferung des korrekten Artikels, würde dieser nicht in besagter Zeit geliefert werden, dann kann er einen Dekcungskauf vornehmen...

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Saul84
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Jetzt muss ich eine weitere Frage stellen, denn der Falls ist leider nicht abgeschlossen.

Ich habe mich mit dem Käufer geeinigt, dass er die Ware für einen günstigeren Preis behält. Die Differenz wollte ich K morgen über PayPal zukommen lassen.

Nun erhalte ich von K eine Nachricht, dass er die Ware doch nicht haben möchte und ich soll ihm das Geld zurückgeben, er schickt die Ware zu mir.

Ist nicht mit seiner Zusage die Ware für den günstigeren Preis zu nehmen nicht bereits ein "Kaufvertrag"?

Freue mich auf Antwort
Gruß
Saul84

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Saul84):
Ist nicht mit seiner Zusage die Ware für den günstigeren Preis zu nehmen nicht bereits ein "Kaufvertrag"?

Kann man so sehen... oder als Einigung über eine Minderung wegen des Mangels. Spielt aber keine Rolle, auch solche Vereinbarungen sind einzuhalten.

Übrigens noch grundlegend: Du hättest den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten können, ein Vertipper ist geradezu ein klassischer Fall. Die Folge wäre hier aber auch die Rücknahme der Ware und Rückzahlung des Preises und aller Versandkosten.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Saul84
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Zitat (von JogyB):
Zitat (von Saul84):Ist nicht mit seiner Zusage die Ware für den günstigeren Preis zu nehmen nicht bereits ein "Kaufvertrag"?
Kann man so sehen... oder als Einigung über eine Minderung wegen des Mangels. Spielt aber keine Rolle, auch solche Vereinbarungen sind einzuhalten.
Übrigens noch grundlegend: Du hättest den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten können, ein Vertipper ist geradezu ein klassischer Fall. Die Folge wäre hier aber auch die Rücknahme der Ware und Rückzahlung des Preises und aller Versandkosten.


Ach, das haben die anderen aber anders ausgedrückt. Jetzt ist es wohl zu spät.



1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Dafür war es von Anfang an schon zu spät, salopp gesagt erst warten ob der Käufer was merkt und falls ja, wegen Irrtum anfechten funktioniert nicht.

p.s.

Was hätte es auch gebracht?
Auch dann hätten Sie die Rücksendekosten tragen müssen, wogegen Sie sich ja vehement sträuben.

-- Editiert von spatenklopper am 17.01.2016 20:31

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