ebay: Käufer will Geld zurück

5. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
St4rDu5t
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay: Käufer will Geld zurück

Liebe Community,

bei mir hat sich in letzter Zeit ein Problem im Bezug auf ebay ergeben, weshalb ich mich an euch/ Sie wende.

Ich habe bei ebay einen Artikel verkauft. Es handelt sich um ein Videospiel. Singstar inklusive Mikrofon. Der Artikel war in einwandfreiem Zustand, erzielte einen Preis von 30€, ich habe ihn verschickt und postwendend eine positive Bewertung bekommen. So weit alles ganz normal.
Ein oder zwei Wochen später jedoch begann die Sache, unangenehmer zu werden. Der Käufer hat mir eine Beschwerde geschickt: Die Ware, das Mikrofon, sei defekt und er wolle Schadensersatz - Geld zurück.
Ich habe daraufhin geantwortet, dass ich es nicht einsehe, solch einen Tausch einzugehen:
Erst Geld erhalten und einwandfreie Ware verschicken, um schließlich das Geld wieder zurückzuerstatten und defekte Ware zu bekommen.
Ein Hinweis bezüglich der rechtlichen Lage. Ich bin privater Verkäufer. Leider habe ich versäumt, in der Artikelbeschreibung darauf hinzuweisen, dass die Ware von Rücknahme und Haftung ausgeschlossen ist. Ich dachte, man müsste nicht extra darauf hinweisen, da es für private Verkäufe von vorn herein klar wäre. Zeugen, die belegen, dass die Ware hier noch in einwandfreiem Zustand war, habe ich.
Meine Bitte wäre nun also ein Rat bezüglich meiner Situation. Welche Chancen habe ich, nicht Haften zu müssen? Theoretisch auch vor Gericht?

Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung auf Antwort,

St4rDu5t

-- Editiert von St4rDu5t am 05.04.2007 02:03:58

-- Editiert von St4rDu5t am 05.04.2007 02:05:42

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,
um den Sachverhalt beurteilen zu können, müsste der Text im verbindlichen schriftlichen eBay-Angebot vorliegen.
So z.B. >> versicherter Versand ? unversicherter Versand ? und VIELES mehr.
Also wäre die Angebotsnummer erforderlich.
MfG

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
St4rDu5t
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Artikelnummer habe ich leider außer Acht gelassen. Sie lautet:
190089477965
Entsprechender Link wäre:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=190089477965&ru=http%3A%2F%2Fsearch.ebay.de
Ich hoffe, so ist zureichend Aufschluss auf die Beweislage gegeben.

MfG,
St4rDu5t

-- Editiert von St4rDu5t am 05.04.2007 11:49:44

-- Editiert von St4rDu5t am 05.04.2007 11:51:12

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bolero2007
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal abgesehen davon, daß sich niemand für 30 Euro vor Gericht begibt, es sei denn seine Haftpflicht zahlt alles, hast du durch die vergessene Aussage des Haftungsausschlusses wohl ein Problem. Wie groß das ist kann ich nicht beurteilen, aber ich denke mal, der Käufer kann dadurch immer wieder Mängel nachreklamieren. Ich würde einen Vergleich anbieten sagen wir mal 20-25 Euro für Rücknahme und wenn der Käufer darauf nicht eingeht laß ihn klagen. In dem Fall müßte er vor Gericht ziehen, obwohl es einen außergerichtlichen Einigungsversuch gegeben hat und ob die Gerichte bei so ner Lapalie noch mitspielen wage ich zu bezweifeln. Ich halte sein Gemotze für Bluff.

Ciao
Wolfgang

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Maddin74
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 17x hilfreich)

Der Käufer hat doch in der Bewertung ganz klar bestätigt, dass die Ware in ordnungsgemässen Zustand geliefert wurde.

"Prima Abwicklung , prima Ware , gerne wieder. Käufer spike2044( 598)"

Wie Mirk schon Schrieb:

Grundsätzlich ist der Käufer in der Beweispflicht, daß der Defekt bereits schon zum Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen vorlag, wenn er Sachmängel-Ansprüche geltend machen möchte.

Maddin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Verpfeife ihn beim Finanzamt, der Kerl scheint viel verkauft zu haben. Das Finanzamt bekommt dann alle Daten (Umsätze etc.) Am besten bei dem Finanzamt, indem er seinen Wohnsitz hat. E-Mail und per Fax. Ein anonymer Hinweis genügt. Damit habe ich schon genug ungezogene Kinder beruhigen können :)

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