ebay Käufer will Artikel reklamieren!!!

24. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
xtybe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Käufer will Artikel reklamieren!!!

Also erstmal kurz zu mir ich bin neu hier im Forum und habe mir auch schon ein paar Artikel die zu meinem Problem passen durch gelesen, jedoch bin ich mir noch nicht sicher wie genau ich mich verhalten soll.

So zu meinem Problem:

Ich habe vor ca einem Monat eine Maus bei ebay versteigert.

So der Käufer schrieb mir dann nach Erhalt der Maus das die Maus nicht in Ordnung sei und die Treiber CD fehlen würde.

In meiner Artikel beschreibung stand erstens das ich jedlicher Garantie und Rücknahme und ausgeschlossen habe.

Außerdem habe ich die Treiber CD dem Artikel beigefügt gehabt.

Nach einem langwierigen email verkehr meldete der Käufer sich jedoch nicht mehr.

Jedoch erhielt ich dann vor 2 Tagen einen Brief von seinem Anwalt in dem Er das Geld inclusive Versandkosten und der Anwaltskosten einforderte.

Ich bin Privatverkäufer und hatte dem Käufer schon im Emailverkehr geschrieben das Die Maus sich selbst ohne Treiber CD benutzen lasse und ich sie zudem beigefügt hatte.

Nun st jedoch meine Frage wie ich mich auf das Schreiben vom Anwalt verhalten soll.

Links:

Ich füge hier noch kurz einen Link zu dem Artikel bei ebay bei.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=140025436220&sspagename=ADME:B:AAQ:DE:1

Ich würde mich über ein paar Antworten freuen und bedanke mich schon mal im vorraus.

mfg xtybe

Problem bei eBay und Co?

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja, sehr nett...

Ist wie immer, der K muß beweisen, das die CD gefehlt hat. Dies wird jedoch (wie immer) für den K ziemlich schwer, da Du ja ( wie immer) einen Zeugen hast, daß die CD mitgeliefert wurde.

Ein Anwalt :) Der hat nicht zufällig den selben Familiennamen wie der Käufer? ;)

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#2
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

Sorry, Du wolltest ja wissen, wie Du Dich gegen den Anwalt verhalten sollst:


Nun, natürlich nett und freundlich.

Teil ihm mit, daß Du ordentlich versendet hast,
daß Du alles, was in der Auktion angegeben war versendet hast,
daß Du Rücknahme, Gewährleistung etc. ausgeschlossen hast,
daß Du daher keine weitere Veranlassung siehst, irgendwelche Kosten, Gebühren etc. zu zahlen.

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#3
 Von 
xtybe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die schnelle Antwort DaRules.

Jedoch wäre ich dir noch sehr Dankbar wenn du mir sagen würdest was ich dem Anwalt jetzt schreibe bzw. wie ich jetzt mit ihm am besten in Kontakt trete.

Für andere Antworten wäre ich natürlich auch noch dankbar.

MFG xtybe

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Bei derart unberechtigten Forderungen nutze ich immer e-mail. Ich würde dafür nicht einen Cent ausgeben und auch nur einmal antworten, alles andere solltest du in den papierkorb wandern lassen.

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#5
 Von 
xtybe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

@normi das Problem ist nur das ich Angst habe vor gerichtlichen Schritten.

Ich will nämlich bald zu Bundeswehr und mich als Soldat auf 12 Jahre verpflichten lassen.

Jedoch brauch man dafür ein reines polizeiliches Führungszeugniss.

@DaRules danke für deine Antwort nochmals ich werde dies dem Anwalt so weiter geben.

Ich denke ich werde dies aber wie normi mir mitteilte denke ich erstmal per email versuchen.

Wäre jedoch noch über weiter Antworten dankbar vielleicht hat jmd ja eine Idee was man noch tun kann.

mfg xtybe

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@xtybe

1. Wenn der Sachverhalt richtig geschildert wurde, hast du nichts zu befürchten. Das ganze ist ein Lachnummer.

2. Hier geht es um Zivilrecht, nicht um Strafrecht. Davon taucht in deinem Führungszeugnis nichts auf.

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#7
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

...normi hat wie immer Recht

(oh, jetzt krieg ich bestimmt gleich einen von F.L. verbraten) ;)

Mach Dir keine Gedanken, Deiner Karriere beim Trachtenverein wird nix im Weg stehen :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*...normi hat wie immer Recht*

Davon will ich nichts hören, weil es nicht stimmt, aber danke für die Schmeicheleien.:) Habe mich hier schon heufiger geirrt, ist nur die Frage wie man damit umgeht...

Ich stehe allerdings ein wenig auf dem Schlauch, was ist eine F.L.?

Ach ich Dummerchen, weiß schon...

-- Editiert von normi am 24.10.2006 14:47:31

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#9
 Von 
xtybe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja ob normi immer echt hat oder nicht kann ich leider ja nicht sagen da ich hier ja noch neu bin ;)

Aber ich danke euch aufjedenfall für die Antworten und ja der Sachverhalt wurde von mir richtig geschildert habe eben nochmal drüber gerübelt ob ich vielleicht was vergessen habe.

Der Vater meiner Freundin meinte jetzt jedoch das ich mir auch nen Anwalt nehmen könne da er mir die Kosten erstmal vorstrecken würde.

Naja wie auch immer danke für die Antworten nochmal.

mfg xtybe

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#10
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

>>Habe mich hier schon heufiger geirrt<<

Zum Beispiel bei der Schreibweise von häufig. :)
(Obwohl ich jemanden kenne, der sich grammatisch noch hoifiger irrt. ;) )



-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

*Davon will ich nichts hören, weil es nicht stimmt*

...keine Bange, wenn Du mal falsch liegst, lass ich es Dich natürlich wissen :)

Wollte xtybe nur zeigen, daß ich mit Deiner Meinung konform gehe, hätte also auch schreiben können: Ich sehe das genauso.

Also keine Schmeicheleien mehr, bleiben wir sachlich ;)

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@KDR

ups..

Ich sollte das Heu heute häufiger häufeln...;)

-- Editiert von normi am 24.10.2006 15:08:17

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
xtybe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja also ich denke mal das man sich in der hinsicht auf die Grammatik auch mal häufiger irren darf ;)

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#14
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

Sind ja auch häftige Hauffen die wir hier heufeln.

(die Schreibfehler dürft ihr behalten) :)

So, jetzt aber genug Haufen gesetzt, zum Thema zurück...

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#15
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Sollte der Anwalt sich nach deiner Antwort noch mal melden und mit Klage drohen,kannst du in einem Nebensatz ja mal erwähnen,dass sein Mandant offenbar gewerblich handelt:

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewListedItems&since=30&userid=cptblaubaer1&include=0&rows=50&sort=3&completed=1

und das,obwohl er als Privatverkäufer gemeldet ist,der Böse....;)


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
xtybe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort schnee-einsiedel.

Ich werde das dem Anwalt aber denke ich sofort mitteilen da ich den Rechtsstreit so schnell wie möglich aus der Welt schaffen möchte.

Aber ich kann dir sagen das 100% gewerblich handelt, da er mehrere DVD Player einer Firma abgekauft hat um sie weiter zu verkaufen.

Das ist schon mal 100% eine gewerbliche Tätigkeit.

Naja danke nochmal mfg xtybe

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Ob der Käufer gewerblich handelt oder nicht, ist doch für die Reklamation völlig egal. Abgesehen davon, verstehe ich nur schwer, wie man für 30 Euro bereit ist, seine Zeit beim Anwalt zu verplempern. Und ein Anwalt, der ein solches Mandat annimmt, ist auch zu bedauern.
Abgesehen davon verstehe ich auch nicht: hat der Käufer tatsächlich die fehlende TreiberCD als Grund für den Rücktritt genannt? Unabhängig von dem Lieferumfang des Angebots kann man doch die Treiber kostenlos aus dem Internet laden?
Also das Geld für einen eigenen Anwalt würde ich sparen. Selber einmal die Forderung per Email ablehnen und die Sache vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
xtybe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja ob es so einfach ist die Sache nach der Beantwortung mittels einer Email zu vergessen wird sich zeigen, denn der Käufer stellt sich als ziemlich hartnägig da.

Und ja er stellt die Treiber CD als Grund da.

Er meinte zu mir das damit eine falsche Beschreibung das Artikels vorliegen würde.

Naja abgesehen davon habe ich ja bereits geschrieben gehabt das ich die CD begelegt hatte.

Jedoch ist die gewerbliche Handlung schon eine wchtige Sache für mich, da er in seinen Artikelbeschreibungen nichts der gleichen angibt was das gewerbliche Handeln voraus setz.

Ich weiss halt momentan aufgrund der Meinung des Vaters meiner Freundin nich genau ob es nicht vielleicht besser wäre wenn ich mir noch einen Anwalt zu rate ziehe, da der Käufer ja anderfalls gerichtliche Schritte gegen mich einleiten will.

Also kurz gesagt ich weiss nicht was der Käufer nach dem Schreiben in der email noch gegen mich vor hat.

mfg xtybe

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

>Also kurz gesagt ich weiss nicht was der Käufer nach dem Schreiben in der email noch gegen mich vor hat.<


Das kannst Du ja nach einem klarstellenden Schreiben an seinen Anwalt abwarten.

Sollte dieser dann immernoch weitere Schritte einleiten, reicht ab diesem Zeitpunkt das Einschalten eines eigenen Rechtsvertreters.

Aber wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, das sieht ziemlich nach heißer Luft aus, was Dein Käufer hier abläßt.

Kopf hoch...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
xtybe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Mag ja sein das das nach heißer Luft aussieht aber naja ehrlich gesagt dem würde ich alles zutrauen.

Ich hätte ja nicht mal erwartet das er wegen 30 Euro überhaupt nen Anwalt einschaltet.

Naja ich werde euch hier mal auf dem Laufenden halten und schauen was nach dem Schreiben jetzt raus kommt.

mfg xtybe

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
xtybe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es gibt wieder was neues der Typ hat doch jetzt Tatsächlich nen gerichtlichen Mahnbescheid angeordnet.

Naja am liebsten würde ich den ja weg schmeißen aber wenn ich jetzt einspruch erhebe und die Sache vors Zivilrecht kommt muss ich doch zu dem fahren weil die Sache ja dann in seinem Landkreis verhandelt wird nur weiss ich nicht wie ich das machen soll auch wenn ich mich im Recht fühle bzw weiss das ich im Recht bin aber was mache ich dann nur.

Ich mein so wie ich den einschätze würde der alles dafür tun das Geld wieder zu bekommen so lange er es nicht Gerichtlich hat das er es bekommt.

Naja der scheint auch im Rechtsschutz zu sein so das er nichts für seinen Anwalt zahlen muss und so...

Weiss echt nicht was ich jetzt machen soll bin schon am verzweifeln weil ich auch zur Zeit keine 134 Euro habe die jetzt von mir verlangt werden bitte um hilfe.

Danke schon im vorraus!!!

Gruß xtybe

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Mit der selben Argumentation auch diesem Mahnbescheid widersprechen. Wenn er seine Bestätigung, dass er das Geld nicht bekommt unbedingt von einem Gericht haben will... bitte... sollte nicht dein Problem sein und/oder werden.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
xtybe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber ich müsste doch zu diesem Gerichtstermin erscheinen ich weiss nur leidet nicht wie ich das machen soll wenn der 300 km von mir entfernt wohnt und das Gericht ja in seiner nähe ist.

Das ist ja das Problem dabei und ich weiss auch nicht obs gut ist zu nem Anwalt zu gehen weil ich das Geld für den erstmal ja vorstrecken müsste und im moment kann ich jeden Cent gebrauchen da ich auch mein Führerschein mache.

mfg xtybe

p.s. für weitere antworten wäre ich sehr dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)


Der Käufer verkauft sehr viele DVD-Player, insbesondere derselben Marke. Er hat zwar noch nicht so viele Bewertungen, aber die Käuferbwertungen häufen sich, mal davon abgesehen, dass bestimmt 20 Mitglieder oder mehr nicht bewertet haben.

Dem Mahnbescheid musst du widersprechen. Ich glaube kaum, dass er gerichtlich weiterhandeln wird.

Ich weiß aber nicht, ob er nun zu dir oder du zu ihm kommen musst, da die ""Tat"" eigentlich in deinem Ort geführt wurde.


Schreib an das Finanzamt und dem Gewerbeamt mit den Kopien der Bewertungen so wie den aktuell laufenden Angeboten und einem kleinen Schreiben ein Briefchen.

Das Finanzamt ist ja bekannt, jedem nicht-versteuerten Cent hinterher zu laufen. Auf jeden Fall wird er bestimmt Ärger bekommen.

Probiere es einfach aus und droh ihm damit.

Zu den Anwaltskosten: Wurden bei den Drohungen Fristen gesetzt? Wenn nein, musst du keinen Cent Anwaltsgebühren zahlen, abgesehen davon gehe ich aus, dass du auch dem Käufer geantwortet hast, dass alles einwandfrei im Lieferumfang war.

-- Editiert von keinname123 am 16.12.2006 10:25:47

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
xtybe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das habe ich ich habe halt angst das die Kosten noch höher werden und ja ich muss zu ihm dann kommen wenns vor gericht verhandelt wird.

Nur weiss ich echt net wie.

Naja das mit dem Finanzamt ist ja schon ein guter Tip aber mach ich mich nicht Straßbar wenn ich ihm damit drohe?

mfg xtybe

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Nö, du drohst ja nicht mit Schlägen oder so.

Warum strafbar? Natürlich darf es nicht übertrieben werden.

Schreib ihm einfach ungefähr Folgendes:

Sprich ihn mit du an, asoziale Leute brauchen nicht mit Sie angesprochen werden.

Ich werde am ... dein gewerbliches Verhalten der Steuerbehörden, der Polizei und dem Gewerbeamt mitsamt der Bewertungen melden. Ob du des nun machst oder nicht, ist deine Sache, machen solltest du es ihm.

Ich würd es mir nicht gefallen lassen, sondern würden ihn somit fertig machen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
xtybe
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja immerhin ist das ne möglichkeit ihm Druck zu machen.

Oke also ich werd ihm das erstmal schreiben.

mfg xtybe

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Nee, des soll er nur schreiben. Aber in Wirklichkeit würde ich ihn auf jeden Fall beim Finanz- und Gewerbeamt melden.


Drucke dir am besten die Käuferbewertungen!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Sie haben doch oben geschrieben, daß der Käufer einen Anwalt hat? Wenn der Mahnbescheid bereits von einem Anwalt beantragt worden ist, wird er kaum auf einen Widerspruch die Sache als erledigt betrachten.
Also müssen Sie sich jetzt überlegen, ob Sie das Risiko weiterer Kosten tragen wollen. Dann würde ich allerdings Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen und zum Anwalt gehen. Der könnte sich dann auch wirkungsvoller mit der FRage Privat- gewerblicher Händler auseinandersetzen.

0x Hilfreiche Antwort

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