ebay - Ist es sinnvoll eine Anzeige wegen Betrug aufzugeben?

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Apache
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay - Ist es sinnvoll eine Anzeige wegen Betrug aufzugeben?

Hallo zusammen,

ich habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Leider habe ich diesen nie bekommen, obwohl ich bezahlt habe.
Der Kontakt zu dem Verkäufer ist von seiner Seite aus vollkommen zusammengebrochen.
Ist es sinnvoll eine Anzeige wegen Betrug aufzugeben? Ist diese kostenpflichtig.

Sind vermutlich dumme Fragen, aber das ist das erste Mal, dass mir so etwas passiert.

Würde mich über eine Info freuen

Gruß
Sascha

Problem bei eBay und Co?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

dumme fragen sind nur die, die nie gestellt werden ;)

ich hatte das einmal, zu anfang meiner ebay zeiten, habe etwas für ca. 30 euro ersteigert, gezahlt, und schwups - weg war der kontakt. habe es mit mehreren mails im guten versucht. dann habe ich schließlich mit anzeige gedroht und siehe da - man erfragte meine kontonummer und binnen 48 stunden hatte ich mein geld wieder.

ich würde erstmal per mail rechtliche schritte androhen und eine geeignete frist setzen (z.b. 10 tage).

außerdem würde ich so oder so ebay in kenntnis setzen, dass die ggfs. weitere maßnahmen (sperre etc.) einleiten können.

eine anzeige bei der polizei ist selbstverständlich kostenlos. wäre ja noch schöner - bald wird wahrscheinlich sogar die atemluft besteuert ;)

was möchten sie denn erreichen? lieferung der ware oder rückzahlung des geldes? bei ersterem würde ich mich auf gar keinen fall - sollte es wieder kontakt geben - auf unversicherte Lieferung einlassen. dann heißt es hinterher noch lapidar: ist halt auf dem postweg verloren gegangen - und sie sind der dumme.

aber wenn man davon ausgehen kann, dass da etwas nicht mit rechten dingen zugeht, würde ich auf rückzahlung des betrages bestehen.

wenn auch nach den oben genannten schritten mit frist etc. keine reaktion kommt, würde ich ihm (evtl. auch jetzt schon) per einschreiben (mit rückschein) eine solche zahlungsaufforderung unter androhung weiterer schritte zukommen lassen.

oder rufen sie dort an, wenn sie meinen, das bringt etwas.

wenn auch das alles nicht hilft, würde ich anzeige erstatten wegen betrugs und außerdem einen mahnbescheid veranlassen. aber bis dahin ist ja noch etwas zeit und die hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt ;)

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Schön gesagt.
Wobei schriftlich immer besser nachzuweisen ist.

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#3
 Von 
Apache
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke soweit.

ebay habe ich bereits benachrichtigt. Leider musste ich feststellen, dass der Verkäufer die Mitgliedschaft beendet hat.
Wenn der Kontakt von seiner Seite wieder aufgenommen wird, werde ich selbstverständlich das Geld wieder verlangen.
Wo kann man so einen Mahnbescheid veranlassen? Rechnet der sich bei ca. 20€ der ist doch bestimmt kostenpflichtig.

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#4
 Von 
FZUE
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Beim zuständigen Amtsgericht oder über www.letzte-mahnung.de

Ich habe z.B. vor kurzem noch einen über 5,99€ veranlasst. ;)

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#5
 Von 
Apache
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, danke, würdest du zuerst mal die Anzeige und dann den Mahnbescheid oder erst den Mahnbescheid aufgeben???

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#6
 Von 
FZUE
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe nur den Mahnbescheid erlassen. Aus den 5,99 sind jetzt 38,44 € geworden. Das sollte "Strafe" genug sein. ;)

-- Editiert von fzue am 07.01.2005 11:14:01

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Gerichtskosten € 18,-
Dazu können Mahngebühren und Kosten für den Antrag & Porto geltend gemacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Apache
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau da ist ja das Problem, für 20€ so viel zusätzliche Kosten, das rechnet sich doch nicht? Oder sehe ich das falsch.

Wenn die den finden und mir mein Geld wieder zurücküberweisen, gehen die Kosten auf den Verkäufer, aber wenn die den nicht finden, dann habe ich die Kosten.

So habe ich es zumindest gelesen

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Erstmal Strafanzeige und (wichtig!) Strafantrag stellen, dann abwarten, was die Staatsanwaltschaft macht. Wenn der Verkäufer ausfindig gemacht wurde, kann man beim zuständigen Vollstreckungsgericht anrufen und anfragen, inwiefern der Schuldner schon negativ (eidesstattliche Versicherung, etc.) gelistet ist.

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#10
 Von 
Apache
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist dann vermutlich ein Dokument oder? Und das ist trotzdem kostenfrei, auch wenn der Staatsanwalt in diesem Fall ja richtig aktiv werden muss?
Wenn die Person nicht ausfindig zu machen ist, dann habe ich dann die Kosten auf dem Tisch liegen oder?

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#11
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

habe alles richtig gelesen ( verstanden )? Es geht hier um 20 EUROS ? Und einer Strafanzeige ?

Leute, Leute lasst doch die Kirche im Dorf.

Kopfschüttelnde Grüße
doko

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#12
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

...es scheint so - wenn ich alles richtig verstanden habe.

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wieso denn nicht?

Betrüger fangen evtl. mit 20 Euronen an, beim nächsten Mal sind es evtl. 500 Euros.

Außerdem sind Strafanzeigen nicht kostenpflichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 130x hilfreich)

Hallo,
ob 10 oder 20 Euro, das ist doch gleich, wenn der die Masche einmal abzieht und durch kommt, dann sind wir die Nächsten, die bei ihm reinfallen, evtl. mit was richtig teurem!

Ich warte seit letztem Monat 15.ten, auf einen Artikel, werde von Woche zu Woche vertröstet, werde auch da jetzt Frist setzen, danach rechtl. Konsequenzen ansprechen, und dann Strafanzeige erstatten. (30 € Artikel)Ver*******rn kann ich mich selbst ;)

Eine Strafanzeige kostet nichts, auch Ermittlung durch den Staatsanwalt kosten nichts, dafür bezahlen wir Steuern. Nur bei Irreführung muss man bezahlen, nicht nur mit Geld.

Liebe Grüße
Caschmi

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"caschmi"

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