Hallo!
Habe eine wichtige Frage...
Ich habe etwas bei ebay verkauft und habe in der Produktbezeichnung einen Fehler eingebaut! Habe in einer Reihe von Zahlen eine 0 mit einer 1 vertauscht...nun pocht der Käufer auf Rückabwicklung, weil ich ihm die falsche Sache geliefert habe/hätte...
nachstehender Paragraph sagt, dass es sich meines wissens nach nur dann um einen Mangel an der Sache handelt, wenn ich sie arglistig verschweigen habe oder für die Beschaffenheit der sache garantiert habe...
habe ich denn mit der Artikelbeschreibung für die Beschaffenheit garantiert, oder sind tippfehler da ausgenommen?!
§ 442
Kenntnis des Käufers
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
ebay AUktion..Garantie für Beschaffenheit der Sache?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wenn Sie in der Produktbezeichnung den Zahlendreher haben, dann ist das schon ein Mangel. Ist wie wenn ich ne Playstation 1 für ne PS2 verkaufe.
Gruss
Susi
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"Moderne Algebra ist, wenn einer morgens um 4 die Wurzel aus einer Unbekannten zieht "
Schon drollig, auf was für Gedanken manche eBay-Nutzer kommen ... ;-)
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Und gibt es das Produkt auch in der anders bezeichneten Form? Bei einem Nokia 6680 wäre ich auch nicht erbaut, wenn ich ein Nokia 6681 bekäme.
Es hängt also vom Fehler ab.
--- editiert vom Admin
Hier haben wir:
grobe Fahrlässigkeit
Es wäre zu empfehlen das Sie den kopierten Paragraphen auch lesen,denn Sie uns hier netterweise mitgeteilt haben, am Besten jedoch wäre es wenn Sie verstehen was Sie lesen.
Sonst wird das nix .....
Der Käufer hat ein Recht auf Rücknahme,da Sie etwas anderes beworben haben als das was er bekam.
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