ebay AUktion..Garantie für Beschaffenheit der Sache?

3. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Morpheus2006
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay AUktion..Garantie für Beschaffenheit der Sache?

Hallo!

Habe eine wichtige Frage...
Ich habe etwas bei ebay verkauft und habe in der Produktbezeichnung einen Fehler eingebaut! Habe in einer Reihe von Zahlen eine 0 mit einer 1 vertauscht...nun pocht der Käufer auf Rückabwicklung, weil ich ihm die falsche Sache geliefert habe/hätte...


nachstehender Paragraph sagt, dass es sich meines wissens nach nur dann um einen Mangel an der Sache handelt, wenn ich sie arglistig verschweigen habe oder für die Beschaffenheit der sache garantiert habe...

habe ich denn mit der Artikelbeschreibung für die Beschaffenheit garantiert, oder sind tippfehler da ausgenommen?!

§ 442
Kenntnis des Käufers

(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Wenn Sie in der Produktbezeichnung den Zahlendreher haben, dann ist das schon ein Mangel. Ist wie wenn ich ne Playstation 1 für ne PS2 verkaufe.

Gruss
Susi

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"Moderne Algebra ist, wenn einer morgens um 4 die Wurzel aus einer Unbekannten zieht :) "

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#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Schon drollig, auf was für Gedanken manche eBay-Nutzer kommen ... ;-)

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#3
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Und gibt es das Produkt auch in der anders bezeichneten Form? Bei einem Nokia 6680 wäre ich auch nicht erbaut, wenn ich ein Nokia 6681 bekäme.

Es hängt also vom Fehler ab.

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#4
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Hier haben wir:

grobe Fahrlässigkeit

Es wäre zu empfehlen das Sie den kopierten Paragraphen auch lesen,denn Sie uns hier netterweise mitgeteilt haben, am Besten jedoch wäre es wenn Sie verstehen was Sie lesen.

Sonst wird das nix .....
Der Käufer hat ein Recht auf Rücknahme,da Sie etwas anderes beworben haben als das was er bekam.

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"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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