ebay 1 Monat Widerrufsrecht

22. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
peter28
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
ebay 1 Monat Widerrufsrecht

Hallo,

wie seht Ihr das, wenn ich bei Ebay mit "ausgewählten Bietern" arbeite. Dann habe ich ja die Möglichkeit vor Vertragsabschluß die Belehrung per Mail zu senden. Kann es dann bei zwei Wochen bleiben?

Anders gefragt: Wenn ich keine Bieter zulasse, muß ich dann trotzdem 1 Monat Widerrufsrecht in der Beschreiben nennen?

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"Viele Grüße
Peter28"

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48 Antworten
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#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Was für einen Sinn macht es denn, keine Bieter zuzulassen? Wenn Sie die Auktion nur zur Bewerbung von Angeboten nutzen, ist das zum einen ein AGB-Verstoß, zum anderen kann es (je nach Gestaltung) trotzdem ein UWG-Verstoß sein.

Grundsätzlich wäre mir persönlich schon der ganze potentielle Ärger mit abmahnenden Konkurrenten zuwider, die erst mal kapieren müssen, wieso speziell hier doch ein 14-tägiges Widerrufsrecht gelten soll. Der Ärger frißt dann den 'Gewinn' durch kürzere Widerrufsfrist wieder auf.

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

14 Tage sind immmer zwei Wochen, nur so mal am Rande Herr Lorenz...:)

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#4
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

es kommt aber auf die Formulierung an, Normi.
Neu einen Monat, nicht 1 Monat, das ist wiederrum abmahnfähig. Aber: ist ein Monat und 1 Monat nicht dasselbe? Hm, wenn nein, warum nicht? Kannst du mir das beantworten, normi?

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@susi

Kann ich! Man kann sowohl einen Monat als auch 1 Monat schreiben. Ansonsten wären ja auch Rechtschreibfehler abmahnfähig wie *einen Monnat*. Es muß halt inhaltlich absolut identisch sein, ob ich die Zahl 1 ausschreibe oder nicht ist egal.

-- Editiert von normi am 23.10.2006 22:35:26

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#6
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

eben nicht. 1 Monat ist abmahnfähig mein lieber normi.

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@susi

*eben nicht. 1 Monat ist abmahnfähig mein lieber normi.*

Wo steht das?

Die IHK Bielefeld setzt wohl ihrer Kundschaft abmahnfähige Formulierungen vor, um sie dann selbst abzumahnen?

<a href="http://www.bielefeld.ihk.de/recht_steuern_detail.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=911&tx_ttnews%5BbackPid%5D=97">http://www.bielefeld.ihk.de/recht_steuern_detail.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=911&tx_ttnews%5BbackPid%5D=97</a>

ich zitiere:

1 Monat Widerrufsfrist für ebay-Käufer

und

Danach beträgt die Widerrufsfrist nicht die üblichen 14 Tage

Oder schauen wir mal, was die Juristen von 123recht.net so sagen:

<a href="http://www.123recht.net/article.asp?a=18380">http://www.123recht.net/article.asp?a=18380</a>

ich zitiere:

Die Widerrufsfrist bei Belehrung nach Vertragsschluss: 1 Monat

und

...dass die fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist bei gewerblichen eBay Geschäften nicht 14 Tage...

Oder:

<a href="http://www.123recht.net/article.asp?a=17885">http://www.123recht.net/article.asp?a=17885</a>

ich zitiere:

Bei eBay beträgt die Widerrufsfrist 1 Monat!

Oder bei Internetrecht-Rostock:

<a href="http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-widerrufsfrist.htm">http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-widerrufsfrist.htm</a>

ich zitiere:

Tragen Sie einfach in die Muster-Widerrufsbelehrung da in die Muster-Rückgabebelehrung, die Sie verwenden sollten, statt "2 Wochen" "1 Monat" ein.

Oder hier:

<a href="http://www.heyers-rechtsanwaelte.de/Verlaengerung_Widerrufsfrist.129.0.html">http://www.heyers-rechtsanwaelte.de/Verlaengerung_Widerrufsfrist.129.0.html</a>

ich zitiere:

1 Monat Widerrufsfrist bei ebay-Auktionen

etc...

Alle Juristen verwenden hier abmahnfähige Formulierungen, aber du hast den Durchblick, susi.;)



-- Editiert von normi am 24.10.2006 09:41:24

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#8
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

lies dir die Formulierungen nochmal ganz genau durch, normi.

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#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@susi

Vergiß es, deine Ablenkmanöver ziehen nicht. Die Sache ist eindeutig...:)

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#10
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

das versteht hier keiner, Lorenz. Vergebene Liebesmüh...oh Herr, hilf

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#12
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Was macht es denn aus, wenn ich 1 Monat oder einen Monat schreibe? Ist doch derselbe Sinn, oder nicht? Die Gesetze fordern immer mehr Kundenvorteile, also, wenn das immer so weitergeht, kann in Deutschland nicht von Demokratie die Rede sein (ist meine Meinung, es werden bestimmt 99& eine andere Meinung haben).

...innerhalb von einem Monat, dann würde es heißen, dass es den Kunden irritiert, sodass man denkt, in irgendeinem Monat. LOL

Soll ich für jeden Kunden eine Widerrufsbelehrung drucken oder jedem Kunden einzeln per Mail die Belehrung schreiben, die er ohnehin schon bei ebay sieht? Das ist zu viel Aufwand, dass kann so nicht sein, ich darf ja als Verkäufer vom Kunden auch nicht verlangen, dass er eine Aufwandspauschale bei Nicht-Beachtung des Vertrages leistet. Wie soll es so weitergehen? Steuererhöhung, Widerrufsrecht, alles S.C.H.E.I.S.SE! Alles wird teurer, weniger Kunden und wenn Mitbewerber die Sache auch noch zum selben Preis wie vor 2007 anbieten, dann macht man Verluste. ARMES DEUTSCHLAND!

Wer sagt denn, dass es abmahnfähig ist? Links? Dann wäre jeder Schreibfehler abmahnfähig, ich glaube, ich sollte Anwalt werden, ich bin ja noch 18, kann also noch die weiterführende Schule machen und studieren und dann bares Geld verdienen.

Ist es denn nicht verboten, dass man abmahnt und kassiert? Ich meine, solche Sachen sollten die Polizei, Behörden und Staatsanwälte interessieren.

-- Editiert von keinname123 am 29.10.2006 00:57:49

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#13
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Tja, man weiß nie, was dem guten Herrn Lorenz so alles im Kopf rumgeistert.

14 Tage sind immer zwei Wochen (1 Woche = 7 Tage, 2 Wochen = 14 Tage), aber 4 Wochen sind nicht immer ein Monat (4 Wochen = 28 Tage, ein Monat = 28-31 Tage).

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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Mareike

Ich glaune Herr Lorenz wollte einfach nur witzig sein, das war kein juristisch ernstgemeinter Einwurf von ihm.

Schöner finde ich nur, daß susi auf diesen Zug voll aufgesprungen ist, um ihrer Devise, schütze den Lorenz, zeigs dem normi, gerecht zu werden. Dabei hat sie sich so sehr in eine Sackgasse hineinmanövriert, daß sie nicht einen sachbezogen Satz mehr hervorbrachte.

Susi, vielleicht klappt es beim nächsten mal...

-- Editiert von normi am 29.10.2006 09:34:34

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

@ keinname
Soll ich für jeden Kunden eine Widerrufsbelehrung drucken oder jedem Kunden einzeln per Mail die Belehrung schreiben, die er ohnehin schon bei ebay sieht

Ja, jeder Käufer muss ein Widerrufsrecht erhalten. Ein Widerrufsrecht in der Auktion alleine, reicht nicht.

@normi

du bestätigst meine Aussage:
"das versteht hier keiner, Lorenz. Vergebene Liebesmüh...oh Herr, hilf"

Denk mal ein bischen länger darüber nach und antworte danach erst.

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#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

na susi, ist die Widerrufsfrist von 1 Monat immer noch abmahnfähig? ich warte noch immer auf einen beleg deinerseits. Gegenbeispiele hast du ja von mir zu genüge bekommen, aber vielleicht irren sich ja die Hunderten von Quellen und nur du allein hast den Durchblick? Man kann ja nie wissen...

Mal so am Rande: Auch der von dir als genial bezeichnete Herr Lorenz schreibt von 1 Monat Widerrufsfrist!

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#17
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

..Mal so am Rande: Auch der von dir als genial bezeichnete Herr Lorenz schreibt von 1 Monat Widerrufsfrist!

Auch das spricht für dich, lieber normi

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

susi, du redest nur noch wirr...

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#19
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

@susiratlos

das ist ein ernormer Aufwand, wenn man 50 oder mehr Käufer am Tag hat!

Ich habe ebay eine Mail geschrieben, dass sie ne neue Funktion einbauen sollen, die automatisch eine Widerrufsbelehrung dem Kunden schickt.

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#20
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

wo ist da der Aufwand? du druckst doch eh eine Rechnung aus, hier machst dann die Widerrufsbelehrung dazu und gut ists.

@normi
ber vielleicht irren sich ja die Hunderten von Quellen und nur du allein hast den Durchblick

wenn 5 sagen spring und einer sagt spring nicht, dann machst du das, was die 5 sagen, gell?
Immer schön mit dem Strom schwimmen.

Ich habe dir schon mal gesagt, lies dir deine selbst geposteten links bitte genau durch.
Wenn du Quellen willst, oder §, dann google, oder geh in "frag einen Anwalt" und zahl dafür. Dann bekommst du deine Quellen.
Im Übrigen hast auch so in dem Thread Paypalbetrug gegen meine Antwort zu dieser Frage gepoltert. Sieh hierzu auch bitte in frag einen Anwalt nach, hier hat der TE mittlerweile einen Anwalt zu Rate gezogen.

Was Lorenz betrifft, habe ich ihn nie in Schutz genommen, sondern ihm eine gewisse Intelligenz und Genialität zugesprochen, die manch einem hier fehlt.
Deine Aussage:
susi, du redest nur noch wirr...
sagt mir so einiges.

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#21
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

wenn 5 sagen spring und einer sagt spring nicht, dann machst du das, was die 5 sagen, gell?
Immer schön mit dem Strom schwimmen.


Wenn 5 Anwälte sagen die Widerrufsfrist beträgt 1 Monat und susi sgt, daß sei abmahnfähig und diese susi auf mehrfache nachfrage, wo man das nachlesen kann, nur mit nicht sachbezogenen kommentaren antwortet, dann schwimme ich mit dem Strom.

Eine unpassendere Analogie ist dir wohl nicht eingefallen? Wenn fünf Autos die rechte Fahrbahn nutzen, sagt sich die susi, ich schwimme doch nicht mit dem strom und fuhr auf der linken fahrbahn.;)

Ich gebe es ja nicht auf, vielleicht geht es ja eines Tages auch in deinen Schädel hinein:

<a href="http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-widerrufsfrist.htm">http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-widerrufsfrist.htm</a>

Tragen Sie einfach in die Muster-Widerrufsbelehrung da in die Muster-Rückgabebelehrung, die Sie verwenden sollten, statt 2 Wochen 1 Monat ein.

Also nochmals für die etwas Begriffstutzigen. Dort, wo man früher als ebay-Händler 2 Wochen in der Widerrufsbelehrung stehen hatte (oder zwei Wochen oder 14 Tage), trägt man jetzt 1 Monat ein (oder einen Monat).

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Neu einen Monat, nicht 1 Monat, das ist wiederrum abmahnfähig.

Dazu hätte ich auch gerne mal einen Link. Oder 1 Link. Was immer davon nicht abmahnfähig ist. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12326.12.2009 14:46:42
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Ist denn richtig wenn man 31 Tage schreibt,
ich glaube so lamgsam kann eher Anwalt werden bevor man bei Ebay verkauft.

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#25
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

nein, wenn es nach susi geht, müßtest du einunddreißig Tage schreiben.;)

nein, im ernst, da kein monat mehr als 31 Tage besitzt und dir niemand verbieten kann, mehr als die gesetzliche Frist zu gewähren, dürfte es zulässig sein. meine hand möchte ich aber dafür nicht ins feuer legen.

@susi

wenn du schon nicht mir antworten magst, vielleicht beantwortest du wenigstens die Frage von mareike.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Lorenz

*Aber 4 Wochen ist gegenüber 1 Monat abmahnfähig.*

Ja, das 4 Wochen abmahnfähig sind, ist unstrittig. Aber vielleicht können Sie so nett sein und uns erklären, warum 1 Monat (laut susi) abmahnfähig ist. Sie selbst weigert sich ja, eine Erklärung abzugen oder Quellen zu nennen.

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#28
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Wenn 1 Monat abmahnfähig ist, dann auch die Artikelbeschreibung, dann heißt es bei ausländischen Käufern, ich habe es nur auf Deutsch, aber nicht auf Englisch lesen können.

Hat sich beim Öffnen von Software etwas geändert? Mit Öffnen der Verpackung oder Entsiegelung der Software, erlischt das Widerrufsrecht automatisch.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Herr Lorenz

Meine bitte an Sie war durchaus ernst gemeint. Ich weiß, daß sie in Dingen des Fernabsatzgesetzes absolut fit sind.

Deshalb möchte ich Sie nochmals bitten, dazu Stellung zu nehmen, weshalb *1 Monat im Gegensatz zu *ein Monat* abmahnfähig ist. Leider ist susi nicht bereit, es zu erläutern. Darum meine bitte an Sie, Herr Lorenz. Danke!

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#30
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich check nun gar nichts, was soll ich nun schreiben? 1 Monat oder einen Monat?

In der Schule hat man ja gelernt, dass man Zahlen bis zwölf in Worten schreibt. Also müsste ich es dann auch in der W-Belehrung so schreiben:

Sie haben als Verbraucher nach §13 BGB ein Widerrufsrecht innerhalb von einem Monat....

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