eBay artikel verkauft & bedroht.

21. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sentex
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay artikel verkauft & bedroht.

Grüße zusammen,

und zwar habe ich folgende Probleme.
Ich habe seit dem 02.12.09 einen Artikel verkauft und zwar einen Virtuellen Artikel den es nicht in der Realität gibt. Nun kam der Käufer an und meine ich haette mir den Artikel wiedergeholt, obwohl er am gleichen Tag die Daten alle änderte sowie Anschrift was er machen sollte. Er bekam zur Absicherung sogar eine Kopie meines Personalausweises falls mal was sein sollte.

Nunja wie man halt eBay User kennt, kommen Sie gleich mit einer Strafanzeige hier und da an, was soll ich den da nun machen?

Er hat sogar einen Fall aufgemacht der schon so Lang wie ein Dickes Buch ist.
Gleichzeitig verkaufte er Virtuelle Gegenstände mehreremale obwohl er nicht Gewerblich unterwegs ist somit macht er sich auch Strafbar finde ich.

Jedenfalls will er von mir den Virtuellen gegenstand wieder haben, obwohl ich ihn ja garnicht besitze und ich schon seitdem Verkauf von dem Gegenstand damit abgeschloßen habe.

Damit jeder weiß um was sich es hier handelt, dies war ein schicker World of Warcraft Account.

Das heißt wenn er Freunde hat und dennen die Daten gibt zum Spielen kann es natürlich sein, das Sie ihn sein Account klauten aber ich selber kann ich nicht Recovern (zurück holen) wenn er ALLE Daten geändert hat.
Ausserdem würde ich das erst garnicht versuchen, weil wenn ich was Verkauft habe, habe ich es verkauft.

Ich würde mich auf eine baldige Antwort freuen.


MFG

Sentex

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Zunächst einmal müssen Sie gar nichts machen, außer zu antworten, dass die Anschuldigungen nicht zutreffend sind.
Im Prinzip bleibt Ihnen nichts, als abzuwarten, wie der Käufer vorgeht. Wenn er sich seiner Sache sicher ist und es Ernst meint, dann wird er Ihnen per Einschreiben eine Frist vorgeben, bis zu der Sie den Kaufvertrag inhaltlich erfüllen sollen (Inverzugsetzung). Anschließend könnte er vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld einmahnen. Erst wenn der gerichtliche Mahnbescheid eintrudelt, müssen Sie wieder aktiv werden, indem Sie diesem widersprechen. Dann wandert das Ganze vor Gericht, wo Sie sehr wahrscheinlich Recht bekommen, wenn der Käufer nichts beweisen kann.

Aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass es überhaupt zu einem Mahnbescheid kommt. Also lassen Sie sich nicht die Feiertage versauen. :)

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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