eBay allgemein

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Koma
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay allgemein

Hallo Zusammen,

seit geraumer Zeit, verkaufe ich Artikel bei eBay. Meistens DVD´s, Spiele etc. ab und an aber auch mal Elktrogeräte (Videorecorder) . Was mich langsam mal intressieren würde ist folgendes:

1.) was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ?

2.) wie kann ich mit als Privatverkäuferin gegen in 1.) genannte Ansprüche absichern (welche Klausel kann ich in meinen Angeboten hinterlegen) ?

3.) da ich ja auf diese Weise ein wenig Geld (ca. 100 Euro pro Monat) nebenher verdiene, ab welchem Betrag muss ich mich beim Finanzamt melden bzw. welcher Betrag ist steuerfrei ?

Vielen Dank im voraus für Eure Ratschläge ! Und klasse, dass es ein extra Forum zum Thema eBay gibt !

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

1.) Grantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Verkäufers / Herstellers.
Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt und kann nur von privaten Verkäufern ausgeschlossen werden. Händler müssen bei Neuware 24 Monate und bei gebrauchten Waren 12 Monate Gewährleistung geben.

2.) Folgender Satz ist eigentlich ausreichend: "Es handelt sich hierbei um einen privaten Verkauf, daher ist jegliche Gewährleistung, Garantie und der Widerruf ausgeschlossen."

3.) Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind bis zu 512,- EUR im Jahr steuerfrei. Beachten Sie aber, dass es sich dabei um den Gewinn handelt, also nach Abzug Ihrer Ausgaben für diese Geschäfte.

Gruß
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ad 1).
Noch eine Ergänzung:
Gewährleistung umfaßt nur Mängel, die bereits bei Verkauf vorhanden waren, ist also keinesfalls eine Zusicherung, daß die Ware 2 Jahre lang mangelfrei funktioniert.
Bei Garantie gibt man üblicherweise weitergehende Zusicherungen (also z.B. auch für Mängel, die erst nach Verkauf überhaupt auftreten - Beispiel die Durchrostgarantie von Autoherstellern).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Bei der Gewährleistung kommt es entscheidend auf die Beschreibung bzw. Zusicherung von Eigenschaften an.

Grundsatz: je dürftiger die Ware beschrieben wurde, desto weniger Gewährleistungsansprüche.

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

"Tu', was Du kannst und laß das andere dem, der`s kann (...)" (Rückert)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen