Hallo Zusammen,
seit geraumer Zeit, verkaufe ich Artikel bei eBay. Meistens DVD´s, Spiele etc. ab und an aber auch mal Elktrogeräte (Videorecorder) . Was mich langsam mal intressieren würde ist folgendes:
1.) was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ?
2.) wie kann ich mit als Privatverkäuferin gegen in 1.) genannte Ansprüche absichern (welche Klausel kann ich in meinen Angeboten hinterlegen) ?
3.) da ich ja auf diese Weise ein wenig Geld (ca. 100 Euro pro Monat) nebenher verdiene, ab welchem Betrag muss ich mich beim Finanzamt melden bzw. welcher Betrag ist steuerfrei ?
Vielen Dank im voraus für Eure Ratschläge ! Und klasse, dass es ein extra Forum zum Thema eBay gibt !
eBay allgemein
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
1.) Grantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Verkäufers / Herstellers.
Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt und kann nur von privaten Verkäufern ausgeschlossen werden. Händler müssen bei Neuware 24 Monate und bei gebrauchten Waren 12 Monate Gewährleistung geben.
2.) Folgender Satz ist eigentlich ausreichend: "Es handelt sich hierbei um einen privaten Verkauf, daher ist jegliche Gewährleistung, Garantie und der Widerruf ausgeschlossen."
3.) Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind bis zu 512,- EUR im Jahr steuerfrei. Beachten Sie aber, dass es sich dabei um den Gewinn handelt, also nach Abzug Ihrer Ausgaben für diese Geschäfte.
Gruß
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>
ad 1).
Noch eine Ergänzung:
Gewährleistung umfaßt nur Mängel, die bereits bei Verkauf vorhanden waren, ist also keinesfalls eine Zusicherung, daß die Ware 2 Jahre lang mangelfrei funktioniert.
Bei Garantie gibt man üblicherweise weitergehende Zusicherungen (also z.B. auch für Mängel, die erst nach Verkauf überhaupt auftreten - Beispiel die Durchrostgarantie von Autoherstellern).
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Bei der Gewährleistung kommt es entscheidend auf die Beschreibung bzw. Zusicherung von Eigenschaften an.
Grundsatz: je dürftiger die Ware beschrieben wurde, desto weniger Gewährleistungsansprüche.
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>
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