eBay-Verkauf,Käufer nicht zufrieden

26. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
*Die_Fragende*
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay-Verkauf,Käufer nicht zufrieden

Hallo,ich bin grad ziemlich aufgewühlt. Mein erster eBay-Verkauf und die ersten Probleme bahnen sich an.

Ich habe ein Handy verkauft. Es ist zwar ausprobiert worden, deshalb habe ich es auch nicht als Neu, sondern als Neuwertig eingestellt. Es war max. 15 min zum ausprobieren in Gebrauch. Dies wurde auch so angegeben. Es wurde auch eine Verkäuferanfrage gestellt, die ich ehrlich beantwortet habe und die für alle Kaufinteressenten zu lesen war.

Nun erhielt ich Post, der Käufer wirft mir vor, dass der Artikel stark von der Artikelbeschreibung abweichen würde. Er teilt mir mit, dass das Handy viel zu leise sei und er, wenn er angerufen wird, nichts verstehen könne.
Er hat sich an eBay gewandt. Und von dort habe ich eine Mail erhalten, in dem er mir mit Strafanzeige droht.

Daraufhin habe ich mir die Mühe gemacht und habe mir Kundenmeinungen zu diesem Handy im Internet durchgelesen. Und leider scheint genau die angegebenen Probleme ein Mango dieses Handys zu sein, was jedoch am Hersteller liegt. Das Handy ist nicht defekt. Der Käufer behauptet dies jedoch. Er ist mit dem Handy nicht zufrieden, scheint es nun aber auf die Schiene zu setzen, es sei defekt.

Was habe ich nun zu befürchten, bzw. inwiefern stehe ich hier in der Pflicht?! Ich habe alle notwendigen Angaben zum Handy nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.
Dem Handy wurde der Kaufvertrag beigelegt, es hat auch noch 22 Monate Garantie.

Meinerseits wurde in der Artikelbeschreibung mitgeteilt, dass ich weder Garantie gebe noch eine Rücknahme. Ich bin kein gewerblicher Verkäufer. Wie gesagt, der erste Verkauf und gleich solche Probleme. Ich habe bisher bei jedem Kauf eine super Beurteilung erhalten, da ich stehts pünktlich bezahle. Ich lege stehts auf eine saubere Abwicklung wert.

Könnt Ihr mir was dazu sagen?
Ganz lieben Dank erstmal

-- Editiert von *Die_Fragende* am 26.07.2008 02:08:57

-- Editiert von *Die_Fragende* am 26.07.2008 02:09:48

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
*Die_Fragende*
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die Antwort, die mich erst mal aufatmen lässt. Aber durchgestanden ist das sicher längst nicht und das bereitet mir ein wenig Kummer.

In einer erneuten Mail heute Morgen, wirft er mir Betrug vor, welche er zur Anzeige bringen will. Ich hätte verschwiegen, dass dass Handy defekt sei. Das ist es aber nicht. Wie gesagt, im Internet lese ich zum Teil sehr positive Dinge über das Handy, was Design und Menueführung angeht, jedoch bezogen auf die Lautstärke fast in jedem Kommentar nur negatives.

Ich bin der Meinung, darüber hätte sich der Käufer vorher erkundigen müssen.

Mal schauen, ob noch andere Meinungen hinzu kommen. Vielleicht kennt jemand Gerichtliche Entscheidungen oder eine eindeutige Rechtslage.

Was bin ich aufgeregt heute...

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#3
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallöchen,

ich denke, Du als VERKÄUFER kannst da ziemlich beruhigt sein.

Denn Du bist ja NICHT verpflichtet, irgendwelche Negativ oder Positiv-testergebnisse zu veröffentlichen.

Für die Konstruktionsschwäche, selbst wenn die NICHT behebbar ist, kannste nix für.

Und wenn es behebbar ist, dann stellt sich die Frage, was der Typ(Käufer) überhaubt will. Er hat doch von Dir die Rechnung, um die Garantie/Gewährleistung beim Händler ODER Hersteller geltend zu machen.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, Du hast eine Ware verkauft, wie Du sie in der Offerte beschrieben hast. Damit hast Du Deine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt.Mit der Abgabe seines Gebotes hat der Käufer Deine Bedingungen akzeptiert, da hilft jetzt alles Lamentieren nichts. Schreibe ihm genau so zurück und verweise ihn auf die Garantieleistung des Herstellers. Für Dich ist die Angelegenheit erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
*Die_Fragende*
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und nochmals Danke für Eure Antworten.
Nun sind 3 Monate vergangen und ich habe bisher nichts von einem Anwalt o.a. des unzufriedenen Käufers erhalten. Gut, ich könnte nun sagen "zum Glück" aber das tu ich nicht. Da ich mir meiner Sache sicher war.

Was ich aber nun habe, ist eine Negativbewertung die mich in meinen % ziemlich runter zieht, nämlich auf unter 90%, wegen nur dieser einen negativen Bewertung.

Ich finde das aber nicht so prickelnd. Weil es, "dem anschein nach", nur heisse Luft des Käufers war oder er hat sich in der Zwischenzeit belehren lassen, dass er Unrecht hatte und hat mich nun doch nicht verklagt...

Was aber kann ich nun bezügl. der Bewertung tun?!

Ich erhielt heute eine Mail von eBay, wo mir mitgeteilt wurde, dass "Die Unstimmigkeit für den Artikel ............. automatisch beigelegt wurde.

Habt Ihr Ideen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Da wird kaum etwas zu machen sein, es sei denn, der Käufer wäre beleidigend gewesen oder hätte in seiner Bewertung die Unwahrheit gesagt.

Im 1. Fall würde die Bewertung auf Antrag bei eBay gelöscht, aber nur der Text, nicht die negative Bewertung selbst.

http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html

Neuerdings kann man auch wieder Bewertungen im gegenseitigen Einvernehmen zurücknehmen, allerdings ist das im Gegensatz zu früher limitiert. Wird aber in diesem Fall nichts bringen, der Käufer muss zustimmen und nach dem Verlauf der Dinge, wird das auszuschließen sein.

http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html

Der Rechtsweg ist immer mit Risiken behaftet, käme auch nur bei Beleidigung oder einer unwahren Tatsache in der Bewertung in Frage, für einen Privatverkäufer ist das kaum zu empfehlen.

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