eBay-Verkäufer verweigert Herausgabe der Ware

2. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
rhenus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
eBay-Verkäufer verweigert Herausgabe der Ware

Hallo ,
Ich bitte um Hilfe:
Sofort nach der Ersteigerung zweier 1,5 Jahre alter gebrauchter Qualitätsmatratzen für ca. 600€ bei eBay erhielt ich vom Verkäufer eine private Mail (nicht übers eBay System), in der er die Herausgabe des Artikels verweigert (Details hierzu in dem unten angeführten Mailauszug)
Der Privatverkäufer hatte gemäß seiner Mail angeblich den ganzen Tag versucht, die eBay-Auktion vorzeitig zu beenden.
Jedoch stimmte er ca. 2 Stunden vor Auktionsende auf Anfrage über eBay zu, dass ich selbstverständlich die Ware durch eine Spedition abholen lassen kann.

Ich habe dem Verkäufer nach Auktionsende auf seine Mail über eBay unmittelbar geantwortet, dass ich auf Vertragserfüllung bestehe und habe ihm 3 Tage Bedenkzeit eingeräumt. (Im Angebot bot der VK die Bezahlung über PayPal an, bzw. Bezahlung bei Abholung)

Fragen:
- Sollte ich nach Ablauf der von mir gegebenen Frist über PayPal bezahlen und abwarten wie er reagiert?
- Oder sollte ich bei PayPal bezahlen und direkt die Sache bei PayPal melden und den Käuferschutz beantragen?


Pay Pal führt unter seinen Bedingungen folgendes aus:

6.1 Abtretung des Rückzahlungsanspruches . Der Käufer tritt mit dem Empfang der Auszahlung des PayPal-Käuferschutzes alle gegenüber dem Verkäufer bestehenden Ansprüche aus dem Antrag auf PayPal-Käuferschutz zugrunde liegenden Kaufvertrag in Höhe des Auszahlungsbetrages an PayPal ab. Es wird klargestellt, dass PayPal im Falle einer vollständigen Befriedigung aus solchen abgetretenen Rechten den Verkäufer aufgrund der Nutzungsbedingungen wegen des gleichen Sachverhalts nicht doppelt in Anspruch nehmen wird" (Zitatende)

Heißt dies, das ich, nachdem PayPal die Angelegenheit mit einer Rücküberweisung beendet hat (wovon ich ausgehe) der Fall juristisch abgeschlossen ist, und ich quasi automatisch keine privatrechtliche Möglichkeiten mehr habe, z.B. eine Klage auf Herausgabe der Ware Zug um Zug, oder alternativ eine Klage auf Schadensersatz.
Wie reagiert PayPal, wenn der Verkäufer die PayPal-Überweisung direkt zurück überweist? Sieht PayPal die Angelegenheit, also der Erfüllung des Vertrages, damit als abgeschlossen an, oder geht PayPal dem Fall weiter nach?
Habe ich keine zivilrechtliche Möglichkeiten mehr, wenn PayPal den Fall als abgeschlossen erklärt?
Die Matratzen sollen einen Neukaufwert von ca. 5000 Euro vor 1,5 Jahren gehabt haben.
Mein Ziel ist es, die Matratzen gegen Bezahlung zu erhalten und nicht vom Vertrag zurückzutreten.

Anhang 1: eMail vom Verkäufer (nicht über eBay) direkt nach Auktionsende an mich:
„ich habe heute schon den ganzen Tag probiert die Auktion zu beenden, da meine Eltern die Matratzen heute meinen Großeltern gegeben haben. Ich dachte man kann die Auktion jeder zeit beenden, deshalb habe ich Sie auf Ungewissheit bei Ebay reingestellt.
Ich entschuldige mich sehr für Ihre Unannehmlichkeiten die Sie mit dieser Auktion hatten. Ich hoffe das Sie dies verstehen.
Ich weiß, das Sie sicherlich erbost über diese Email sind, aber ich kann mich da leider nicht gegen meine Eltern auflehnen. Wie Sie an meinem Profil erkennen, musste ich noch nie so eine Email schreiben und ich bin auch kein häufiger Ebayer, sodass ich mich mit allen Regeln und Gepflogenheiten auskennen.
Leider muss ich durch dieses Missverständnis meinerseits trotzdem die Gebühren zahlen ."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also das PP Dreckszeugs lass mal aussen vor, braucht eh kein Mensch das weltüberflüssigste Zahlungssystem!

Setze ein Schreiben auf, in dem du dem VK 3 Termine Zwecks Abholung vorschlägst, oder er soll andernseits Terminvorschläge überreichen.

Das Ganze als Einwurfeinschreiben senden. Wenn sich der VK dann noch querstellt, dann kannst du weitere rechtliche Schritte einleiten.

Ach ja, da du wahrscheinlich über eine Abholdienst abholen lassen willst, wird das Ganze wohl etwas schwerer werden, den der VK muss sich keineswegs auf eine Terminspanne zwischen 9-18 Uhr einlassen, es sollte schon eine Fixzeit sein...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JimSommer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn die Verkäuferdaten stimmen, kannst Du eine Frist von 14 Tagen setzten und mit einer Schadensersatzklage über den Wiederbeschaffungswert einer einwandfreien High-End 5000 Euro Matratze drohen.

Mach das Schreiben per Mail oder Fax und auf jeden Fall per Einschreiben mit Rückantwort! Wenn der Verkäufer nicht dämlich ist bekommst Du sehr schnell deinen Artikel. :)

Wenn alles Sticke reißen, kannst Du auch auf Herausgab klagen, da die Werbestimmung des Teils nicht so einfach zu ermitteln sein wird. :/

In diesem Fall kannst Du ggf. sogar simpel ohne Anwalt deinen Anspruch einklagen, denke nur daran das alles - auch selbstverständlich scheinende Schritte die Du vom Gericht erwartest - als Antrag formuliert werden müssen. Richter können unfassbar denkfaule Bürokraten sein, besonders wenn damit Arbeit gespart werden kann. ;-))

-- Editiert JimSommer am 04.12.2012 12:54

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rhenus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Halllo,
herzlichen Dank für die Tipps.
Habe keine gute Erfahrung (1x) mit dem ebay Käuferschutz gemacht. PP ist wohl eher ein Lastschriftverfahren, alles weitere eher eine Werbeaktion.
VK hat mir nun 100 € angeboten, damit ich vom Vertrag zurücktrete. Bin nicht darauf eingegangen.
Gibt es die Möglichkeit der Abholung durch eine Spedition
per Nachnahme?
Grüsse rhenus

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von rhenus am 10.12.2012 12:40

Gibt es die Möglichkeit der Abholung durch eine Spedition

Ja gibt es. Siehe hier:
http://www.cargoline.de/systemverkehre/orderline/index_ger.html

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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