eBay Shill Bidding

25. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Christy76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Shill Bidding

Hallo Rechtgemeinde,

ich habe mal eine Frage zu eBay.

Da ich ein neues oder besser gutes gebrauchtes Auto suche habe ich im Internet danach gesucht. Jetzt hatte ich bei eBay auch eins gefunden :

http://www.ebay.de/itm/Opel-Astra-Cabrio-1-8-16V-Bertone-/171302264669?ssPageName=STRK%3AMEWAX%3AIT&_trksid=p2047675.l2557&nma=true&si=%252FjWqHMEmYjHW22Y90XcwcsPyYOU%253D&orig_cvip=true&rt=nc

wie man sieht wurde der Wagen für 2999 € verkauft !

Da der Wagen auch bei ebay Kleinanzeigen, Mobile und Autoscout24 drin steht habe ich ihn gefragt ob der Wagen noch zu erwerben wäre. Der Verkäufer teilte mir mit das der Wagen noch bei ihm Stände und ich vorbei kommen könnte um ihn mir anzusehen.

Heute habe ich festgestellt das der Wagen wieder bei eBay :

http://www.ebay.de/itm/171310340024?ssPageName=STRK:MEBIDX:IT&_trksid=p3984.m1426.l2649

eingestellt wurde. Natürlich ist auch der Käufer der 1 Auktion wieder der Meistbietende " 7***y (Privat) " laut der Gebotsübersicht dieses Käufers :

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=171310340024&aid=7***y&eu=&bidtid=1198225534007&view=BUYER&ssPageName=PageBidderProfileViewBids_Buyer_ViewLink

versucht der jetzt das 2 mal seinen eigenen Wagen zu kaufen.

Ist so was überhaupt zulässig ?
Kann der das jetzt so oft machen wie er will ?
Was ist mit Leuten ( wie mir ) die wirklich Interesse an dem Wagen haben ?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Gruß Christy

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Sagen wir mal so, was der Herr da macht ist klar gegen die eBay-Regeln, aber leider auch relativ häufig. Statt einem Mindestpreis (der Gebühren kostet(te ?)) bietet einfach ein Freund Summe X. Wenn dann ein anderer Bieter mehr bietet ist der VK glücklich und der Wagen verkauft, wird der "Freund" nicht überboten, wird die Auktion eben einfach neu erstellt und das Spielchen beginnt von vorne...

Machen kannst du da nicht viel, außer an eBay melden.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Seh es positiv - so primitive Verfahrensweisen sind leichter zu durchschauen und zu bewerten als trickreichere Manöver.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Christy76 am 25.04.2014 19:49

Was ist mit Leuten ( wie mir ) die wirklich Interesse an dem Wagen haben ?

Die kaufen außerhalb von ebay

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120043 Beiträge, 39822x hilfreich)

Das kann er solage machen, bis ihn mal einer bei eBay meldet.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Im übrigen gilt "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Christy76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es gibt doch jetzt sogar die Regel das wenn jemand eine Auktion willkürlich abbricht dem Höchstbieter die Ware abgeben muss.

Jetzt frage ich mich ob in dieser Sache nicht :

§ 117 Scheingeschäft
§ 118 Mangel der Ernstlichkeit

greift und das Gebot von dem Verkäufer selber für "nichtig" erklärt wird.

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