eBay - Päckchen verschwunden

3. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
14thbraakk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay - Päckchen verschwunden

Hallo, folgende Geschichte:

Habe vor ein Paar Wochen ein Handy verkauft und es als unversichertes Päckchen verschickt sobald das Geld eingegangen war. Ich weiss nun dass das unseriös war von mir doch habe ich schon sehr oft Dinge unversichert verschickt und habe nie probleme gehabt, da hab ich mir diese eine mal auch keine Gedanken gemacht, naja, aus "Fehlern" lernt man.
Der Käufer behauptet er habe das Päckchen nie bekommen, ob das nun stimmt oder nicht ist eine andere Sache, die ganze Geschichte kommt mir sehr spanisch vor doch möchte ich hier nicht näher drauf eingehen.
Nachforschungsantrag beid er Post ist negativ ausgefallen.
Kann man da was machen ich meine er ist in gewisser Weise ja auch das "Risiko" eingegangen stand ja klipp und klar in der Auktion dass der Versand unversichert ist. Hätte er mir gesagt ich solls versichern dann hätte ich das natürlich gemacht. Wie ist denn da die Rechtslage.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

mfG

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
enno b.
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Können Sie denn beweisen, die Ware überhaupt zur Post gegeben zu haben?

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#2
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

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#3
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

1. ein Link zur Auktion wäre wie immer hilfreich.

2. @meinefresseaberauch: Ob der Käufer nur meckert oder die Leistung tatsächlich einklagt, kann keiner sagen. Im Falle eines Prozesses muss der Zeuge beim Einpacken und beim Versenden dabei gewesen sein und sich genau erinnern, dass dieser Artikel an exakt die Adresse ging, an die geliefert werden sollte (und dies ggf. beeiden).

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#4
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

'Habe vor ein Paar Wochen ein Handy verkauft und es als unversichertes Päckchen verschickt sobald das Geld eingegangen war.'

War der unversicherte Versand denn auch vereinbart? Ich unterstelle mal das es sich um einen Privatverkauf handelt. In dem Fall liegt das Versandrisiko beim Empfänger der Sendung.

MfG

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

... wobei der VK aber immer noch beweisen muß, daß er versendet hat, worauf weiter oben schon korrekt hingewiesen wurde.

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#7
 Von 
14thbraakk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Danke für die Antworten...dass das dumm war weiss ich selber danke :)

Link zum Artikel
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230207922721

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#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
14thbraakk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Powerseller, habe gerade nochmal die Auktion durchgelesen. Da steht jetzt nur was von DHL-Päckchen, kann man davon ausgehen das der Käufer weiss dass es unversichert war/ist? Soweit ich weiss steht bei DHL-Paket "versichert" in Klammern.

mfG

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#10
 Von 
enno b.
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

@14thbraakk: Egal, wovon der Käufer "ausgehen" oder was er wissen konnte, der Fall steht und fällt damit, ob Sie nachweisen können, die Ware auch tatsächlich bei der Post eingeliefert zu haben.

Können Sie dies, hat der Käufer Pech gehabt, können Sie dies nicht, haben Sie Pecht gehabt.

Die Darlegungs- und Beweislast obliegt insoweit Ihnen.

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#11
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
enno b.
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)
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#13
 Von 
14thbraakk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm...meine freundin könnte das bezeugen. Find das trotzdem fies wenn er es wirklich nicht bekommen hat. Müsste sie dann schriftlich diese Zeugenaussage machen unter Eid oder wie läuft das ab?

Danke für die Antworten

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#14
 Von 
enno b.
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Die 'Freundin' war sowohl beim Einpacken als auch bei der Übergabe der Sendung an die Post dabei und kann bezeugen, dass exakt eine bestimmte Ware an einem bestimmten Tag an einen bestimmten Empfänger unter einer bestimmten Anschrift versendet wurde und kann sich auch in einem halben Jahr oder so noch exakt daran erinnern?

Respekt! Dann können Sie sie ja als Zeuge benennen und zur mündlichen Verhandlung laden lassen.

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#15
 Von 
guest-12324.02.2012 19:24:05
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo,
also ganz seriös sieht das nicht aus.
Das selbe hast Du ja schon mal verkauft, am 16.12.2007.
Wieviele hattest Du denn ?
Hier der Link zur 1. Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230200177181
Und hier die 2. Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230207922721

Übrigens, das erste mal wurde als Paket verschickt.

Nicole

-- Editiert von Nicole5 am 04.03.2008 18:52:33

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#16
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
14thbraakk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, diese Sache mit dem Handy ist echt ärgerlich will sie eigentlich so schnell wie möglich hinter mir bringen das läuft schon seit Ende Dezember.
Das Handy ist verflucht habe es ja schonmal verkauft gehabt wie Nicole5 richtig erkannt hat. Das erste Mal war der Käufer mit dem Zustand des Handys unglücklich und wir haben die Sache wieder rückgängig gemacht. Fakt ist ich habe keine Lust auf weitere Wochen/Monate Hin und Her und obwohl das mit der Zeugenaussage nicht wirklich ein Problem wäre habe ich dem Käufer ein Angebot gemacht; wenn er von einer negativen Bewertung absieht überweise ich ihm 200,00 EUR. Dann ist die Sache endlich vom Tisch. Habe damals für das Handy nur 1 EUR bezahlt, kann damit leben wenns jetzt eben für 60 EUR weg ist. Is ne dumme Angelegenheit aber ich habe daraus gelernt.
Falls er mit dem Angebot nicht einverstanden ist meld ich mich nochmal :D

Danke für eure Hilfe

mfG

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
D Hope
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

hier meine Meinung, natürlich aus dem Bauch heraus und bis jetzt in der Praxis, immer
bei normal u. logisch denkenden Mitbürgern absolut selbstverständlich.
Als aller erstes, ich versende genau aus diesem Grund nur versichert und bei solch einem
Verkaufswert, von über 250,00 Euros einen unversicherten Versand zu tätigen bzw. als (Käufer) zu akzeptieren, ist freundlich ausgedrückt naiv!.
Da hier auch nicht explizit auf einen Gewährleistungsausschluss bei unversichertem Versand hingewiesen wurde, wird es wohl unangenehme Nachwirkungen haben!
Unglaublich wie leichtsinnig doch Leute mit ihrem Geld u. Hab und Gut umgehen!
Mein Tipp : Hermes versichert online Versandaufkleber 3,85 Euro bis 500,00 Euro versichert!
Beim nächsten Mal besser so, muss sowie so der Käufer zahlen!

Best Regards

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Marcel0580
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie ich gerade selbst feststellen mußte, hat Hermes heimlich still und leise von 3,85 auf 3,90 Euro erhöht.

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#21
 Von 
enno b.
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Wer hier die Transportgefahr trägt, ist doch gar nicht strittig! Das Problem ist, ob der Verkäufer beweisen kann, die Ware überhaupt an den Transporteur übergeben zu haben.

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