[eBay] Käufer droht mit Anzeige

27. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
nitro23121989
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
[eBay] Käufer droht mit Anzeige

Hallo,
wie die meisten aus dem anderen Thread schon wissen, wurde ich von eBay gesperrt, da ich selbstgebrannte Software anbot.

Nun hat sich auch ein Käufer beschwert, weil er original Software erwartet hatte.

Hier mal die Mails, die ich ihm geschrieben hab:


"Sehr geehrter Herr xxxxxx,

wie mir zu Ohren gekommen ist, sind Sie mit der gelieferten Ware nicht zufrieden.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass aus der Beschreibung klar ersichtlich war, dass es sich nicht um original Software handelt. Für 1 Euro + Verpackung und Versand bekommen Sie nirgends original Software. Fast alle Linux-Distributionen, die auf eBay angeboten werden, sind selbstgebrannt und nicht original.
Desweiteren möchte ich anmerken, dass es nicht verboten ist, solche Software zu verkaufen. Es ist sogar erwünscht. Wäre es illegal, hätte ich die Software nicht angeboten.
Ich zitiere mal aus der Beschreibung:

"Die angebotene Software unterliegt der GNU-Genaral Public Lizenz, die es dem Benutzer erlaubt, die Software beliebig oft zu verfielfältigen. Es handelt es sich also nicht um eine Raubkopie. Es wird erwünscht, Yellow Dog zu verbreiten. Alle Datenträger werden auf ihre Datenintegrität gecheckt (md5-Summe). "

Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Software in neuer Jewelcase-Hülle geliefert wird. Das würde ich bestimmt nicht dazuschreiben, wenn es sich um original Software handelt.
Hätten Sie die Beschreibung komplett gelesen, hätten Ihnen doch Zweifel aufkommen müssen, ob es sich um original Software handelt. Spätestens da hätten Sie mal nachfragen müssen.

Ich hoffe, das Thema ist nun geklärt.

Mit freundlichem Gruß"




Als Antwort bekam ich dann folgendes:


"hallo,
wenn sie es so sehen dann werde ich eine anzeige machen, mal schauen ob es alles so richtig ist und legal ist!? sie schaden nicht nur sich selber mit der cd sondern auch anderen und mir auch, da ich die RAUBKOPIE von ihnen auch besitze mache ich mich auch strafbar. aber da ich ja weiss von wem die ist mache ich mir keine sorgen und wie sie wissen ist alles nachweisbar was sie runtergeladen haben von ihren pc und gelöscht haben. das wird gehandelt mit geldstrafe und gefängnis und noch was, ich habe mit ihrer mutter gesprochen sie sagt, sie weiss es auch das sie vom internet runterladen sie hat sich damit auch strafbar gemacht. habe ja auch angerufen heute aber einfach auflegen das geht überhaupt nicht und nicht mehr ans telefon gehen dann werde ich andere wege einleiten.
ich kann mir ja auch nicht das neuste lied aus dem charts herunterladen und es dann für weniger bei ebay verticken als es normal auf dem markt kostet ohne mich dabei strafbar zu machen!!!
sie können sich gerne nochmal per telefon unter der nummer xxxxxxxxxxx melden.
sollte ich bis sonntagabend nichts von ihnen gehört haben, werde ich am montag zu polizei gehen.
ich hoffe das wir uns auch so einig werden und ich nicht diesen schritt gehen muss.
mfg "


Ich antwortete darauf:


"Das ist ja wohl eine Frechheit. Schreiben Sie doch mal direkt Yellow Dog an.
Die werden Ihnen sagen dass es legal ist. Wozu gibt es Google? Erkundigen
Sie sich erstmal genau, bevor sie zur Polizei gehen. Die werden Sie nur
auslachen, das kann ich Ihnen jetzt schon sagen. Ich finde es ohnehin
übertrieben was Sie jetzt hier abziehen, wegen diesen läppigen 2,95 Euro.
Ich frage mich was Sie für 1 Euro + Versand erwartet haben. Ich biete die
Software für die Leute an, die keine Internet-Verbindung haben bzw für die
Leute, denen es zu aufwendig ist über 4 GB herunterzuladen. Nebenbei bemerkt
haben heutzutage immernoch nicht alle Leute eine Flatrate.
Nun zu der Telefonsache. Als ich heute Mittag ans Telefon ging, war niemand
mehr dran. Kann auch sein, dass es wieder Probleme mit dem Festnetz gab. Da
auch Leute in unserem Hau leben, die schlafen müssen, weil Sie heute Abend
arbeiten müssen, haben wir die Telefone dann lautlos geschaltet.
Sollte ich Zeit finden, werde ich Sie nochmal anrufen. Wenn ich allerdings
so etwas lese, was Sie mir hier schreiben, werde ich es mir nochmal gut
überlegen.
Informieren Sie sich erstmal, bevor Sie jemandem mit Anzeige drohen.

MfG"



Was sagt ihr dazu? Ich bin einfach sprachlos. Ich weiß nicht was ich machen soll :???:

-- Editiert von nitro23121989 am 27.06.2008 18:49:39

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nitro23121989
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier noch ein Link, den ich dem Käufer geschickt hab:

http://www.oreilly.de/german/freebooks/rlinux3ger/ch017.html

Da ist alles nochmal genau erklärt, dass es erlaubt ist Linux zu verkaufen. Wobei in meinem Fall ja nichtmal von 'Verkaufen' die Rede sein kann.

-- Editiert von nitro23121989 am 27.06.2008 19:33:48

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Totetz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich denke er regt sich einfach nur auf. Wegen diesem Warenwert würde ich NIE das Risiko von hohen Anwaltskosten eingehen.
Zumal der Streitwert so niedrig ist, dass es wohl kaum zu einem Prozess kommen wird. Wenn er die Zeit hat dich wegen 2,95 anzuzeigen dann kann er einem Leid tun. Sollte es soweit kommen schick der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft die entsprechenden Gesetzestexten.

Biete ihm an die Auktion als "nicht zustandegekommen" abzuwickeln, dann bleibst du auch nicht auf den Kosten sitzen. So wie es aussieht ist das auch das, was er will.

In Zukunft würde ich dann noch den Auktionstext etwas aufpolieren mit eben diesen Rechtsgrundlagen, das es erlaubt ist und dass du es machst für Leute, die keine Möglichkeit haben sich diese immensen Datenmengen runterzuladen. Ob sich der ganze Aufwand für 1 Euro Gewinn lohnt ist natürlich deine Sache ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

'Was sagt ihr dazu? Ich bin einfach sprachlos. Ich weiß nicht was ich machen soll '

Ganz einfach: Kindergarten!

Anzeigen kann der Käufer Sie natürlich. Da Sie sich nicht strafbar gemacht haben wird dies für Sie jedoch keine Folgen haben.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

1. du hast geld bekommen er eine Ware ergo du hast Ihm etwas verkauft! auch wenn nur für 1 €! ob Du ein guter oder ein sehr schlechter Geschäftsmann bist interessiert den Gesetzgeber nicht.

2. verstößt der verkauf von nicht leeren beschreibbaren medien gegen die EBAY richtlinien! also kann der Käufer sehr wohl erwarten das er ein Original erhält da er nicht davon ausgehen muss das du gegen die EBAY AGB´s verstösst.

3.Auch wenn du uneinsichtig bist, hat Ebay deinen Account nicht aus Langerweile gesperrt sondern weil sie einen Grund dafür hatten.

4. die legalität der Verbreitung - also das verkaufen allgemein - kann ja gegeben sein aber du musst den Kunden darauf hinweisen das es sich um eine Kopie handelt und nicht um ein Original.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nitro23121989
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

'4. die legalität der Verbreitung - also das verkaufen allgemein - kann ja gegeben sein aber du musst den Kunden darauf hinweisen das es sich um eine Kopie handelt und nicht um ein Original.'

Das war aus der Beschreibung klar ersichtlich.


'2. verstößt der verkauf von nicht leeren beschreibbaren medien gegen die EBAY richtlinien! also kann der Käufer sehr wohl erwarten das er ein Original erhält da er nicht davon ausgehen muss das du gegen die EBAY AGB´s verstösst.'

Das ist richtig. Ich werde dem Käufer sein Geld wohl wieder zurückzahlen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

@nichtsnutz:

Was ist denn deiner Meinung nach bei OS-Software ein 'Original' und was eine 'Kopie'?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Auch wenn der Einwand hier nicht passen muß: setzen Sie 'Open Source' nicht zwingend mit 'kostenlos' oder 'nicht urheberrechtlich geschützt' oder 'frei kopierbar' gleich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1792
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nitro23121989
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe dem Käufer folgendes geschrieben:

'Hallo Herr xxxxxx,

ich habe Ihnen gestern einen Link geschickt. Ich hoffe Sie haben sich das mal durchgelesen und verstanden dass es sich nicht um eine Raubkopie handelte.
Dennoch werde ich Ihnen das Geld wieder zurückzahlen, um weiteren Ärger zu ersparen.

Geben Sie mir bitte Ihre Bankverbindung. Dann überweise ich das Geld zurück.
Und dann, werden Sie glücklich mit dem Betriebssystem. Ich hoffe es funktioniert wenigstens.

mfg'


Die Antwort vom Käufer:

'Hallo,
ich habe schon verstanden bzw. weiss es das man linux umsonst runterladen kann und auch darf.
ich habe ja auch genau das gemeint mit gebrannten cd`s.
wenn ich das so gewollt hätte dann hätte ich mir das auch selber runterladen können.
ich bin davon ausgegangen das es eine orginale linux ist, da auch das bild was sie bei ebay hatten mir es so dargestellt hat und auch nichts von einer gebrannten cd darsteht und von einem beispielfoto oder desgleichen war nichts zu sehen oder zu lesen. außerdem spielt es keine rolle ob es für 1euro,10euro oder 100euro ersteigert wird, dafür ist ebay da und man sollte schon ordnungsgemäß verkaufen.
sie können mir gerne das geld zurück überwiesen auf das unten folgende konto.
ich werde trotzdem weitere schritte einleiten, denn ich lasse mich nicht über den nuckel ziehen.

MfG'


Ich hab ihm dann geschrieben:

'Hallo,
Es ist nicht zu fassen. Jetzt zahle ich Ihnen schon das Geld zurück und Sie
wollen trotzdem noch "weitere Schritte einleiten". Was wollen Sie tun und
was wollen Sie damit bezwecken? Meinen eBay-Account hat man mir sowieso
schon gesperrt. Wie gesagt, mir war nicht klar, dass es bei eBay verboten
ist, so etwas zu verkaufen. Weil es nicht in der AGB drinsteht, sondern
irgendwo anders. Ein normal sterblicher wühlt sich nicht durch diese
ganzen Grundsätze. Aber meine Strafe habe ich dafür schon bekommen (1 Jahr Sperre). Was wollen Sie denn jetzt noch machen?
Ich verstehe das wirklich nicht. Gerade weil man sich anfangs so gut mit
Ihnen unterhalten konnte, und jetzt kommen Sie so. Was ist das?
Schadenfreude? Ich weiß es einfach nicht. Oder denken Sie, wenn Sie zur
Polizei gehen erreichen Sie etwas? Falls Sie das denken, weise ich Sie
nochmals auf die GNU-Lizenz hin. Sie werden nichts erreichen. Wenn Sie
wirklich verstanden hätten, dass man Linux frei verbreiten darf, würden Sie
mir nicht mit weiteren Schritten drohen.
Wenn Sie Ihr Geld zurückbekommen, haben Sie das Linux kostenlos bekommen.
Also frage ich mich, was meinen Sie mit "über den Nuckel ziehen"?
Ich bitte um eine Antwort von Ihnen. Denn ich möchte das schon noch klären.

MfG'


Was soll ich jetzt tun? Am Ende zeigt der mich wirklich an. Da kann mir zwar nichts passieren, weil es ja legal ist Linux runterzuladen und zu verkaufen, aber die Polizei hätte dann freien Zugriff auf all meine Downloads und könnte sogar eine Hausdurchsuchung durchführen. Oder bin ich da falsch informiert? :???:

Danke schonmal für die Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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