eBay Irrtum - Grafikkarte existiert nicht mehr!?

7. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.01.2018 14:38:10
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)
eBay Irrtum - Grafikkarte existiert nicht mehr!?

Hallo.

Ich habe mal eine Frage.
Ich hatte eine Grafikkarte bei eBay eingestellt um diese dort zu verkaufen. Jedoch habe ich sie dann ausserhalb von eBay verkauft. Auf Grunf dessen wollte ich das Angebot ENTFERNEN. Leider habe ich versehentlich das Angebot frühzeitig beendet und es wurde somit an den höchstbietenen "verkauft". Dieser beruft sich nun auf sein recht und droht mir mit Schadensersatz sowie Anwaltskosten. Was kann ich nun tun? Wie gesagt, es war ein irrtum meinerseits und die grafikkarte existiert nicht mehr. Vielen dank für eine hoffentlich schnelle Hilfe :)

Ein verängstigter eBay Neuling (War meine 3te Auktion).

Problem bei eBay und Co?

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81 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Es kam ein wirksamer Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande. Selbst wenn du die bisherigen Angebote gestrichen hättest, hättest du dich ggfs. schadensersatzpflichtig gemacht.

Einfach so Angebot rein und dann wieder raus geht nicht; eben nur unter engen Bedingungen.

Und die Ware außerhalb von ebay zu verkaufen, wird GAR NICHT gerne gesehen.

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Auf Grunf dessen wollte ich das Angebot ENTFERNEN. Leider habe ich versehentlich das Angebot frühzeitig beendet*

Ein Angebot kannst du nicht entfernen sondern nur so, wie du es getan hast, vorzeitig beenden.

*Dieser beruft sich nun auf sein recht und droht mir mit Schadensersatz sowie Anwaltskosten.*

Damit hat er nicht Unrecht. Ihr habt einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen.

*Jedoch habe ich sie dann ausserhalb von eBay verkauft.*

Reichlich dumm von dir, nachdem du bereits bei ebay eine Willenserklärung abgegeben hast.

Du wirst dich mit einem der beiden Käufer auf Kulanzbasis einigen müssen, ansonsten eine entsprechende Karte besorgen oder Schadenserstz zahlen (Differenz zwischen deinem Verkaufspreis und dem Preis, den einer deiner Käufer bei der Beschaffung einer entsprechenden Karte entrichtet).


-- Editiert von normi am 07.05.2007 13:48:08

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#3
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Gerade wenn Du dem Ebay-Käufer schon mitgeteilt hast, dass du die Karte andersweitig verkauft hast, sieht es sehr schlecht aus. Wenn der Käufer auf sein Recht besteht hast Du definitiv ein Problem als Verkäufer.
Wenn ausserhalb Ebay verkauft werden soll, sollte man vor Beendigung der Ebay Auktion immer den richtigen Käufer oder irgendeinen Freund/Bekannten bieten lassen. Egal ob mit oder ohne Verkauf, es kommt immer ein Kaufvertrag mit dem zum Ende der Auktion Höchstbietenden zustande.

Unter bestimmten Umständen kann der Verkäufer den Kaufvertrag anfechten, bei einem andersweitigen Verkauf jedoch nicht.

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#4
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Tja, normi und ich, wir sind uns einig;)

Lerne daraus!

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#5
 Von 
guest-12329.01.2018 14:38:10
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

na klasse, dann werde ich demnächst meinen eBay Account löschen, so ein ****** kann mir gestohlen bleiben...

Leider kann ich mich mit keinem Käufer einigen weil:


1.) Es NEUWARE ist, und jetzt nicht mehr.
2.) Der "Käufer" leider nicht mit sich reden lässt.


PS: Warum soll ich ihm seine Anwaltskosten bezahlen? Es zwingt ihn doch keiner.

Und Schadenersatz wenn kein Schaden entstanden ist, na sicherlich nicht. Dann werde ich wohl oder übel auf die nicht ganz saubere Tour das ganze beenden müssen.


PS: Wie Funktioniert das mit dem "Angebot einem anderen Käufer unterbeiten"? Geht das einfach so, wenn ja habe ich die Lösung gefunden...

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*na klasse, dann werde ich demnächst meinen eBay Account löschen, so ein ****** kann mir gestohlen bleiben...*

Mist bauen und sich dann auch nich beschweren... :augenroll:

*Warum soll ich ihm seine Anwaltskosten bezahlen? Es zwingt ihn doch keiner.*

Wenn du die Erfüllung des Kaufvertrages verweigerst oder den Scahdensersatz nicht zahlen möchtest, kann er seine Anwaltskosten von dir fordern.

*Dann werde ich wohl oder übel auf die nicht ganz saubere Tour das ganze beenden müssen.*

Äh, du hast das Angebot doch schon beendet...

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#7
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ dMopp

Du hast keinen Grund dich aufzuregen. Es ist immerhin dein Verschulden!!!!

Derjenige Verkäufer, dem du nicht liefern kannst, kann Schadensersatz verlangen (Differenz des Preises für gleichwertigen Ersatz).

Wenn es vor Gericht gehen sollte, trägst du sämtliche Kosten.

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#8
 Von 
guest-12329.01.2018 14:38:10
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist trotzdem ein riesen ******.

Ich konnte schon des öfteren Angebote ABBRECHEN. Es gibt schließlich 2 Auswahlmöglichkeiten, eldier habe ich mich für die falsche entschieden. Ausserdem ist der gebotspreis völlig Utopisch. (Da die Auktion ja noch min 2 Tage, glaube sogar 3) gelaufen wäre)


EDIT: Es wurde auch nich kein Geld überwiesen oder ähnliches. Nur so als Nebeninfo.

-- Editiert von dMopp am 07.05.2007 14:08:16

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#9
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
PS: Warum soll ich ihm seine Anwaltskosten bezahlen? Es zwingt ihn doch keiner.


Wenn der Verkäufer nicht freiwillig seinen Pflichten nachkommen will, hat der Käufer keine andere Möglichkeit, seine Rechte einzufordern. Der Käufer zwingt ihn also schon dazu...

quote:
Und Schadenersatz wenn kein Schaden entstanden ist, na sicherlich nicht.


Sicher, der Käufer hat die Grafikkarte zum Preis X von dir gekauft. Du lieferst nicht, also muss der Käufer sich diese Grafikkarte nun woanders zum Preis Y kaufen. Es ist ihm also eine Schaden von Y - X entstanden, den Du zu verantworten hast weil Du den Kaufvertrag nicht erfüllen willst/kannst.

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@dMopp

nein, eine Riesensauerei ist es von dir. Solche Leute wie dich sollte man von ebay fernhalten. :bang:

*Es gibt schließlich 2 Auswahlmöglichkeiten, eldier habe ich mich für die falsche entschieden.*

Es ist egal, welche Möglichkeit du gewählt hast, der Kaufvertrag ist auf jeden Fall rechtsgültig.

Ich hoffe, daß der Käufer seine Drohung durchzieht.

-- Editiert von normi am 07.05.2007 14:11:00

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12329.01.2018 14:38:10
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Schön das du Menschen etwas schlechtes wünscht. Da merkt man doch deine Reife....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Schön das du Menschen etwas schlechtes wünscht. Da merkt man doch deine Reife....*

Das sagt jemand, der andere vorsätzlich um ihre Rechte bringt...

Ich wünsche dir, daß der Käufer seine berechtigten Forderungen durchsetzt, sonst wirst du es nie lernen, daß ebay kein Sandkasten ist, in dem man Verträge erfüllen kann, wie man lustig ist.

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#13
 Von 
guest-12329.01.2018 14:38:10
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie gesagt,

1.) Es wurde noch nichts Bezahlt...


2.) Es war ein versehen.


Aber naja.. hier werd ich wohl nicht mehr weiter kommen....

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#14
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich kann Dir nur raten, dich mit einem der Käufer zu einigen, den Kauf nicht durchzuführen. Vermutlich wird keiner der beiden Käufer so einfach dazu bereit sein. Aus diesem Grund solltest Du eine entsprechende Zahlung anbieten. Damit wirst Du auf jeden Fall günstiger wegkommen als wenn ein Anwalt eingeschaltet wird...

quote:
Dann werde ich wohl oder übel auf die nicht ganz saubere Tour das ganze beenden müssen.


Was meinst Du damit? Du wirst sicher keine andere Wahl haben als Dich mit den Käufern irgendwie zu einigen oder auf die Post vom Anwalt zu warten.

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#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Es war ein versehen.*

Ich möchte mal wissen, wie man aus Versehen eine Grafikkarte verkaufen kann, die man gerade bei ebay eingestellt hat? :augenroll:

Das nimmt dir doch kein Mensch ab...

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#16
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ dMopp

Verstehe schon, dass du nun genervt bist. Aber du musst einsehen, dass vom rechtlichen Standpunkt her, die beiden alle Ansprüche haben...

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#17
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
Wie gesagt,

1.) Es wurde noch nichts Bezahlt...


Das ist irrelevant. Der kaufvertrag ist rechtsgültig und sicher würde der Käufer auch jederzeit bezahlen.

quote:

2.) Es war ein versehen.


Was für ein Versehen denn? Du hast die Grafikkarte 'aus Versehen' andersweitig verkauft?? Diese Ausrede ist lächerlich und wird nichts bringen...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12329.01.2018 14:38:10
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, ich habe nur schonmal ein Angebot Problem "abgebrochen". Diesmal habe ich es leider an den hächstbietenen verkauft. (Bin der Meinung, das es 2 Optionen zum Angebotsabbruch gibt.)


Naja wie auch immer. Ersteinmal muss mir eine Frsit gesetzt werden bevor etwas passiert. Das solltet ihr auch wissen...

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#19
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Nein, ich habe nur schonmal ein Angebot Problem abgebrochen. Diesmal habe ich es leider an den hächstbietenen verkauft.*

Willst du es nicht begreifen? Es ist egal wie du es nennst, Abbruch oder vorzeitige Beendigung, es kommt stets ein kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande!

*Ersteinmal muss mir eine Frsit gesetzt werden bevor etwas passiert. Das solltet ihr auch wissen...*

Nö, wenn du die Leistung bereits verweigert hast, ist eine erneute Fristsetzung nicht nötig.

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#20
 Von 
guest-12329.01.2018 14:38:10
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja wie auch immer.

Dann werde ich die tollen eBay AGBs ausnutzen und BEI JEDEM PISS GEBOT für einen Euro mit bieten in der hoffnung das ein Gebot abgebrochen wird. Vielen Dank. So muss es sein..

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#21
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Dann werde ich die tollen eBay AGBs ausnutzen*

Die haben damit nichts zu tun.

*Vielen Dank. So muss es sein..*

Wenn dir die Gesetzgebung nicht paßt, dann wende dich an das Justizministerium.

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#22
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Tja,
wir haben dir rechtlich erklärt wie es aussieht. Wenn das dir nicht gefällt, beschwer dich beim Gesetzgeber.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ normi

Das haben wir jetzt nicht gleichzeitig geschrieben, oder? Ist ja cool...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@KleinerJurist

Mal ehrlich, auf so einen Müll vom Fragesteller können einem nur dieselben Gedanken kommen. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Und Schadenersatz wenn kein Schaden entstanden ist, na sicherlich nicht

Wenn wir mal den von dir angegebenen Sofortkaufpreis von 180,- Euro zugrunde legen wären wir bei dem Gebotspreis ja schon bei über 125,- Euro Schadensersatz,immerhin...

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=147110&item=160111756271


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@schnee

Danke für die Suche!

Und unter Fragen von anderen Mitgliedern hat der VK auch noch seinen Verkauf außerhalb von ebay protokoliert. Dämlicher konnte man es wirklich nicht mehr anstellen.

:respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Manu_1980
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)

Hätte da auch ne Frage dazu. Kann ein Kaufvertrag (so wie hier) auch nach einer bestimmten Zeit "verjähren" ? Mir fällt kein besserer Begriff ein, aber wenn nun beide keine Frist setzen (und es dann voll durchziehen mit Klage) und das ganze sozusagen im Sand verläuft, wird der Vertrag dann irgendwann ungültig?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Zivilrechtliche Ansprüche (also auch aus einem Kaufvertrag) verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Du solltest schon ein wenig Ahnung von Vertragsrecht haben bevor du dich aufregst. Du kannst einfach einen Artikel auch nur einmal verkaufen. Dürfte dich auf jeden Fall Geld kosten. Bei einer Einigung mit dem Käufer weniger, wenn du weiterhin auf Stur schaltest recht viel.

Gruß
Daniel

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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